Handelsregister · HRB 335706

Chronologischer Auszug

2invest AG · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.07.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
LION bioscience Aktiengesellschaft

b)
Heidelberg

c)
1. Die Analyse und die Interpretation
genetischer Informationen und Funktionen
auf dem Gebiet der Biotechnologie sowie
deren Nutzung,

2. die Entwicklung, die Herstellung, der
Vertrieb und die Implementierung von
sowie der Handel mit Produkten, Systemen
und Verfahren der Informationstechnologie
auf dem Gebiet der Biotechnologie sowie
die Erbringung von Dienstleistungen in
diesem Gebiet; außerdem die Beratung im
biotechnologischem Bereich der Life
Science-Wissenschaften sowie
wissenschaftliche Informationen und
Dokumentation,

3. der Erwerb, das Halten, das Verwalten
und der Verkauf von Beteiligungen,
insbesondere im Bereich der Life Science- /
IT-Branche, d.h. Minderheits- und
Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen
dieser Art, in jeglicher Rechtsform, im Inund Ausland und für eine beliebige
Zeitdauer,

4. der Erwerb, die Verwertung, die
Veräußerung und der Schutz von
Technologien und geistigem Eigentum der
Gesellschaft oder von Dritten, insbesondere
in der Life Science- / IT-Branche, im In- und
Ausland und für eine beliebige Zeitdauer.
Die Gesellschaft ist berechtigt, die
Geschäftsführung oder Mitarbeiter von
Unternehmen, an denen sie beteiligt ist,
sowie von sonstigen Unternehmen, zu
beraten (mit Ausnahme von Rechts- und
Steuerberatung sowie der den
Wirtschaftsprüfern vorbehaltene
Wirtschaftsberatung) und sonstigen
Dienstleistungen für diese zu erbringen. Die
Gesellschaft kann ihren Betrieb ganz oder
teilweise in verbundene Unternehmen
ausgliedern. Sie kann ihren
Unternehmensgegenstand unmittelbar oder
mittelbar über Unternehmen, an denen sie
beteiligt ist, wahrnehmen. Sie kann sich
auch auf die Verwaltung von Beteiligungen
beschränken.

Die Gesellschaft ist außerdem berechtigt,
Beteiligungen an operativ tätigen
Unternehmen und sonstigen Unternehmen,
die in den unter 1) bis 4) genannten
Bereichen oder verwandten Bereichen tätig
sind, aktiv zu halten und zu verwalten,
deren Geschäftsführung und/oder die
Konzernleitung zu übernehmen sowie
strategische Planungs- und
Beratungsleistungen zu erbringen,
Finanzierungsaufgaben zu übernehmen
und die Verwaltung von Finanzmitteln eines
Konzerns zu übernehmen.

Die Gesellschaft ist schließlich zu allen
Geschäften und Maßnahmen berechtigt,
die den Gegenstand des Unternehmens
unmittelbar oder mittelbar zu fördern
geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck
auch im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten.
19.870.175,00
EUR
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es
allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

b)
Vorstand:
Dr. Etzold, Thure, Cambridge CBI
DZ/Großbritannien, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Vorstand:
Willinger, Peter, Walldorf, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 04.03.1997 zuletzt geändert am 24.03.2005

b)
Genehmigtes Kapital gem. Hauptversammlungsbeschluss
vom 19.07.2002 (§ 4 Abs. 4 der Satzung):

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates, das Grundkapital bis zum 01.07.2007 durch
Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden Stammaktien als
Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder
mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu Euro
9.935.087,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand
darf nur mit Zustimmung des Aufsichtrats das gesetzliche
Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen

- für Spitzenbeträge

- zur Gewährung von Aktien gegen Einbringung von
Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen von
Zusammenschlüssen mit Unternehmen oder im Rahmen des
Erwerbers von Unternehmen oder
Unternehmensbeteiligungen

- wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der
auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen
wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals
Euro 1.900.000,00 und 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe
der neuen Aktien eingetragenen Grundkapitals nicht
übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits
börsenorientierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung
zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des
Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im
Sinne von §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
unterschreitet.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates, die weiteren Einzelheiten der Durchführung
der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital
festzulegen.
a)
06.02.2006
Zimmermann

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
06.02.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 22.05.1997
Satzung:
Sonderband VII
Blatt 1079 ff.

Änderungsbeschluss:
Sonderband VII
Blatt 1009 ff.
2a)
Die Hauptversammlung vom 29.11.2005 hat die Änderung der
Satzung in § 10 (Aufsichtsrat; Vergütung) und § 11
(Hauptversammlung; Ort und Einberufung, Abstimmung)
beschlossen.
a)
12.04.2006
Kirchner

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband 7
Blatt 1125 ff

Änderungsbeschlüsse:
Sonderband 7
Blatt 1099 ff
3b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Etzold, Thure, Cambridge CBI
DZ/Großbritannien, *XX.XX.XXXX
a)
12.04.2006
Kirchner

b)
Beschlüsse Sonderband
7 Blatt 1149 ff
4Grundkapital
nun:
27.677.710,00
EUR
a)
Der Aufsichtsrat hat am 31.08.2006 die Änderung der
Satzung in § 4 Absatz 1 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals, Aktienurkunden) und § 4 Absatz 4
(Genehmigtes Kapital) beschlossen.
Aufgrund der in der Satzung in § 4 Absatz 4 (Genehmigtes
Kapital) enthaltenen Ermächtigung gem. Beschluss der
Hauptversammlung vom 19.07.2002
ist die Erhöhung des Grundkapitals mit Zustimmung des
Aufsichstrats in Höhe von 7.807.535,00 EUR durchgeführt und
das Grundkapital auf 27.677.710,00 EUR erhöht.
Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 19.07.2002, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 9.935.087,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital ) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung
noch 2.127.552 EUR.
Genehmigtes Kapital gem. Hauptversammlungsbeschluss
vom 19.07.2002 (§ 4 Abs. 4 der Satzung) nunmehr:

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates, das Grundkapital bis zum 01.07.2007 durch
Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden Stammaktien als
Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder
mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu Euro
2.127.552 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand
darf nur mit Zustimmung des Aufsichtrats das gesetzliche
Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen

- für Spitzenbeträge

- zur Gewährung von Aktien gegen Einbringung von
Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen von
Zusammenschlüssen mit Unternehmen oder im Rahmen des
Erwerbers von Unternehmen oder
Unternehmensbeteiligungen

- wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der
auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen
wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals
Euro 1.900.000,00 und 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe
der neuen Aktien eingetragenen Grundkapitals nicht
übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits
börsenorientierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung
zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des
Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im
Sinne von §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
unterschreitet.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates, die weiteren Einzelheiten der Durchführung
der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital
festzulegen.
a)
06.10.2006
Kirchner

