Handelsregister · HRB 24899

Registerinformationen

1CT First Composites Technologies GmbH · Amtsgericht Montabaur

Unternehmen

Stammdaten

Firma
1CT First Composites Technologies GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Niederbreitbach
Geschäftsanschrift
Industriestraße 4, 56589 Niederbreitbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 24899
Gericht
Amtsgericht Montabaur
Letzte Eintragung
08.03.2023
Abrufstand
23.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung von Produktionsverfahren für Faserverbundwerkstoffe (Composites) und Automatisierungstechnik. Beteiligung an gleichartigen Unternehmen und Übernahme der Geschäftsführung.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Dirk Krämer

Niederbreitbach

einzelvertretungsberechtigt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2015 Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Heilbronn (bisher Amtsgericht Stuttgart HRB 753014) nach Niederbreitbach beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurde auch der Gegenstand des Unternehmens geändert (§ 2), das Stammkapital um 20.455,00 EUR auf nunmehr 45.455,00 EUR erhöht (§ 3) und die allgemeine Vertretungsregelung geändert (§ 5).

Freitext

  • Fall 1
  • Tag der ersten Eintragung: 16.06.2015
  • Fall 3
  • Fall 4
  • Fall 5

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Neuwied (21 IN 3/23) vom 01.03.2023 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.