Handelsregister · HRB 335706
Chronologischer Auszug
2invest AG · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) LION bioscience Aktiengesellschaft b) Heidelberg c) 1. Die Analyse und die Interpretation genetischer Informationen und Funktionen auf dem Gebiet der Biotechnologie sowie deren Nutzung, 2. die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und die Implementierung von sowie der Handel mit Produkten, Systemen und Verfahren der Informationstechnologie auf dem Gebiet der Biotechnologie sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Gebiet; außerdem die Beratung im biotechnologischem Bereich der Life Science-Wissenschaften sowie wissenschaftliche Informationen und Dokumentation, 3. der Erwerb, das Halten, das Verwalten und der Verkauf von Beteiligungen, insbesondere im Bereich der Life Science- / IT-Branche, d.h. Minderheits- und Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen dieser Art, in jeglicher Rechtsform, im Inund Ausland und für eine beliebige Zeitdauer, 4. der Erwerb, die Verwertung, die Veräußerung und der Schutz von Technologien und geistigem Eigentum der Gesellschaft oder von Dritten, insbesondere in der Life Science- / IT-Branche, im In- und Ausland und für eine beliebige Zeitdauer. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Geschäftsführung oder Mitarbeiter von Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, sowie von sonstigen Unternehmen, zu beraten (mit Ausnahme von Rechts- und Steuerberatung sowie der den Wirtschaftsprüfern vorbehaltene Wirtschaftsberatung) und sonstigen Dienstleistungen für diese zu erbringen. Die Gesellschaft kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern. Sie kann ihren Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar über Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, wahrnehmen. Sie kann sich auch auf die Verwaltung von Beteiligungen beschränken. Die Gesellschaft ist außerdem berechtigt, Beteiligungen an operativ tätigen Unternehmen und sonstigen Unternehmen, die in den unter 1) bis 4) genannten Bereichen oder verwandten Bereichen tätig sind, aktiv zu halten und zu verwalten, deren Geschäftsführung und/oder die Konzernleitung zu übernehmen sowie strategische Planungs- und Beratungsleistungen zu erbringen, Finanzierungsaufgaben zu übernehmen und die Verwaltung von Finanzmitteln eines Konzerns zu übernehmen. Die Gesellschaft ist schließlich zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck auch im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. | 19.870.175,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Vorstand: Dr. Etzold, Thure, Cambridge CBI DZ/Großbritannien, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Vorstand: Willinger, Peter, Walldorf, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 04.03.1997 zuletzt geändert am 24.03.2005 b) Genehmigtes Kapital gem. Hauptversammlungsbeschluss vom 19.07.2002 (§ 4 Abs. 4 der Satzung): Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital bis zum 01.07.2007 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden Stammaktien als Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu Euro 9.935.087,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand darf nur mit Zustimmung des Aufsichtrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen - für Spitzenbeträge - zur Gewährung von Aktien gegen Einbringung von Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen von Zusammenschlüssen mit Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbers von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals Euro 1.900.000,00 und 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien eingetragenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsenorientierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne von §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital festzulegen. | a) 06.02.2006 Zimmermann b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.02.2006. Tag der ersten Eintragung: 22.05.1997 Satzung: Sonderband VII Blatt 1079 ff. Änderungsbeschluss: Sonderband VII Blatt 1009 ff. | |
| 2 | a) Die Hauptversammlung vom 29.11.2005 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Aufsichtsrat; Vergütung) und § 11 (Hauptversammlung; Ort und Einberufung, Abstimmung) beschlossen. | a) 12.04.2006 Kirchner b) Geänderte Satzung: Sonderband 7 Blatt 1125 ff Änderungsbeschlüsse: Sonderband 7 Blatt 1099 ff | ||||
| 3 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Etzold, Thure, Cambridge CBI DZ/Großbritannien, *XX.XX.XXXX | a) 12.04.2006 Kirchner b) Beschlüsse Sonderband 7 Blatt 1149 ff | ||||
| 4 | Grundkapital nun: 27.677.710,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 31.08.2006 die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) und § 4 Absatz 4 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung in § 4 Absatz 4 (Genehmigtes Kapital) enthaltenen Ermächtigung gem. Beschluss der Hauptversammlung vom 19.07.2002 ist die Erhöhung des Grundkapitals mit Zustimmung des Aufsichstrats in Höhe von 7.807.535,00 EUR durchgeführt und das Grundkapital auf 27.677.710,00 EUR erhöht. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.07.2002, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 9.935.087,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital ) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 2.127.552 EUR. Genehmigtes Kapital gem. Hauptversammlungsbeschluss vom 19.07.2002 (§ 4 Abs. 4 der Satzung) nunmehr: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital bis zum 01.07.2007 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden Stammaktien als Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu Euro 2.127.552 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand darf nur mit Zustimmung des Aufsichtrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen - für Spitzenbeträge - zur Gewährung von Aktien gegen Einbringung von Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen von Zusammenschlüssen mit Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbers von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals Euro 1.900.000,00 und 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien eingetragenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsenorientierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne von §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital festzulegen. | a) 06.10.2006 Kirchner b) Geänderte Satzung: Sonderband 7 Blatt 1255-1264 Beschlüsse: Sonderband 7 Blatt 1166 ff | |||
| 5 | b) Bestellt als Vorstand: Dr. Bach, Alfred, Edingen-Neckarhausen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 23.10.2006 Kirchner | ||||