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband 7
Blatt 1255-1264

Beschlüsse:
Sonderband 7
Blatt 1166 ff
5b)
Bestellt als
Vorstand:
Dr. Bach, Alfred, Edingen-Neckarhausen,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
23.10.2006
Kirchner
6a)
Firma geändert; nun:
SYGNIS Pharma AG
a)
Die Hauptversammlung vom 28.11.2006 hat die Änderung der
Satzung in § 1 Absatz 1 (Firma), § 8 Absatz 1
(Zusammensetzung des Aufsichtsrates) sowie die Aufhebung
des bisher bestehenden genehmigten Kapitals unter
gleichzeitiger Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals
und die entsprechende Änderung von § 4 Absatz 4
(Genehmigtes Kapital ) sowie die Neuschaffung eines
bedingten Kapitals und entsprechende Ergänzung von § 4
(Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) um
einen neuen Absatz 5 (bedingtes Kapital 1) beschlossen.

b)
bisheriges genehmigtes Kapital aufgehoben.
Nun:
Genehmigtes Kapital gem. Hauptversammlungsbeschluss
vom 28.11.2006 (§ 4 Abs. 4 der Satzung):

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates, das Grundkapital bis zum 25. November 2011
durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien
als Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder
mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu Euro
13.838.855,-- zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das
Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise
eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem
Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b
Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen
tätigen Unternehmen oder einem sonstigen gemäß § 186 Abs.
5 Satz 1 AktG zugelassenen Unternehmen mit der
Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum
Bezug anzubieten. Der Vorstand darf nur mit Zustimmung des
Aufsichtrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre
ausschließen
- für Spitzenbeträge

- zur Gewährung von Aktien gegen Einbringung von
Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen von
Zusammenschlüssen mit Unternehmen oder im Rahmen des
Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder
Unternehmensbeteiligungen

- wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der
auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen
wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals
10 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens und der
Ausübung dieser Ermächtigung eingetragenen Grundkapitals
nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der
bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und
Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des
Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im
Sinne von §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
unterschreitet, wobei als maßgeblicher Börsenpreis der
Mittelwert der Schlusskurse für die Aktie gleicher Gattung und
Ausstattung der Gesellschaft im XETRA-Handel oder einem
fuktional vergleichbaren Nachfolgesystem an der frankfurter
Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor
Beschlussfassung des Vorstand über die Ausgabe der neuen
Aktien gilt. Auf den vorstehenden anteiligen Betrag des
Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die während der
Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer
Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender
Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter
Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden
bzw. auszugeben sind.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der
jeweiligen Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital und
der jeweiligen Aktienausgabe festzulegen.

Bedingtes Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung
vom 28.11.2006:
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR
11.730.775,-- durch Ausgabe von bis zu 11.730.775 auf denn
Inhaber lautende nennbetragslose Stammaktien mit
Stimmrecht (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital 1).
Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der
Gewährung von Aktien an die Inhaber von
Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung
der Hauptversammlung vom 28. November 2006 von der
Gesellschaft begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung
dient nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen auch
der Ausgabe von Aktien an Inhaber von
Wandelschuldverschreibungen, die mit Wandlungspflichten
ausgestattet sind. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur
insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der
Wandelschulverschreibungen von ihren Wandlungsrechten
Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten
Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur
Wandlung erfüllen und soweit nicht eigene Aktien zur
Bedinung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden. Die
neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in
dem sie durch Ausübung von Wandlungsrechten oder durch
Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der
bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
a)
18.12.2006
Kirchner

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband 8
Blatt 29 ff

Änderungsbeschluss:
Sonderband 8
Blatt 5 ff
7a)
Die Hauptversammlung vom 28.11.2007 hat die Änderung der
Satzung in § 3 (Bekanntmachungen und
Informationsübermittlungen) sowie die Ergänzung von § 4
(Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) um
einen neuen Absatz 6 (bedingtes Kapital II) beschlossen.

b)
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 28.11.2007 um bis zu 1.600.000,00 Euro durch Ausgabe
von bis zu 1.600.000 auf den Inhaber lautenden
nennbetragslosen Stammaktien mit Stimmrecht (Stückaktien)
bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte
Kapitalerhöhung dient der Erfüllung von Bezugsrechten von
Inhabern von Aktienoptionen, welche aufgrund der
Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28.11.2007 bis
zum 26.11.2010 begeben werden. Im Übrigen wird auf die bei
Gericht eingereichten Urkunden Bezug genommen.
a)
04.12.2007
Froböse
8b)
Bestellt als
Vorstand:
Dr. Rathgeb, Frank, Konstanz, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
14.04.2008
Froböse
928.563.676,00
EUR
a)
Der Aufsichtsrat hat am 08.06.2008 die Änderung der
Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals, Aktienurkunden) und § 4 Abs. 4 (Genehmigtes
Kapital) beschlossen.
Aufgrund der in § 4 Abs. 4 der Satzung enthaltenen
Ermächtigung (genehmigtes Kapital) ist das Grundkapital
durch Beschluss des Vorstands vom 08.06.2008 mit
Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag gegen
Sacheinlage um 885.966,00 EUR auf 28.563.676,00 EUR
erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

b)
Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands,
das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 13.838.855,00
EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital), beträgt nach
teilweiser Ausschöpfung noch 12.952.889,00 EUR.

Nun:
Genehmigtes Kapital gemäß Hauptversammlungsbeschluss
vom 28.11.2006 (§ 4 Abs. 4 der Satzung):

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates, das Grundkapital bis zum 25. November 2011
durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien
als Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder
mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu Euro
12.952.889,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das
Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise
eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem
Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b
Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen
tätigen Unternehmen oder einem sonstigen gemäß § 186 Abs.
5 Satz 1 AktG zugelassenen Unternehmen mit der
Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum
Bezug anzubieten. Der Vorstand darf nur mit Zustimmung des
Aufsichtrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre
ausschließen

- für Spitzenbeträge

- zur Gewährung von Aktien gegen Einbringung von
Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen von
Zusammenschlüssen mit Unternehmen oder im Rahmen des
Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder
Unternehmensbeteiligungen

- wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der
auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen
wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals
10 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens und der
Ausübung dieser Ermächtigung eingetragenen Grundkapitals
nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der
bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und
Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des
Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im
Sinne von §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
unterschreitet, wobei als maßgeblicher Börsenpreis der
Mittelwert der Schlusskurse für die Aktie gleicher Gattung und
Ausstattung der Gesellschaft im XETRA-Handel oder einem
fuktional vergleichbaren Nachfolgesystem an der frankfurter
Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor
Beschlussfassung des Vorstand über die Ausgabe der neuen
Aktien gilt. Auf den vorstehenden anteiligen Betrag des
Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die während der
Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer
Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender
Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter
Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden
bzw. auszugeben sind.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der
jeweiligen Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital und
der jeweiligen Aktienausgabe festzulegen.
a)
28.07.2008
Froböse
1041.258.643,00
EUR
a)
Der Aufsichtsrat hat am 15.10.2008 die Änderung der Satzung
in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 4
Abs. 4 (genehmigtes Kapital) beschlossen.
Aufgrund der in § 4 Abs. 4 der Satzung enthaltenen
Ermächtigung (genehmigtes Kapital) ist das Grundkapital
durch Beschluss des Vorstands vom 15.10.2008 mit
Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag um
12.694.967,00 EUR auf 41.258.643,00 EUR erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

b)
Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands,
das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 12.952.899,00
EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital) beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 257.922,00 EUR.
Nun:
Genehmigtes Kapital gemäß Hauptversammlungsbeschluss
vom 28.11.2006 (§ 4 Abs. 4 der Satzung):

