die Herstellung von und der Handel mit IT-Produkten, deren Wartung und Weiterentwicklung und die Erbringung von Management- und Serviceleistungen, insbesondere aus dem Bereich Finanzbuchhaltung und Technik.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Clemens Rodde
Bönningstedt
einzelvertretungsberechtigt Prokurist(in)
Andreas Hempf
Norderstedt
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Eintragung Nr. 6 Spalte 4 vom 04.06.2013 von Amts wegen berichtigt.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.01.2011
Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zweck der Abspaltung beschlossen.
Formwechsel
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2011 einen Teil des Vermögens (den Teilbetrieb Finanzbuchhaltung und Technik) der 24translate GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 73465) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.09.2011 wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.