| 6 | a) Firma geändert; nun: SYGNIS Pharma AG | a) Die Hauptversammlung vom 28.11.2006 hat die Änderung der Satzung in § 1 Absatz 1 (Firma), § 8 Absatz 1 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates) sowie die Aufhebung des bisher bestehenden genehmigten Kapitals unter gleichzeitiger Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und die entsprechende Änderung von § 4 Absatz 4 (Genehmigtes Kapital ) sowie die Neuschaffung eines bedingten Kapitals und entsprechende Ergänzung von § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) um einen neuen Absatz 5 (bedingtes Kapital 1) beschlossen. b) bisheriges genehmigtes Kapital aufgehoben. Nun: Genehmigtes Kapital gem. Hauptversammlungsbeschluss vom 28.11.2006 (§ 4 Abs. 4 der Satzung): Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital bis zum 25. November 2011 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien als Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu Euro 13.838.855,-- zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen oder einem sonstigen gemäß § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG zugelassenen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand darf nur mit Zustimmung des Aufsichtrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen - für Spitzenbeträge - zur Gewährung von Aktien gegen Einbringung von Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen von Zusammenschlüssen mit Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensbeteiligungen - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens und der Ausübung dieser Ermächtigung eingetragenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne von §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet, wobei als maßgeblicher Börsenpreis der Mittelwert der Schlusskurse für die Aktie gleicher Gattung und Ausstattung der Gesellschaft im XETRA-Handel oder einem fuktional vergleichbaren Nachfolgesystem an der frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor Beschlussfassung des Vorstand über die Ausgabe der neuen Aktien gilt. Auf den vorstehenden anteiligen Betrag des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der jeweiligen Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital und der jeweiligen Aktienausgabe festzulegen. Bedingtes Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28.11.2006: Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 11.730.775,-- durch Ausgabe von bis zu 11.730.775 auf denn Inhaber lautende nennbetragslose Stammaktien mit Stimmrecht (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital 1). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. November 2006 von der Gesellschaft begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung dient nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen auch der Ausgabe von Aktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die mit Wandlungspflichten ausgestattet sind. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandelschulverschreibungen von ihren Wandlungsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und soweit nicht eigene Aktien zur Bedinung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. | a) 18.12.2006 Kirchner b) Geänderte Satzung: Sonderband 8 Blatt 29 ff Änderungsbeschluss: Sonderband 8 Blatt 5 ff | |||
| 7 | a) Die Hauptversammlung vom 28.11.2007 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen und Informationsübermittlungen) sowie die Ergänzung von § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) um einen neuen Absatz 6 (bedingtes Kapital II) beschlossen. b) Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.11.2007 um bis zu 1.600.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.600.000 auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stammaktien mit Stimmrecht (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Erfüllung von Bezugsrechten von Inhabern von Aktienoptionen, welche aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28.11.2007 bis zum 26.11.2010 begeben werden. Im Übrigen wird auf die bei Gericht eingereichten Urkunden Bezug genommen. | a) 04.12.2007 Froböse | ||||
| 8 | b) Bestellt als Vorstand: Dr. Rathgeb, Frank, Konstanz, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 14.04.2008 Froböse | ||||
| 9 | 28.563.676,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 08.06.2008 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) und § 4 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Aufgrund der in § 4 Abs. 4 der Satzung enthaltenen Ermächtigung (genehmigtes Kapital) ist das Grundkapital durch Beschluss des Vorstands vom 08.06.2008 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag gegen Sacheinlage um 885.966,00 EUR auf 28.563.676,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 13.838.855,00 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital), beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 12.952.889,00 EUR. Nun: Genehmigtes Kapital gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 28.11.2006 (§ 4 Abs. 4 der Satzung): Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital bis zum 25. November 2011 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien als Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu Euro 12.952.889,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen oder einem sonstigen gemäß § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG zugelassenen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand darf nur mit Zustimmung des Aufsichtrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen - für Spitzenbeträge - zur Gewährung von Aktien gegen Einbringung von Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen von Zusammenschlüssen mit Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensbeteiligungen - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens und der Ausübung dieser Ermächtigung eingetragenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne von §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet, wobei als maßgeblicher Börsenpreis der Mittelwert der Schlusskurse für die Aktie gleicher Gattung und Ausstattung der Gesellschaft im XETRA-Handel oder einem fuktional vergleichbaren Nachfolgesystem an der frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor Beschlussfassung des Vorstand über die Ausgabe der neuen Aktien gilt. Auf den vorstehenden anteiligen Betrag des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der jeweiligen Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital und der jeweiligen Aktienausgabe festzulegen. | a) 28.07.2008 Froböse | |||