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates, das Grundkapital bis zum 25. November 2011
durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien
als Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder
mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu Euro
257.922,00,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das
Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise
eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem
Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b
Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen
tätigen Unternehmen oder einem sonstigen gemäß § 186 Abs.
5 Satz 1 AktG zugelassenen Unternehmen mit der
Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum
Bezug anzubieten. Der Vorstand darf nur mit Zustimmung des
Aufsichtrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre
ausschließen

- für Spitzenbeträge

- zur Gewährung von Aktien gegen Einbringung von
Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen von
Zusammenschlüssen mit Unternehmen oder im Rahmen des
Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder
Unternehmensbeteiligungen

- wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der
auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen
wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals
10 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens und der
Ausübung dieser Ermächtigung eingetragenen Grundkapitals
nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der
bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und
Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des
Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im
Sinne von §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
unterschreitet, wobei als maßgeblicher Börsenpreis der
Mittelwert der Schlusskurse für die Aktie gleicher Gattung und
Ausstattung der Gesellschaft im XETRA-Handel oder einem
fuktional vergleichbaren Nachfolgesystem an der frankfurter
Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor
Beschlussfassung des Vorstand über die Ausgabe der neuen
Aktien gilt. Auf den vorstehenden anteiligen Betrag des
Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die während der
Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer
Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender
Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter
Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden
bzw. auszugeben sind.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der
jeweiligen Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital und
der jeweiligen Aktienausgabe festzulegen.
a)
27.10.2008
Froböse
11a)
Die Hauptversammlung vom 27.11.2008 hat die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals,
Aktienurkunden) beschlossen.

b)
Die am 28.11.2006 beschlossene Ermächtigung des
Vorstands das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu
13.838.855,00 EUR (nach teilweiser Ausschöpfung noch bis
zu 257.922,00 EUR) zu erhöhen (genehmigtes Kapital) ist
aufgehoben.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
27.11.2008 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis
zum 26.11.2013 das Grundkapital der Gesellschaft einmal
oder mehrmals um bis zu 20.629.321,00 EUR gegen Baroder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das
Bezugrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. Auf
die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug
genommen.

Die Hauptversammlung vom 27.11.2008 hat das am
28.11.2006 beschlossene bedingte Kapital (bedingtes Kapital
1) aufgehoben.

Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 27.11.2008 um bis zu 1.800.000,00 EUR bedingt erhöht
(bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der
Erfüllung von Bezugsrechten von Inhabern von
Aktienoptionen, welche aufgrund der Ermächtigung der
Hauptversammlung vom gleichen Tag bis zum 25.11.2011
begeben werden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden
wird Bezug genommen.
a)
09.12.2008
Froböse
12b)
Geschäftsanschrift:
Im Neuenheimer Feld 515, 69120
Heidelberg
a)
09.12.2008
Froböse
13b)
Vertretungsbefugnis (Einzelvertretungsbefugnis
aufgehoben) geändert bei
Vorstand:
Dr. Bach, Alfred, Edingen-Neckarhausen,
*XX.XX.XXXX
Vertretungsbefugnis (Einzelvertretungsbefugnis
aufgehoben) geändert bei
Vorstand:
Willinger, Peter, Walldorf, *XX.XX.XXXX
Vertretungsbefugnis (Einzelvertretungsbefugnis
aufgehoben) geändert bei
Vorstand:
Dr. Rathgeb, Frank, Konstanz, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Dr. Haas, Franz-Werner, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
20.02.2009
Steinborn
14a)
Die Hauptversammlung vom 24.11.2009 hat die Änderung der
Satzung in § 11 (Hauptversammlung; Ort der Einberufung,
Abstimmung) beschlossen.
a)
30.11.2009
Georg
15b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Bach, Alfred, Edingen-Neckarhausen,
*XX.XX.XXXX
a)
24.11.2010
Adam
1613.752.881,00
EUR
a)
Die Hauptversammlung vom 30.11.2010 hat die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals,
Aktienurkunden) beschlossen.
Das Grundkapital ist ferner durch Beschluss der
Hauptversammlung vom gleichen Tag
um 27.505.762,00 EUR auf 13.752.881,00 EUR
herabgesetzt.
a)
13.12.2010
Linder
17a)
Die am 30.11.2010 beschlossene Kapitalherabsetzung ist
durchgeführt.
a)
29.12.2010
Linder
1816.829.504,00
EUR
a)
Aufgrund der am 27.11.2008 erteilten Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital )
ist das Grundkapital um 3.076.623,00 EUR auf 16.829.504,00
EUR erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat am 11.08.2011 die Änderung der
Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) und 4 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital)
beschlossen.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 27.11.2008, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 20.629.321,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital ) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung
noch 17.552.698,00 EUR.
a)
15.08.2011
Linder
19a)
Die Hauptversammlung vom 25.11.2011 hat die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals,
Aktienurkunden) beschlossen.

b)
Die Hauptversammlung vom 25.11.2011 hat das am
28.11.2007 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital
II) herabgesetzt. Es beträgt nunmehr 533.333,00 EUR.
Die Hauptversammlung vom 25.11.2011 hat das am
27.11.2008 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital
III) herabgesetzt. Es beträgt nunmehr 600.000,00 EUR.
Die Hauptversammlung vom 25.11.2011 hat die bedingte
Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 500.000,00 EUR
beschlossen. (Bedingtes Kapital IV)
Die Hauptversammlung vom 25.11.2011 hat die bedingte
Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 6.500.000,00 EUR
beschlossen. (Bedingtes Kapital V)
a)
01.12.2011
Fries
20Prokura erloschen:
Dr. Haas, Franz-Werner, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
19.06.2012
Fries
21b)
Vertretungsbefugnis geändert bei
Vorstand:
Willinger, Peter, Walldorf, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Bestellt als
Vorstand:
De la Huerta Martinez, Maria del Pilar,
Madrid/Spanien, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Rathgeb, Frank, Konstanz, *XX.XX.XXXX
a)
06.11.2012
Fries
229.349.724,00
EUR
a)
Die Hauptversammlung vom 17.10.2012 hat die Änderung der
Satzung in den §§ 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr), 4 (Höhe
und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) und 11
(Hauptversammlung; Ort und Einberufung, Abstimmung)
beschlossen.
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom gleichen Tag auf 2.103.688,00 EUR herabgesetzt.

Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom gleichen Tag auf 9.349.724,00 EUR erhöht. Die
Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
a)
04.12.2012
Fries
239.364.258,00
EUR
a)
Der Aufsichtsrat hat am 14.12.2012 die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals,
Aktienurkunden) beschlossen.
Aufgrund der am 27.11.2008 erteilten Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital) ist das Grundkapital auf 9.364.258,00
EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 27.11.2008, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 20.629.321,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung
noch 17.538.164,00 EUR.
a)
02.01.2013
Fries
24a)
Die am 17.10.2012 beschlossene Kapitalherabsetzung ist
durchgeführt.
a)
18.01.2013
Fries
25b)
Nicht mehr
Vorstand:
Willinger, Peter, Walldorf, *XX.XX.XXXX
a)
15.04.2013
Fries
26Einzelprokura:
Prof. Dr. Schneider, Armin, Heidelberg,
*XX.XX.XXXX
Wolf, Michael, Neckargemünd, *XX.XX.XXXX
a)
01.07.2013
Fries
27a)
Firma geändert; nun:
SYGNIS AG
a)
Die Hauptversammlung vom 28.08.2013 hat die Änderung der
Satzung in den §§ 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr), 3
(Bekanntmachungen und Informationsübermittlungen) und 4
(Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden)
beschlossen.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 27.11.2008, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 20.629.321,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital) ist aufgehoben.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
28.08.2013 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis
zum 27.08.2018 das Grundkapital der Gesellschaft einmal
oder mehrmals um bis zu 4.682.129 EUR gegen Barund/oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der
Aktionäre kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes
Kapital)
a)
23.09.2013
Fries
2810.383.567,00
EUR
a)
Der Aufsichtsrat hat am 28.10.2013 die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals,
Aktienurkunden) beschlossen.
Aufgrund der am 28.08.2013 erteilten Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital) ist das Grundkapital auf 10.383.567,00
EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 28.08.2013, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 4.682.129 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung
noch 3.662.820 EUR.
a)
12.11.2013
Fries
2910.534.790,00
EUR
a)
Der Aufsichtsrat hat am 11.12.2013 die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals,
Aktienurkunden) beschlossen.
Aufgrund der am 28.08.2013 erteilten Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital) ist das Grundkapital auf 10.534.790,00
EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 28.08.2013, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 4.682.129,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung
noch 3.511.597,00 EUR.
a)
17.12.2013
Fries
30Grundkapital
nun:
10.634.790,00
EUR
a)
Der Aufsichtsrat hat am 04.04.2014 die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Eintelung des Grundkapitals,
Aktienurkunden) beschlossen.

Aufgrund der am 28.08.2013 erteilten Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital)
ist das Grundkapital um 100.000,00 EUR auf 10.634.790,00
EUR erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 28.08.2013, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 4.682.129,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung
noch 3.411.597,00 EUR.
a)
16.04.2014
Buba
31Grundkapital
nun:
10.727.946,00
EUR
a)
Der Aufsichtsrat hat am 16.06.2014 die Änderung der Satzung
in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals,
Aktienurkunden) beschlossen.
Aufgrund der am 28.08.2013 erteilten Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital) ist das Grundkapital auf 10.727.946,00
EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 28.08.2013, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 4.682.129,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung
noch 3.318.441,00 EUR.
a)
11.07.2014
Buba
32a)
Die Hauptversammlung vom 17.07.2014 hat die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals,
Aktienurkunden) beschlossen.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 28.08.2013, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 4.682.129,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital) ist aufgehoben.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
17.07.2014 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis
zum 16.07.2019 das Grundkapital der Gesellschaft einmal
oder mehrmals um bis zu 5.317.395,00 EUR gegen Barund/oder Sacheinlage zu erhöhen.
Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden.
(Genehmigtes Kapital)
a)
29.07.2014
Buba
33Grundkapital
nun:
10.822.662,00
EUR
a)
Der Aufsichtsrat hat die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung
des Grundkapitals, Aktienurkunden) mehrfach geändert, die
letzte Änderung wurde am 19.10.2014 beschlossen.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital) ist das Grundkapital um 94.716,00
EUR auf 10.822.662,00 EUR erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
a)
26.11.2014
Siol
34Grundkapital
nun:
13.298.340,00
EUR
a)
Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital, § 4 Abs. 4 der Satzung) ist das
Grundkapital durch Vorstandsbeschluss vom 13.11.2014 bzw.
11.12.2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom
13.11.2014 bzw. 11.12.2014 um 2.475.678,00 EUR auf
13.298.340,00 EUR erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat am 11.12.2014 die Änderung der
Satzung in § 4 Abs. 1 (Grundkapital) und § 4 Abs. 4
(Genehmigtes Kapital) beschlossen.

Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.

b)
Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands
das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bis zum 16.07.2019 einmal oder mehrmals um
bis zu 5.317.395,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu
erhöhen (Genehmigtes Kapital, § 4 Abs. 4) beträgt nach
teilweiser Ausschöpfung vom 19.10.2014 und
13.11.2014/11.12.2014 noch 2.747.001,00 EUR.
a)
08.01.2015
Siol
35Grundkapital
nun:
13.344.934,00
EUR
Prokura erloschen:
Wolf, Michael, Neckargemünd, *XX.XX.XXXX
a)
Der Aufsichtsrat hat am 09.01.2015 die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals,
Aktienurkunden) beschlossen.
Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital, § 4 Abs. 4 der Satzung) ist das
Grundkapital um 46.594,00 EUR auf 13.344.934,00 EUR
erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

b)
Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands,
das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 2.747.001,00
EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital, § 4 abs. 4 der Satzung) beträgt nach
teilweiser Ausschöpfung noch 2.700.407,00 EUR.
a)
02.04.2015
Siol
36a)
Die Hauptversammlung vom 08.07.2015 hat die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals,
Aktienurkunden) beschlossen.

