Handelsregister · VR 4590
Chronologischer Auszug
1. Tischtennisclub Greifswald e.V. · Amtsgericht Stralsund
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Tischtennisverein 1. TTC Greifswald e.V. b) Greifswald | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Darunter immer der 1. oder der 2. Vorsitzende. Für Rechtsgeschäfte, die den Verein nicht mehr als 500,00 Euro belasten, sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende allein vertretungsberechtigt. Für den Abschluss von Rechtgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.500,00 Euro belasten und für Grundstücksverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) 1. Vorsitzender: Weißenborn, Andreas, Greifswald, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Schötschel, Philipp, Greifswald, *XX.XX.XXXX Vorstand: Beuster, Klaus, Greifswald, *XX.XX.XXXX Vorstand: Müller, Joachim, Greifswald, *XX.XX.XXXX Vorstand: Lüskow, Karl Felix, Greifswald, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 27.06.1997 und mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 07.05.2010, geändert. | a) 06.06.2018 Jörn b) Satzung Blatt 2 ff., 29,34, 60 ff. der Akte Tag der ersten Eintragung: 18.08.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit gemäß Artikel 1 der Achten Verordnung zur Änderung der Konzentrations- verordnung zum 01.03.2018 an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 590 Amtsgericht Greifswald getreten. Freigegeben am 06.06.2018. |
| 2 | a) Name geändert, nun: 1. Tischtennisclub Greifswald e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte, die den Verein nicht mit mehr als 500,00 Euro belasten, sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende jeweils einzelvertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte, die in einer Höhe von über 500,00 Euro bis 1.499,00 Euro für den Verein abzuschließen sind, ist der Vorstand vertretungsberechtigt. Für den Abschluss von Rechtgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.500,00 Euro belasten, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Für Grundstücksverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Schötschel, Philipp, Greifswald, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Beuster, Klaus, Greifswald, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzende: Kloth, Margitta, Gützkow, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Kriese, Brian, Greifswald, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.04.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Satzung wurde in den § 15 (Ordentliche Mitgliederversammlung), § 17 (Außerordentliche Mitgliederversammlung), § 18 (Vorstand gemäß § 26 BGB) und § 26 (Satzungsänderung) in dem Zeitraum vom 15.09.2018 bis 29.10.2018 durch schriftlichen Umlaufbeschluss geändert. | a) 05.12.2018 Wickert b) Satzung Blatt 106 ff. des Sonderbandes |
| 3 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzende: Kloth, Margitta, Gützkow, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Jänich, Stefan, Neuenkirchen, *XX.XX.XXXX | a) 08.02.2022 Keller-Döring |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.