| 10 | 41.258.643,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 15.10.2008 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 4 Abs. 4 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Aufgrund der in § 4 Abs. 4 der Satzung enthaltenen Ermächtigung (genehmigtes Kapital) ist das Grundkapital durch Beschluss des Vorstands vom 15.10.2008 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag um 12.694.967,00 EUR auf 41.258.643,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 12.952.899,00 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 257.922,00 EUR. Nun: Genehmigtes Kapital gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 28.11.2006 (§ 4 Abs. 4 der Satzung): Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital bis zum 25. November 2011 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien als Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu Euro 257.922,00,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen oder einem sonstigen gemäß § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG zugelassenen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand darf nur mit Zustimmung des Aufsichtrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen - für Spitzenbeträge - zur Gewährung von Aktien gegen Einbringung von Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen von Zusammenschlüssen mit Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensbeteiligungen - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens und der Ausübung dieser Ermächtigung eingetragenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne von §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet, wobei als maßgeblicher Börsenpreis der Mittelwert der Schlusskurse für die Aktie gleicher Gattung und Ausstattung der Gesellschaft im XETRA-Handel oder einem fuktional vergleichbaren Nachfolgesystem an der frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor Beschlussfassung des Vorstand über die Ausgabe der neuen Aktien gilt. Auf den vorstehenden anteiligen Betrag des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der jeweiligen Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital und der jeweiligen Aktienausgabe festzulegen. | a) 27.10.2008 Froböse | |||
| 11 | a) Die Hauptversammlung vom 27.11.2008 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. b) Die am 28.11.2006 beschlossene Ermächtigung des Vorstands das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 13.838.855,00 EUR (nach teilweiser Ausschöpfung noch bis zu 257.922,00 EUR) zu erhöhen (genehmigtes Kapital) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.11.2008 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26.11.2013 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 20.629.321,00 EUR gegen Baroder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen. Die Hauptversammlung vom 27.11.2008 hat das am 28.11.2006 beschlossene bedingte Kapital (bedingtes Kapital 1) aufgehoben. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.11.2008 um bis zu 1.800.000,00 EUR bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Erfüllung von Bezugsrechten von Inhabern von Aktienoptionen, welche aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom gleichen Tag bis zum 25.11.2011 begeben werden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. | a) 09.12.2008 Froböse | ||||
| 12 | b) Geschäftsanschrift: Im Neuenheimer Feld 515, 69120 Heidelberg | a) 09.12.2008 Froböse | ||||
| 13 | b) Vertretungsbefugnis (Einzelvertretungsbefugnis aufgehoben) geändert bei Vorstand: Dr. Bach, Alfred, Edingen-Neckarhausen, *XX.XX.XXXX Vertretungsbefugnis (Einzelvertretungsbefugnis aufgehoben) geändert bei Vorstand: Willinger, Peter, Walldorf, *XX.XX.XXXX Vertretungsbefugnis (Einzelvertretungsbefugnis aufgehoben) geändert bei Vorstand: Dr. Rathgeb, Frank, Konstanz, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Dr. Haas, Franz-Werner, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) 20.02.2009 Steinborn | |||
| 14 | a) Die Hauptversammlung vom 24.11.2009 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Hauptversammlung; Ort der Einberufung, Abstimmung) beschlossen. | a) 30.11.2009 Georg | ||||
| 15 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Bach, Alfred, Edingen-Neckarhausen, *XX.XX.XXXX | a) 24.11.2010 Adam | ||||
| 16 | 13.752.881,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 30.11.2010 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Das Grundkapital ist ferner durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 27.505.762,00 EUR auf 13.752.881,00 EUR herabgesetzt. | a) 13.12.2010 Linder | |||
| 17 | a) Die am 30.11.2010 beschlossene Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. | a) 29.12.2010 Linder | ||||
| 18 | 16.829.504,00 EUR | a) Aufgrund der am 27.11.2008 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital ) ist das Grundkapital um 3.076.623,00 EUR auf 16.829.504,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 11.08.2011 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und 4 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.11.2008, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 20.629.321,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital ) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 17.552.698,00 EUR. | a) 15.08.2011 Linder | |||
| 19 | a) Die Hauptversammlung vom 25.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. b) Die Hauptversammlung vom 25.11.2011 hat das am 28.11.2007 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital II) herabgesetzt. Es beträgt nunmehr 533.333,00 EUR. Die Hauptversammlung vom 25.11.2011 hat das am 27.11.2008 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital III) herabgesetzt. Es beträgt nunmehr 600.000,00 EUR. Die Hauptversammlung vom 25.11.2011 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 500.000,00 EUR beschlossen. (Bedingtes Kapital IV) Die Hauptversammlung vom 25.11.2011 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 6.500.000,00 EUR beschlossen. (Bedingtes Kapital V) | a) 01.12.2011 Fries | ||||
| 20 | Prokura erloschen: Dr. Haas, Franz-Werner, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) 19.06.2012 Fries | ||||
| 21 | b) Vertretungsbefugnis geändert bei Vorstand: Willinger, Peter, Walldorf, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Vorstand: De la Huerta Martinez, Maria del Pilar, Madrid/Spanien, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Vorstand: Dr. Rathgeb, Frank, Konstanz, *XX.XX.XXXX | a) 06.11.2012 Fries | ||||
| 22 | 9.349.724,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 17.10.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr), 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) und 11 (Hauptversammlung; Ort und Einberufung, Abstimmung) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag auf 2.103.688,00 EUR herabgesetzt. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag auf 9.349.724,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. | a) 04.12.2012 Fries | |||