b)
Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands,
das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 2.700.407 EUR
zu erhöhen,
(bisheriges genehmigtes Kapital)
ist aufgehoben.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
08.07.2015 ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 07.07.2020
das Grundkapital der Gesellschaft
einmal oder mehrmals um bis zu 6.672.467 EUR gegen Barund/oder Sacheinlage zu erhöhen.
Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden.
(Genehmigtes Kapital 2015)
a)
14.07.2015
Siol
37Einzelprokura:
Paul, Sebastian, Oberems, *XX.XX.XXXX
a)
26.08.2015
Vatter
38b)
Neue
Geschäftsanschrift:
Waldhofer Straße 104, 69123 Heidelberg
13.494.934,00
EUR
a)
Der Aufsichtsrat und der Kapitalerhöhungsausschuss des
Aufsichtsrates haben am 25.08.2015 und 30.09.2015 die
Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen.
Aufgrund der am 08.07.2015 erteilten Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital 2015) ist das Grundkapital auf
13.494.934,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist
durchgeführt.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 08.07.2015, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 6.672.467,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital 2015) beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 6.522.467,00 EUR.
a)
16.11.2015
Fries
39Grundkapital
nun:
16.457.486,00
EUR
a)
Der Kapitalerhöhungsausschuss des Aufsichtsrates hat am
10.12.2015 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und
Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen.
Aufgrund der am 08.07.2015 erteilten Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital 2015) ist das Grundkapital auf
16.457.486,00 EUR erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 08.07.2015, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 6.672.467,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital 2015) beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 3.559.915,00 EUR.
a)
16.12.2015
Walter
40Grundkapital
nun:
16.488.102,00
EUR
a)
Der Kapitalerhöhungsausschuss des Aufsichtsrates hat am
11.01.2016 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und
Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen.
Aufgrund der am 08.07.2015 erteilten Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital 2015) ist das Grundkapital auf
16.488.102,00 EUR erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 08.07.2015, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 6.672.467,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital 2015) beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 3.529.299,00 EUR.
a)
01.02.2016
Walter
41Grundkapital
nun:
16.803.891,00
EUR
a)
Der Kapitalerhöhungsausschuss des Aufsichtsrates hat am
16.02.2016 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und
Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen.
Aufgrund der am 08.07.2015 erteilten Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital 2015) ist das Grundkapital auf
16.803.891,00 EUR erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 08.07.2015, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 6.672.467,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital 2015) beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 3.213.510,00 EUR.
a)
17.03.2016
Walter
42Grundkapital
nun:
21.622.091,00
EUR
a)
Der Aufsichtsrat hat am 18.07.2016 die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals,
Aktienurkunden) beschlossen.
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 20.06.2016 um bis zu 20.538.089,00 EUR erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt in Höhe von
4.818.200,00 EUR.
a)
02.08.2016
Walter
43a)
Die Hauptversammlung vom 20.06.2016 hat die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals,
Aktienurkunden) beschlossen.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 08.07.2015 , das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 6.672.467,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital 2015) ist aufgehoben.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
20.06.2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis
zum 19.06.2021
das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um
bis zu 8.401.945,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage
zu erhöhen.
Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlosen werden.
(Genehmigtes Kapital 2016/I)
Die Hauptversammlung vom 20.06.2016 hat
das am 28.11.2007 beschlossene bedingte Kapital
(Bedingtes Kapital II) aufgehoben.
Die Hauptversammlung vom 20.06.2016 hat
das am 27.11.2008 beschlossene bedingte Kapital
(Bedingtes Kapital III) aufgehoben.
Die Hauptversammlung vom 20.06.2016 hat
das am 25.11.2011 beschlossene bedingte Kapital
(Bedingtes Kapital V) aufgehoben.
Die Hauptversammlung vom 20.06.2016 hat
die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu
6.500.000,00 EUR beschlossen.
(Bedingtes Kapital V)
a)
04.08.2016
Walter
44Prokura erloschen:
Prof. Dr. Schneider, Armin, Heidelberg,
*XX.XX.XXXX
a)
05.08.2016
Walter
45Grundkapital
nun:
37.341.980,00
EUR
a)
Die Hauptversammlung vom 20.06.2016 hat die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals,
Aktienurkunden) beschlossen.
Der Aufsichtsrat hat am 18.07.2016 die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals,
Aktienurkunden) beschlossen.
Die am 20.06.2016 beschlossene Kapitalerhöhung ist um
weitere 15.719.889,00 EUR durchgeführt.

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
20.06.2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis
zum 19.06.2021
das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um
bis zu 7.859.444,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage
zu erhöhen.
Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden.
(Genehmigtes Kapital 2016/II)
a)
19.10.2016
Walter
46b)
Bestellt als
Vorstand:
Lanckriet, Heikki, Cambridge / Vereinigtes
Königreich, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
04.11.2016
Siol
47Grundkapital
nun:
37.617.291,00
EUR
a)
Der Aufsichtsrat hat am 11.01.2017 die Änderung der Satzung
in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals,
Aktienurkunden) beschlossen.
Aufgrund der am 20.06.2016 erteilten Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital 2016/I) ist das Grundkapital auf
37.617.291,00 EUR erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 20.06.2016, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 8.401.945,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital 2016/I) beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 8.126.634,00 EUR.
a)
14.03.2017
Walter
48Grundkapital
nun:
41.199.889,00
EUR
a)
Der Kapitalerhöhungsausschuss des Aufsichtsrats hat am
05.06.2017 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und
Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen.
Aufgrund der am 20.06.2016 erteilten Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital 2016/I) ist das Grundkapital auf
41.199.889,00 EUR erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 20.06.2016, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 8.401.945,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital 2016/I) beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 4.544.036,00 EUR.
a)
04.07.2017
Sauter
4944.601.947,00
EUR
a)
Der Kapitalerhöhungsausschuss des Aufsichtsrast hat am
05.06.2017 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und
Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen.
Aufgrund der am 20.06.2016 erteilten Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital 2016/I) ist das Grundkapital auf
44.601.947,00 EUR erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 20.06.2016, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 8.401.945,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital 2016/I) beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 866.667,00 EUR.
a)
04.07.2017
Sauter
50Grundkapital
nun:
44.877.258,00
EUR
a)
Der Kapitalerhöhungsausschuss des Aufsichtsrats hat am
22.06.2017 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und
Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen.
Aufgrund der am 20.06.2016 erteilten Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital 2016/I) ist das Grundkapital auf
44.877.258,00 EUR erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 20.06.2016, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 8.401.945,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital 2016/I) beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 1.141.978,00 EUR.
a)
04.07.2017
Sauter
51b)
Bestellt als
Vorstand:
Roth, David, Stretham, Ely / Vereinigtes
Königreich, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
De la Huerta Martinez, Maria del Pilar, Madrid /
Spanien, *XX.XX.XXXX
a)
21.07.2017
Walter
52Grundkapital
nun:
44.904.139,00
EUR
a)
Der Kapitalerhöhungsausschuss des Aufsichtsrats hat am
24.02.2017 und 09.06.2017 die Änderung der Satzung in § 4
(Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden)
beschlossen.
Aufgrund der am 20.06.2016 erteilten Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital 2016/II) ist das Grundkapital auf
44.904.139,00 EUR erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 20.06.2016, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 7.859.444,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital 2016/II) beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 7.832.563,00 EUR.
a)
03.08.2017
Walter
53Grundkapital
nun:
44.919.382,00
EUR
a)
Der Kapitalerhöhungsausschuss des Aufsichtsrats hat am
01.03.2017 und 09.06.2017 die Änderung der Satzung in § 4
(Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden)
beschlossen.
Aufgrund der am 20.06.2016 erteilten Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital 2016/II) ist das Grundkapital auf
44.919.382,00 EUR erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 20.06.2016, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 7.859.444,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital 2016/II) beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 7.817.320,00 EUR.
a)
03.08.2017
Walter
54Grundkapital
nun:
44.934.087,00
EUR
a)
Der Kapitalerhöhungsausschuss des Aufsichtsrats hat am
22.03.2017 und 09.06.2017 die Änderung der Satzung in § 4
(Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden)
beschlossen.
Aufgrund der am 20.06.2016 erteilten Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital 2016/II) ist das Grundkapital auf
44.934.087,00 EUR erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 20.06.2016, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 7.859.444,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital 2016/II) beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 7.802.615,00 EUR.
a)
03.08.2017
Walter
55Grundkapital
nun:
46.934.087,00
EUR
Prokura erloschen:
Paul, Sebastian, Oberems, *XX.XX.XXXX
a)
Der Aufsichtsrat hat am 20.09.2017 die Änderung der Satzung
in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals,
Aktienurkunden) beschlossen.
Aufgrund der am 20.06.2016 erteilten Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital 2016/II) ist das Grundkapital auf
46.934.087,00 EUR erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 20.06.2016, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 7.859.444,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital 2016/II) beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 5.802.615,00 EUR.
a)
07.11.2017
Walter
56b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Waldhofer Straße 102, 69123 Heidelberg
Einzelprokura:
Lennartz-Bock, Nicolas, Neckarsteinach,
*XX.XX.XXXX
a)
20.12.2017
Rinke
57Grundkapital
nun:
47.058.310,00
EUR
a)
Der Aufsichtsrat hat am 05.09.2017 die Änderung der
Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals, Aktienurkunden) und § 4 Abs. 5 (Genehmigtes
Kapital 2016/II) beschlossen.