| 23 | 9.364.258,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 14.12.2012 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Aufgrund der am 27.11.2008 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist das Grundkapital auf 9.364.258,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.11.2008, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 20.629.321,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 17.538.164,00 EUR. | a) 02.01.2013 Fries | |||
| 24 | a) Die am 17.10.2012 beschlossene Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. | a) 18.01.2013 Fries | ||||
| 25 | b) Nicht mehr Vorstand: Willinger, Peter, Walldorf, *XX.XX.XXXX | a) 15.04.2013 Fries | ||||
| 26 | Einzelprokura: Prof. Dr. Schneider, Armin, Heidelberg, *XX.XX.XXXX Wolf, Michael, Neckargemünd, *XX.XX.XXXX | a) 01.07.2013 Fries | ||||
| 27 | a) Firma geändert; nun: SYGNIS AG | a) Die Hauptversammlung vom 28.08.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr), 3 (Bekanntmachungen und Informationsübermittlungen) und 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.11.2008, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 20.629.321,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.08.2013 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27.08.2018 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 4.682.129 EUR gegen Barund/oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital) | a) 23.09.2013 Fries | |||
| 28 | 10.383.567,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 28.10.2013 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Aufgrund der am 28.08.2013 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist das Grundkapital auf 10.383.567,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.08.2013, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 4.682.129 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 3.662.820 EUR. | a) 12.11.2013 Fries | |||
| 29 | 10.534.790,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 11.12.2013 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Aufgrund der am 28.08.2013 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist das Grundkapital auf 10.534.790,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.08.2013, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 4.682.129,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 3.511.597,00 EUR. | a) 17.12.2013 Fries | |||
| 30 | Grundkapital nun: 10.634.790,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 04.04.2014 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Eintelung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Aufgrund der am 28.08.2013 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist das Grundkapital um 100.000,00 EUR auf 10.634.790,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.08.2013, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 4.682.129,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 3.411.597,00 EUR. | a) 16.04.2014 Buba | |||
| 31 | Grundkapital nun: 10.727.946,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 16.06.2014 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Aufgrund der am 28.08.2013 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist das Grundkapital auf 10.727.946,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.08.2013, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 4.682.129,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 3.318.441,00 EUR. | a) 11.07.2014 Buba | |||
| 32 | a) Die Hauptversammlung vom 17.07.2014 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.08.2013, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 4.682.129,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.07.2014 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16.07.2019 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 5.317.395,00 EUR gegen Barund/oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital) | a) 29.07.2014 Buba | ||||
| 33 | Grundkapital nun: 10.822.662,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) mehrfach geändert, die letzte Änderung wurde am 19.10.2014 beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist das Grundkapital um 94.716,00 EUR auf 10.822.662,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. | a) 26.11.2014 Siol | |||
| 34 | Grundkapital nun: 13.298.340,00 EUR | a) Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital, § 4 Abs. 4 der Satzung) ist das Grundkapital durch Vorstandsbeschluss vom 13.11.2014 bzw. 11.12.2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 13.11.2014 bzw. 11.12.2014 um 2.475.678,00 EUR auf 13.298.340,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 11.12.2014 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Grundkapital) und § 4 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. b) Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16.07.2019 einmal oder mehrmals um bis zu 5.317.395,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital, § 4 Abs. 4) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung vom 19.10.2014 und 13.11.2014/11.12.2014 noch 2.747.001,00 EUR. | a) 08.01.2015 Siol | |||
| 35 | Grundkapital nun: 13.344.934,00 EUR | Prokura erloschen: Wolf, Michael, Neckargemünd, *XX.XX.XXXX | a) Der Aufsichtsrat hat am 09.01.2015 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital, § 4 Abs. 4 der Satzung) ist das Grundkapital um 46.594,00 EUR auf 13.344.934,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 2.747.001,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital, § 4 abs. 4 der Satzung) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 2.700.407,00 EUR. | a) 02.04.2015 Siol | ||
| 36 | a) Die Hauptversammlung vom 08.07.2015 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. b) Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 2.700.407 EUR zu erhöhen, (bisheriges genehmigtes Kapital) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.07.2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 07.07.2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 6.672.467 EUR gegen Barund/oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital 2015) | a) 14.07.2015 Siol | ||||
| 37 | Einzelprokura: Paul, Sebastian, Oberems, *XX.XX.XXXX | a) 26.08.2015 Vatter | ||||
| 38 | b) Neue Geschäftsanschrift: Waldhofer Straße 104, 69123 Heidelberg | 13.494.934,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat und der Kapitalerhöhungsausschuss des Aufsichtsrates haben am 25.08.2015 und 30.09.2015 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Aufgrund der am 08.07.2015 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2015) ist das Grundkapital auf 13.494.934,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.07.2015, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 6.672.467,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2015) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 6.522.467,00 EUR. | a) 16.11.2015 Fries | ||
| 39 | Grundkapital nun: 16.457.486,00 EUR | a) Der Kapitalerhöhungsausschuss des Aufsichtsrates hat am 10.12.2015 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Aufgrund der am 08.07.2015 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2015) ist das Grundkapital auf 16.457.486,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.07.2015, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 6.672.467,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2015) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 3.559.915,00 EUR. | a) 16.12.2015 Walter | |||
| 40 | Grundkapital nun: 16.488.102,00 EUR | a) Der Kapitalerhöhungsausschuss des Aufsichtsrates hat am 11.01.2016 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Aufgrund der am 08.07.2015 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2015) ist das Grundkapital auf 16.488.102,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.07.2015, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 6.672.467,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2015) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 3.529.299,00 EUR. | a) 01.02.2016 Walter | |||
| 41 | Grundkapital nun: 16.803.891,00 EUR | a) Der Kapitalerhöhungsausschuss des Aufsichtsrates hat am 16.02.2016 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Aufgrund der am 08.07.2015 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2015) ist das Grundkapital auf 16.803.891,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.07.2015, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 6.672.467,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2015) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 3.213.510,00 EUR. | a) 17.03.2016 Walter | |||
| 42 | Grundkapital nun: 21.622.091,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 18.07.2016 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.06.2016 um bis zu 20.538.089,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt in Höhe von 4.818.200,00 EUR. | a) 02.08.2016 Walter | |||
| 43 | a) Die Hauptversammlung vom 20.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.07.2015 , das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 6.672.467,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2015) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.06.2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19.06.2021 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 8.401.945,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlosen werden. (Genehmigtes Kapital 2016/I) Die Hauptversammlung vom 20.06.2016 hat das am 28.11.2007 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital II) aufgehoben. Die Hauptversammlung vom 20.06.2016 hat das am 27.11.2008 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital III) aufgehoben. Die Hauptversammlung vom 20.06.2016 hat das am 25.11.2011 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital V) aufgehoben. Die Hauptversammlung vom 20.06.2016 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 6.500.000,00 EUR beschlossen. (Bedingtes Kapital V) | a) 04.08.2016 Walter | ||||
| 44 | Prokura erloschen: Prof. Dr. Schneider, Armin, Heidelberg, *XX.XX.XXXX | a) 05.08.2016 Walter | ||||
| 45 | Grundkapital nun: 37.341.980,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 20.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Der Aufsichtsrat hat am 18.07.2016 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Die am 20.06.2016 beschlossene Kapitalerhöhung ist um weitere 15.719.889,00 EUR durchgeführt. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.06.2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19.06.2021 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 7.859.444,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital 2016/II) | a) 19.10.2016 Walter | |||
| 46 | b) Bestellt als Vorstand: Lanckriet, Heikki, Cambridge / Vereinigtes Königreich, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 04.11.2016 Siol | ||||
| 47 | Grundkapital nun: 37.617.291,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 11.01.2017 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Aufgrund der am 20.06.2016 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2016/I) ist das Grundkapital auf 37.617.291,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.06.2016, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 8.401.945,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2016/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 8.126.634,00 EUR. | a) 14.03.2017 Walter | |||
| 48 | Grundkapital nun: 41.199.889,00 EUR | a) Der Kapitalerhöhungsausschuss des Aufsichtsrats hat am 05.06.2017 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Aufgrund der am 20.06.2016 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2016/I) ist das Grundkapital auf 41.199.889,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.06.2016, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 8.401.945,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2016/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 4.544.036,00 EUR. | a) 04.07.2017 Sauter | |||
| 49 | 44.601.947,00 EUR | a) Der Kapitalerhöhungsausschuss des Aufsichtsrast hat am 05.06.2017 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Aufgrund der am 20.06.2016 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2016/I) ist das Grundkapital auf 44.601.947,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.06.2016, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 8.401.945,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2016/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 866.667,00 EUR. | a) 04.07.2017 Sauter | |||
| 50 | Grundkapital nun: 44.877.258,00 EUR | a) Der Kapitalerhöhungsausschuss des Aufsichtsrats hat am 22.06.2017 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Aufgrund der am 20.06.2016 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2016/I) ist das Grundkapital auf 44.877.258,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.06.2016, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 8.401.945,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2016/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 1.141.978,00 EUR. | a) 04.07.2017 Sauter | |||
| 51 | b) Bestellt als Vorstand: Roth, David, Stretham, Ely / Vereinigtes Königreich, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: De la Huerta Martinez, Maria del Pilar, Madrid / Spanien, *XX.XX.XXXX | a) 21.07.2017 Walter | ||||
| 52 | Grundkapital nun: 44.904.139,00 EUR | a) Der Kapitalerhöhungsausschuss des Aufsichtsrats hat am 24.02.2017 und 09.06.2017 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Aufgrund der am 20.06.2016 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2016/II) ist das Grundkapital auf 44.904.139,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.06.2016, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 7.859.444,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2016/II) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 7.832.563,00 EUR. | a) 03.08.2017 Walter | |||