Aufgrund der am 20.06.2016 erteilten Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital 2016/II)
ist das Grundkapital gem. Vorstandsbeschluss vom
23.08.2017 und 04.09.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
vom 05.09.2017 um 124.223,00 EUR auf 47.058.310,00 EUR
erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 20.06.2016, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 7.859.444,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital 2016/II) beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 5.678.392,00 EUR.
a)
18.01.2018
Rinke
58Grundkapital
nun:
47.181.766,00
EUR
a)
Der Aufsichtsrat hat am 19.09.2017 die Änderung der
Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals, Aktienurkunden) und § 4 Abs. 5 (Genehmigtes
Kapital 2016/II) beschlossen.

Aufgrund der am 20.06.2016 erteilten Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital 2016/II)
ist das Grundkapital gem. Vorstandsbeschluss vom
05.09.2017 und 19.09.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
vom 19.09.2017 um 123.456,00 EUR auf 47.181.766,00 EUR
erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 20.06.2016, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 7.859.444,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital 2016/II) beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 5.554.936,00 EUR.
a)
19.01.2018
Rinke
59Grundkapital
nun:
47.321.626,00
EUR
a)
Der Aufsichtsrat hat am 11.11.2017 die Änderung der
Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals, Aktienurkunden) und § 4 Abs. 5 (Genehmigtes
Kapital 2016/II) beschlossen.

Aufgrund der am 20.06.2016 erteilten Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital 2016/II)
ist das Grundkapital gem. Vorstandsbeschluss vom
25.10.2017 und 09.11.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
vom 11.11.2017 um 139.860,00 EUR auf 47.321.626,00 EUR
erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 20.06.2016, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 7.859.444,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital 2016/II) beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 5.415.076,00 EUR.
a)
24.01.2018
Rinke
60Grundkapital
nun:
47.377.258,00
EUR
a)
Der Aufsichtsrat hat am 11.12.2017 die Änderung der
Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals, Aktienurkunden) und § 4 Abs. 5 (Genehmigtes
Kapital 2016/II) beschlossen.

Aufgrund der am 20.06.2016 erteilten Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital 2016/II)
ist das Grundkapital gem. Vorstandsbeschluss vom
24.11.2017 und 06.12.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
vom 11.12.2017 um 55.632,00 EUR auf 47.377.258,00 EUR
erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 20.06.2016, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 7.859.444,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital 2016/II) beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 5.359.444,00 EUR.
a)
25.01.2018
Rinke
61a)
Die Hauptversammlung vom 07.07.2017 hat die Änderung der
Satzung in § 4 Abs.4 und 5 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals, Aktienurkunden) sowie § 8 Abs. 3
(Aufsichtsrat, Zusammensetzung, Amtsdauer) beschlossen.

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
07.07.2017 ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 06.07.2022
das Grundkapital der Gesellschaft
einmal oder mehrmals um bis zu 22.467.043,00 EUR gegen
Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen.
Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden.
(Genehmigtes Kapital 2017)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 20.06.2016, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 1.141.978,00 EUR (nach teilweiser
Ausschöpfung) zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2016/I)
ist aufgehoben.
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 20.06.2016, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 5.359.444,00 EUR (nach teilweiser
Ausschöpfung) zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2016/II)
ist aufgehoben.
a)
30.01.2018
Rinke
62Grundkapital
nun:
50.372.556,00
EUR
a)
Der Aufsichtsrat hat am 20.03.2018 die Änderung der
Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals, Aktienurkunden) und § 4 Abs. 4 (Genehmigtes
Kapital 2017) beschlossen.

Aufgrund der am 07.07.2017 erteilten Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital 2017)
ist das Grundkapital gem. Vorstandsbeschluss vom
19.03.2018 und 20.03.2018 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats vom 19.03.2018 und 20.03.2018 um
2.995.298,00 EUR auf 50.372.556,00 EUR erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 07.07.2017, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 22.467.043,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital 2017) beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 19.471.745,00 EUR.
a)
23.03.2018
Rinke
63Grundkapital
nun:
50.515.413,00
EUR
a)
Der Aufsichtsrat hat am 26.04.2018 die Änderung der
Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals, Aktienurkunden) und § 4 Abs. 4 (Genehmigtes
Kapital 2017) beschlossen.

Aufgrund der am 07.07.2017 erteilten Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital 2017)
ist das Grundkapital gem. Vorstandsbeschluss vom
16.04.2018 und 26.04.2018 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats vom 26.04.2018 um 142.857,00 EUR auf
50.515.413,00 EUR erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 07.07.2017, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 22.467.043,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital 2017) beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 19.328.888,00 EUR.
a)
12.07.2018
Rinke
64Grundkapital
nun:
50.658.270,00
EUR
a)
Der Aufsichtsrat hat am 21.05.2018 die Änderung der
Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals, Aktienurkunden) und § 4 Abs. 4 (Genehmigtes
Kapital 2017) beschlossen.