| 53 | Grundkapital nun: 44.919.382,00 EUR | a) Der Kapitalerhöhungsausschuss des Aufsichtsrats hat am 01.03.2017 und 09.06.2017 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Aufgrund der am 20.06.2016 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2016/II) ist das Grundkapital auf 44.919.382,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.06.2016, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 7.859.444,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2016/II) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 7.817.320,00 EUR. | a) 03.08.2017 Walter | |||
| 54 | Grundkapital nun: 44.934.087,00 EUR | a) Der Kapitalerhöhungsausschuss des Aufsichtsrats hat am 22.03.2017 und 09.06.2017 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Aufgrund der am 20.06.2016 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2016/II) ist das Grundkapital auf 44.934.087,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.06.2016, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 7.859.444,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2016/II) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 7.802.615,00 EUR. | a) 03.08.2017 Walter | |||
| 55 | Grundkapital nun: 46.934.087,00 EUR | Prokura erloschen: Paul, Sebastian, Oberems, *XX.XX.XXXX | a) Der Aufsichtsrat hat am 20.09.2017 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Aufgrund der am 20.06.2016 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2016/II) ist das Grundkapital auf 46.934.087,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.06.2016, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 7.859.444,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2016/II) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 5.802.615,00 EUR. | a) 07.11.2017 Walter | ||
| 56 | b) Änderung der Geschäftsanschrift: Waldhofer Straße 102, 69123 Heidelberg | Einzelprokura: Lennartz-Bock, Nicolas, Neckarsteinach, *XX.XX.XXXX | a) 20.12.2017 Rinke | |||
| 57 | Grundkapital nun: 47.058.310,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 05.09.2017 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) und § 4 Abs. 5 (Genehmigtes Kapital 2016/II) beschlossen. Aufgrund der am 20.06.2016 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2016/II) ist das Grundkapital gem. Vorstandsbeschluss vom 23.08.2017 und 04.09.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 05.09.2017 um 124.223,00 EUR auf 47.058.310,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.06.2016, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 7.859.444,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2016/II) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 5.678.392,00 EUR. | a) 18.01.2018 Rinke | |||
| 58 | Grundkapital nun: 47.181.766,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 19.09.2017 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) und § 4 Abs. 5 (Genehmigtes Kapital 2016/II) beschlossen. Aufgrund der am 20.06.2016 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2016/II) ist das Grundkapital gem. Vorstandsbeschluss vom 05.09.2017 und 19.09.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 19.09.2017 um 123.456,00 EUR auf 47.181.766,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.06.2016, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 7.859.444,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2016/II) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 5.554.936,00 EUR. | a) 19.01.2018 Rinke | |||
| 59 | Grundkapital nun: 47.321.626,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 11.11.2017 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) und § 4 Abs. 5 (Genehmigtes Kapital 2016/II) beschlossen. Aufgrund der am 20.06.2016 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2016/II) ist das Grundkapital gem. Vorstandsbeschluss vom 25.10.2017 und 09.11.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 11.11.2017 um 139.860,00 EUR auf 47.321.626,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.06.2016, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 7.859.444,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2016/II) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 5.415.076,00 EUR. | a) 24.01.2018 Rinke | |||
| 60 | Grundkapital nun: 47.377.258,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 11.12.2017 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) und § 4 Abs. 5 (Genehmigtes Kapital 2016/II) beschlossen. Aufgrund der am 20.06.2016 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2016/II) ist das Grundkapital gem. Vorstandsbeschluss vom 24.11.2017 und 06.12.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 11.12.2017 um 55.632,00 EUR auf 47.377.258,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.06.2016, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 7.859.444,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2016/II) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 5.359.444,00 EUR. | a) 25.01.2018 Rinke | |||
| 61 | a) Die Hauptversammlung vom 07.07.2017 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs.4 und 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) sowie § 8 Abs. 3 (Aufsichtsrat, Zusammensetzung, Amtsdauer) beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.07.2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 06.07.2022 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 22.467.043,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital 2017) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.06.2016, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.141.978,00 EUR (nach teilweiser Ausschöpfung) zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2016/I) ist aufgehoben. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.06.2016, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 5.359.444,00 EUR (nach teilweiser Ausschöpfung) zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2016/II) ist aufgehoben. | a) 30.01.2018 Rinke | ||||
| 62 | Grundkapital nun: 50.372.556,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 20.03.2018 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) und § 4 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital 2017) beschlossen. Aufgrund der am 07.07.2017 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2017) ist das Grundkapital gem. Vorstandsbeschluss vom 19.03.2018 und 20.03.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 19.03.2018 und 20.03.2018 um 2.995.298,00 EUR auf 50.372.556,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.07.2017, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 22.467.043,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2017) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 19.471.745,00 EUR. | a) 23.03.2018 Rinke | |||
| 63 | Grundkapital nun: 50.515.413,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 26.04.2018 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) und § 4 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital 2017) beschlossen. Aufgrund der am 07.07.2017 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2017) ist das Grundkapital gem. Vorstandsbeschluss vom 16.04.2018 und 26.04.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 26.04.2018 um 142.857,00 EUR auf 50.515.413,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.07.2017, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 22.467.043,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2017) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 19.328.888,00 EUR. | a) 12.07.2018 Rinke | |||
| 64 | Grundkapital nun: 50.658.270,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 21.05.2018 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) und § 4 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital 2017) beschlossen. Aufgrund der am 07.07.2017 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2017) ist das Grundkapital gem. Vorstandsbeschluss vom 08.05.2018 und 17.05.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 21.05.2018 um 142.857,00 EUR auf 50.658.270,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.07.2017, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 22.467.043,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2017) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 19.186.031,00 EUR. | a) 13.07.2018 Rinke | |||
| 65 | a) Die Hauptversammlung vom 05.07.2018 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) in Abs. 6 (Einfügung neues Bedingtes Kapital 2018/I), Abs. 7 (Einfügung neues Bedingtes Kapital 2018/II), Aufhebung von Abs. 8 (Aufhebung Bedingtes Kapital IV), Änderung von Abs. 9 (Teilaufhebung Bedingtes Kapital V) beschlossen. b) Die Hauptversammlung vom 05.07.2018 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 4.000.000,00 EUR beschlossen. (Bedingtes Kapital 2018/I) Die Hauptversammlung vom 05.07.2018 hat das am 25.11.2011 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital IV) aufgehoben. Die Hauptversammlung vom 05.07.2018 hat das am 20.06.2016 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital V) herabgesetzt. Es beträgt nunmehr 3.150.000,00 EUR. Die Hauptversammlung vom 05.07.2018 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 18.000.000,00 EUR beschlossen. (Bedingtes Kapital 2018/II) | a) 30.07.2018 Rinke | ||||
| 66 | a) Firma geändert; nun: Expedeon AG | a) Die Hauptversammlung vom 05.07.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen. | a) 06.08.2018 Rinke | |||
| 67 | Grundkapital nun: 50.809.785,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 31.07.2018 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) und § 4 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital 2017) beschlossen. Aufgrund der am 07.07.2017 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2017) ist das Grundkapital gem. Vorstandsbeschluss vom 23.07.2018 und 30.07.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 31.07.2018 um 151.515,00 EUR auf 50.809.785,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.07.2017, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 22.467.043,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2017) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 19.034.516,00 EUR. | a) 15.10.2018 Rinke | |||
| 68 | Grundkapital nun: 51.411.323,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 05.07.2018 hat die Änderung von § 4 Abs. 4 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital 2018) beschlossen. Der Aufsichtsrat hat am 24.08.2018 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) und in § 4 Abs. 9 (Bedingtes Kapital V) beschlossen. Aufgrund der am 20.06.2016 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital V) wurden 601.538 Bezugsaktien im anteiligen Betrag von 1,00 EUR ausgegeben. Das Grundkapital ist damit um 601.538,00 EUR auf 51.411.323,00 EUR erhöht. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.07.2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 04.07.2023 einschließlich das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 25.561.278,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital 2018) Infolge der Teilausübung ist das am 20.06.2016 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital V) weiter herabgesetzt. Es beträgt nunmehr 2.548.462,00 EUR. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.07.2017, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 19.034.516,00 EUR (nach teilweiser Ausschöpfung) zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2017) ist aufgehoben. | a) 24.10.2018 Rinke | |||
| 69 | a) Die Hauptversammlung vom 09.07.2019 hat die Änderung der Satzung in § 5 (nun: Namensaktien), § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) Abs.1, Abs. 4 (Genehmigtes Kapital 2018) , Abs. 6 (Bedingtes Kapital 2018/1), Abs. 7 (Bedingtes Kapital 2018/II), Abs. 9 (Bedingtes Kapital V) sowie § 11 Abs. 4 (Teilnahme an der Hauptversammlung) beschlossen. Die Inhaberaktien wurden in Namensaktien umgewandelt. Weiterhin wurde § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals,Aktienurkunden) durch Einfügung von Abs. 5 (Bedingtes Kapital 2019) geändert. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 12.000.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht. Das Grundkapital ist ferner durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 12.000.000,00 EUR herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Sämtliche Bedingten Kapitalia, die sich gem. § 218 AktG kraft Gesetzes aufgrund der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erhöht haben, sind im gleichen Verhältnis wie das Grundkapital auf ihren ursprünglichen Betrag herabgesetzt worden. b) Die Hauptversammlung vom 09.07.2019 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 1.000.000,00 EUR beschlossen. (Bedingtes Kapital 2019) | a) 06.09.2019 Rinke | ||||
| 70 | a) Firma geändert; nun: 4basebio AG | a) Die Hauptversammlung vom 19.12.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen. | a) 13.01.2020 Rinke | |||
| 71 | Grundkapital nun: 52.309.785,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 18.12.2019 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) und in § 4 Abs. 9 (Bedingtes Kapital V) beschlossen. Aufgrund der am 20.06.2016 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital V) wurden 898.462 Bezugsaktien im anteiligen Betrag von 1,00 EUR ausgegeben. Das Grundkapital ist damit um 898.462,00 EUR auf 52.309.785,00 EUR erhöht. b) Infolge der weiteren Teilausübung ist das am 20.06.2016 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital V) weiter herabgesetzt. Es beträgt nunmehr 1.650.000,00 EUR. | a) 30.01.2020 Rinke | |||