Aufgrund der am 07.07.2017 erteilten Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital 2017)
ist das Grundkapital gem. Vorstandsbeschluss vom
08.05.2018 und 17.05.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
vom 21.05.2018 um 142.857,00 EUR auf 50.658.270,00 EUR
erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 07.07.2017, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 22.467.043,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital 2017) beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 19.186.031,00 EUR.
a)
13.07.2018
Rinke
65a)
Die Hauptversammlung vom 05.07.2018 hat die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals,
Aktienurkunden) in Abs. 6 (Einfügung neues Bedingtes Kapital
2018/I), Abs. 7 (Einfügung neues Bedingtes Kapital 2018/II),
Aufhebung von Abs. 8 (Aufhebung Bedingtes Kapital IV),
Änderung von Abs. 9 (Teilaufhebung Bedingtes Kapital V)
beschlossen.

b)
Die Hauptversammlung vom 05.07.2018 hat
die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu
4.000.000,00 EUR beschlossen.
(Bedingtes Kapital 2018/I)
Die Hauptversammlung vom 05.07.2018 hat
das am 25.11.2011 beschlossene bedingte Kapital
(Bedingtes Kapital IV) aufgehoben.
Die Hauptversammlung vom 05.07.2018 hat
das am 20.06.2016 beschlossene bedingte Kapital
(Bedingtes Kapital V)
herabgesetzt.
Es beträgt nunmehr 3.150.000,00 EUR.
Die Hauptversammlung vom 05.07.2018 hat
die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu
18.000.000,00 EUR beschlossen.
(Bedingtes Kapital 2018/II)
a)
30.07.2018
Rinke
66a)
Firma geändert; nun:
Expedeon AG
a)
Die Hauptversammlung vom 05.07.2018 hat die Änderung der
Satzung in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen.
a)
06.08.2018
Rinke
67Grundkapital
nun:
50.809.785,00
EUR
a)
Der Aufsichtsrat hat am 31.07.2018 die Änderung der
Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals, Aktienurkunden) und § 4 Abs. 4 (Genehmigtes
Kapital 2017) beschlossen.

Aufgrund der am 07.07.2017 erteilten Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital 2017)
ist das Grundkapital gem. Vorstandsbeschluss vom
23.07.2018 und 30.07.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
vom 31.07.2018 um 151.515,00 EUR auf 50.809.785,00 EUR
erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

b)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 07.07.2017, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 22.467.043,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital 2017) beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 19.034.516,00 EUR.
a)
15.10.2018
Rinke
68Grundkapital
nun:
51.411.323,00
EUR
a)
Die Hauptversammlung vom 05.07.2018 hat die Änderung von
§ 4 Abs. 4 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital 2018)
beschlossen. Der Aufsichtsrat hat am 24.08.2018 die
Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals, Aktienurkunden) und in § 4 Abs. 9 (Bedingtes
Kapital V) beschlossen.

Aufgrund der am 20.06.2016 beschlossenen bedingten
Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital V)
wurden 601.538 Bezugsaktien im anteiligen Betrag von 1,00
EUR ausgegeben.
Das Grundkapital ist damit um 601.538,00 EUR auf
51.411.323,00 EUR erhöht.

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
05.07.2018 ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 04.07.2023
einschließlich
das Grundkapital der Gesellschaft
einmal oder mehrmals um bis zu 25.561.278,00 EUR gegen
Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen.
Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden.
(Genehmigtes Kapital 2018)
Infolge der Teilausübung ist das am 20.06.2016 beschlossene
bedingte Kapital
(Bedingtes Kapital V) weiter herabgesetzt. Es beträgt
nunmehr 2.548.462,00 EUR.
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 07.07.2017, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 19.034.516,00 EUR (nach teilweiser
Ausschöpfung) zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2017) ist
aufgehoben.
a)
24.10.2018
Rinke
69a)
Die Hauptversammlung vom 09.07.2019 hat die Änderung der
Satzung in § 5 (nun: Namensaktien), § 4 (Höhe und Einteilung
des Grundkapitals, Aktienurkunden) Abs.1, Abs. 4
(Genehmigtes Kapital 2018) , Abs. 6 (Bedingtes Kapital
2018/1), Abs. 7 (Bedingtes Kapital 2018/II), Abs. 9 (Bedingtes
Kapital V) sowie § 11 Abs. 4 (Teilnahme an der
Hauptversammlung) beschlossen. Die Inhaberaktien wurden
in Namensaktien umgewandelt.
Weiterhin wurde § 4 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals,Aktienurkunden) durch Einfügung von Abs. 5
(Bedingtes Kapital 2019) geändert.

Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom gleichen Tag
um 12.000.000,00 EUR
aus Gesellschaftsmitteln erhöht.

Das Grundkapital ist ferner durch Beschluss der
Hauptversammlung vom gleichen Tag um 12.000.000,00 EUR
herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt.
Sämtliche Bedingten Kapitalia, die sich gem. § 218 AktG kraft
Gesetzes aufgrund der Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln erhöht haben, sind im gleichen Verhältnis
wie das Grundkapital auf ihren ursprünglichen Betrag
herabgesetzt worden.

b)
Die Hauptversammlung vom 09.07.2019 hat
die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu
1.000.000,00 EUR beschlossen.
(Bedingtes Kapital 2019)
a)
06.09.2019
Rinke
70a)
Firma geändert; nun:
4basebio AG
a)
Die Hauptversammlung vom 19.12.2019 hat die Änderung der
Satzung in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen.
a)
13.01.2020
Rinke
71Grundkapital
nun:
52.309.785,00
EUR
a)
Der Aufsichtsrat hat am 18.12.2019 die Änderung der
Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals, Aktienurkunden) und in § 4 Abs. 9 (Bedingtes
Kapital V) beschlossen.

Aufgrund der am 20.06.2016 beschlossenen bedingten
Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital V)
wurden 898.462 Bezugsaktien im anteiligen Betrag von 1,00
EUR ausgegeben.
Das Grundkapital ist damit um 898.462,00 EUR auf
52.309.785,00 EUR erhöht.

b)
Infolge der weiteren Teilausübung ist das am 20.06.2016
beschlossene bedingte Kapital
(Bedingtes Kapital V) weiter herabgesetzt. Es beträgt
nunmehr 1.650.000,00 EUR.
a)
30.01.2020
Rinke
72Grundkapital
nun:
47.079.118,00
EUR
a)
Der Aufsichtsrat hat am 20.04.2020 die Änderung der
Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen.

Das Grundkapital ist durch Beschluss des Vorstands mit
Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils vom 20.04.2020
aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom
19.12.2019 gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG durch Einziehung
eigener Aktien um 5.230.667,00 EUR auf 47.079.118,00 EUR
herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt.
a)
14.05.2020
Rinke
73Grundkapital
nun:
48.525.915,00
EUR
a)
Der Aufsichtsrat hat am 09.06.2020 die Änderung der
Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals, Aktienurkunden) und in § 4 Abs. 9 (Bedingtes
Kapital V) beschlossen.