| 72 | Grundkapital nun: 47.079.118,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 20.04.2020 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils vom 20.04.2020 aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 19.12.2019 gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG durch Einziehung eigener Aktien um 5.230.667,00 EUR auf 47.079.118,00 EUR herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. | a) 14.05.2020 Rinke | |||
| 73 | Grundkapital nun: 48.525.915,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 09.06.2020 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) und in § 4 Abs. 9 (Bedingtes Kapital V) beschlossen. Aufgrund der am 20.06.2016 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital V) wurden 1.446.797 Bezugsaktien im anteiligen Betrag von 1,00 EUR ausgegeben. Das Grundkapital ist damit um 1.446.797,00 EUR auf 48.525.915,00 EUR erhöht. b) Infolge der weiteren Teilausübung ist das am 20.06.2016 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital V) weiter herabgesetzt. Es beträgt nunmehr 203.203,00 EUR. | a) 28.07.2020 Rinke | |||
| 74 | Grundkapital nun: 51.733.386,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 15.09.2020 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) und in § 4 Abs.7 (Bedingtes Kapital 2018/II) und Abs. 9 (Bedingtes Kapital V) beschlossen. Aufgrund der am 20.06.2016 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital V) wurden 165.841 Bezugsaktien im anteiligen Betrag von 1,00 EUR ausgegeben. Aufgrund der am 05.07.2018 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2018/II) wurden 3.041.630 Bezugsaktien im anteiligen Betrag von 1,00 EUR ausgegeben. Das Grundkapital ist damit insgesamt auf 51.733.386,00 EUR erhöht. b) Infolge der weiteren Teilausübung ist das am 20.06.2016 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital V) weiter herabgesetzt. Es beträgt nunmehr 37.362,00 EUR. Infolge der Teilausübung ist das am 05.07.2018 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2018/II ) herabgesetzt. Es beträgt nunmehr 14.958.370,00 EUR. | a) 13.10.2020 Rinke | |||
| 75 | a) Die Hauptversammlung vom 03.11.2020 hat die Änderung der Satzung in § 8 Abs. 1 (Aufsichtsrat, Zusammensetzung) beschlossen. b) Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.11.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom jeweils 03.11.2020 im Abspaltungs- und Übernahmevertrag näher bezeichnete Teile ihres Vermögens ( Anteile an den Gesellschaften 4basebio S.L.U. und 4BASEBIO LTD) ) auf die europäische Aktiengesellschaft (SE) "4basebio SE", Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 87929) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. | a) 08.12.2020 Rinke | ||||
| 76 | b) Bestellt als Vorstand: Plaggemars, Hansjörg, Stuttgart, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 21.12.2020 Rinke | ||||
| 77 | b) Änderung der Geschäftsanschrift: Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg | Grundkapital nun: 5.748.154,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 03.11.2020 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 45.985.232,00 EUR auf 5.748.154,00 EUR herabgesetzt (ordentliche Kapitalherabsetzung §§ 222 ff AktG). | a) 28.01.2021 Rinke | ||
| 78 | b) Nicht mehr Vorstand: Lanckriet, Heikki, Cambridge / Vereinigtes Königreich, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Roth, David, Stretham / Vereinigtes Königreich, *XX.XX.XXXX | a) 09.02.2021 Rinke | ||||
| 79 | a) Firma geändert; nun: 2invest AG c) Gegenstand geändert; nun: 1. Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, insbesondere - aber nicht ausschließlich im Bereich der Biotechnologie-, Life Science- und IT Branche im In- und Ausland und für eine beliebige Zeitdauer. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen und zu übernehmen, die für diesen Zweck sinnvoll und dienlich sind. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, ihr eigenes Vermögen zu verwalten und alle Arten von Finanzgeschäften und Geschäften mit Finanzinstrumenten, für die eine Erlaubnis nach KWB nicht erforderlich ist, vorzunehmen. 2. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Erwerb, die Verwaltung, die Veräußerung und der Schutz von Technologien und geistigem Eigentum der Gesellschaft oder von Dritten, insbesondere in der Biotechnologie- Life Scienece- und IT-Branche, im In- und Ausland und für eine beliebige Zeitdauer. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Geschäftsführung oder Mitarbeiter von Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, sowie von sonstigen Unternehmen, zu beraten (mit Ausnahme von Rechts- und Steuerberatung sowie der den Wirtschaftsprüfern vorbehaltene Wirtschaftsberatung) und sonstige Dienstleistungen für diese zu erbringen. Die Gesellschaft kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern. Sie kann ihren Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar über Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, wahrnehmen. Sie kann sich auch auf die Verwaltung von Beteiligungen beschränken. 4. Die Gesellschaft ist außerdem berechtigt, Beteiligungen an operativ tätigen Unternehmen und sonstigen Unternehmen, aktiv zu halten und zu verwalten, deren Geschäftsführung und/oder die Konzernleitung zu übernehmen sowie strategische Planungs- und Beratungsleistungen zu erbringen, Finanzierungsaufgaben zu übernehmen und die Verwaltung von Finanzmitteln eines Konzerns zu übernehmen. 5. Die Gesellschaft ist schließlich zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck auch im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. | a) Die Hauptversammlung vom 28.01.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 8 (Aufsichtsrat, Zusammensetzung, Amtsdauer) und § 10 (Aufsichtsrat, Vergütung) beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. | a) 25.03.2021 Rinke | |||
| 80 | Prokura erloschen: Lennartz-Bock, Nicolas, Neckarsteinach, *XX.XX.XXXX | a) 19.05.2021 Rinke | ||||
| 81 | a) Die von der Hauptversammlung am 03.11.2020 (Eintragung vom 28.01.2021 lfd. Nr. 77 ) beschlossene Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. | a) 25.10.2021 Rinke | ||||
| 82 | a) Die Hauptversammlung vom 14.06.2023 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Hauptversammlung, Ort und Einberufung, Abstimmung) beschlossen. | a) 28.06.2023 Rinke | ||||
| 83 | b) Bestellt als Vorstand: Danner, Andreas, Viernheim, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 16.06.2026 Sauter |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.