Aufgrund der am 20.06.2016 beschlossenen bedingten
Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital V)
wurden 1.446.797 Bezugsaktien im anteiligen Betrag von 1,00
EUR ausgegeben.
Das Grundkapital ist damit um 1.446.797,00 EUR auf
48.525.915,00 EUR erhöht.

b)
Infolge der weiteren Teilausübung ist das am 20.06.2016
beschlossene bedingte Kapital
(Bedingtes Kapital V) weiter herabgesetzt. Es beträgt
nunmehr 203.203,00 EUR.
a)
28.07.2020
Rinke
74Grundkapital
nun:
51.733.386,00
EUR
a)
Der Aufsichtsrat hat am 15.09.2020 die Änderung der
Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals, Aktienurkunden) und in § 4 Abs.7 (Bedingtes
Kapital 2018/II) und Abs. 9 (Bedingtes Kapital V) beschlossen.

Aufgrund der am 20.06.2016 beschlossenen bedingten
Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital V)
wurden 165.841 Bezugsaktien im anteiligen Betrag von 1,00
EUR ausgegeben.

Aufgrund der am 05.07.2018 beschlossenen bedingten
Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2018/II)
wurden 3.041.630 Bezugsaktien im anteiligen Betrag von 1,00
EUR ausgegeben.
Das Grundkapital ist damit insgesamt auf 51.733.386,00 EUR
erhöht.
b)
Infolge der weiteren Teilausübung ist das am 20.06.2016
beschlossene bedingte Kapital
(Bedingtes Kapital V) weiter herabgesetzt. Es beträgt
nunmehr 37.362,00 EUR.
Infolge der Teilausübung ist das am 05.07.2018
beschlossene bedingte Kapital
(Bedingtes Kapital 2018/II ) herabgesetzt. Es beträgt nunmehr
14.958.370,00 EUR.
a)
13.10.2020
Rinke
75a)
Die Hauptversammlung vom 03.11.2020 hat die Änderung der
Satzung in § 8 Abs. 1 (Aufsichtsrat, Zusammensetzung)
beschlossen.

b)
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege
der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und
Übernahmevertrages vom 03.11.2020 und der
Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom
jeweils 03.11.2020 im Abspaltungs- und Übernahmevertrag
näher bezeichnete Teile ihres Vermögens ( Anteile an den
Gesellschaften 4basebio S.L.U. und 4BASEBIO LTD) ) auf
die europäische Aktiengesellschaft (SE)
"4basebio SE", Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB
87929) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme).
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
a)
08.12.2020
Rinke
76b)
Bestellt als
Vorstand:
Plaggemars, Hansjörg, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
21.12.2020
Rinke
77b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120
Heidelberg
Grundkapital
nun:
5.748.154,00
EUR
a)
Die Hauptversammlung vom 03.11.2020 hat die Änderung der
Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen.

Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom gleichen Tag
um 45.985.232,00 EUR auf 5.748.154,00 EUR
herabgesetzt (ordentliche Kapitalherabsetzung §§ 222 ff
AktG).
a)
28.01.2021
Rinke
78b)
Nicht mehr
Vorstand:
Lanckriet, Heikki, Cambridge / Vereinigtes
Königreich, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Roth, David, Stretham / Vereinigtes Königreich,
*XX.XX.XXXX
a)
09.02.2021
Rinke
79a)
Firma geändert; nun:
2invest AG

c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Der Erwerb, das Halten, das Verwalten
und die Veräußerung von Beteiligungen an
Kapital- und Personengesellschaften,
insbesondere - aber nicht ausschließlich im Bereich der Biotechnologie-, Life
Science- und IT Branche im In- und
Ausland und für eine beliebige Zeitdauer.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle
Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen
und zu übernehmen, die für diesen Zweck
sinnvoll und dienlich sind. Die Gesellschaft
ist weiterhin berechtigt, ihr eigenes
Vermögen zu verwalten und alle Arten von
Finanzgeschäften und Geschäften mit
Finanzinstrumenten, für die eine Erlaubnis
nach KWB nicht erforderlich ist,
vorzunehmen.

2. Gegenstand des Unternehmens ist ferner
der Erwerb, die Verwaltung, die
Veräußerung und der Schutz von
Technologien und geistigem Eigentum der
Gesellschaft oder von Dritten, insbesondere
in der Biotechnologie- Life Scienece- und
IT-Branche, im In- und Ausland und für eine
beliebige Zeitdauer.

3. Die Gesellschaft ist berechtigt, die
Geschäftsführung oder Mitarbeiter von
Unternehmen, an denen sie beteiligt ist,
sowie von sonstigen Unternehmen, zu
beraten (mit Ausnahme von Rechts- und
Steuerberatung sowie der den
Wirtschaftsprüfern vorbehaltene
Wirtschaftsberatung) und sonstige
Dienstleistungen für diese zu erbringen. Die
Gesellschaft kann ihren Betrieb ganz oder
teilweise in verbundene Unternehmen
ausgliedern. Sie kann ihren
Unternehmensgegenstand unmittelbar oder
mittelbar über Unternehmen, an denen sie
beteiligt ist, wahrnehmen. Sie kann sich
auch auf die Verwaltung von Beteiligungen
beschränken.

4. Die Gesellschaft ist außerdem berechtigt,
Beteiligungen an operativ tätigen
Unternehmen und sonstigen Unternehmen,
aktiv zu halten und zu verwalten, deren
Geschäftsführung und/oder die
Konzernleitung zu übernehmen sowie
strategische Planungs- und
Beratungsleistungen zu erbringen,
Finanzierungsaufgaben zu übernehmen
und die Verwaltung von Finanzmitteln eines
Konzerns zu übernehmen.

5. Die Gesellschaft ist schließlich zu allen
Geschäften und Maßnahmen berechtigt,
die den Gegenstand des Unternehmens
unmittelbar oder mittelbar zu fördern
geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck
auch im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten.
a)
Die Hauptversammlung vom 28.01.2021 hat die Änderung der
Satzung in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Gegenstand
des Unternehmens), § 8 (Aufsichtsrat, Zusammensetzung,
Amtsdauer) und § 10 (Aufsichtsrat, Vergütung) beschlossen.

Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
a)
25.03.2021
Rinke
80Prokura erloschen:
Lennartz-Bock, Nicolas, Neckarsteinach,
*XX.XX.XXXX
a)
19.05.2021
Rinke
81a)
Die von der Hauptversammlung am 03.11.2020 (Eintragung
vom 28.01.2021 lfd. Nr. 77 ) beschlossene
Kapitalherabsetzung ist durchgeführt.
a)
25.10.2021
Rinke
82a)
Die Hauptversammlung vom 14.06.2023 hat die Änderung der
Satzung in § 11 (Hauptversammlung, Ort und Einberufung,
Abstimmung) beschlossen.
a)
28.06.2023
Rinke
83b)
Bestellt als
Vorstand:
Danner, Andreas, Viernheim, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
16.06.2026
Sauter

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.