Handelsregister · VR 4590

Chronologischer Auszug

1. Tischtennisclub Greifswald e.V. · Amtsgericht Stralsund

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 15.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Tischtennisverein 1. TTC Greifswald e.V.

b)
Greifswald
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam. Darunter immer der 1. oder der 2.
Vorsitzende.
Für Rechtsgeschäfte, die den Verein nicht mehr als
500,00 Euro belasten, sind der 1. Vorsitzende und der 2.
Vorsitzende allein vertretungsberechtigt. Für den
Abschluss von Rechtgeschäften, die den Verein mit
mehr als 1.500,00 Euro belasten und für
Grundstücksverträge ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
1. Vorsitzender:
Weißenborn, Andreas, Greifswald, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Schötschel, Philipp, Greifswald, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Beuster, Klaus, Greifswald, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Müller, Joachim, Greifswald, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Lüskow, Karl Felix, Greifswald, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 27.06.1997 und mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 07.05.2010, geändert.
a)
06.06.2018
Jörn

b)
Satzung Blatt 2 ff., 29,34, 60 ff.
der Akte

Tag der ersten Eintragung:
18.08.1997

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit
gemäß Artikel 1 der Achten
Verordnung zur Änderung der
Konzentrations- verordnung zum
01.03.2018 an die Stelle des
bisherigen Registerblattes VR
590 Amtsgericht Greifswald
getreten.

Freigegeben am 06.06.2018.
2a)
Name geändert, nun:
1. Tischtennisclub Greifswald e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt, nun:
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1.
Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den
Verein gemeinsam.

Für Rechtsgeschäfte, die den Verein nicht mit mehr als
500,00 Euro belasten, sind der 1. Vorsitzende und der 2.
Vorsitzende jeweils einzelvertretungsberechtigt.

Für Rechtsgeschäfte, die in einer Höhe von über 500,00
Euro bis 1.499,00 Euro für den Verein abzuschließen
sind, ist der Vorstand vertretungsberechtigt.

Für den Abschluss von Rechtgeschäften, die den Verein
mit mehr als 1.500,00 Euro belasten, ist die Zustimmung
der Mitgliederversammlung erforderlich.

Für Grundstücksverträge ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Schötschel, Philipp, Greifswald, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Vorstand:
Beuster, Klaus, Greifswald, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
2. Vorsitzende:
Kloth, Margitta, Gützkow, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Kriese, Brian, Greifswald, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.04.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Die Satzung wurde in den § 15 (Ordentliche Mitgliederversammlung), § 17
(Außerordentliche Mitgliederversammlung), § 18 (Vorstand gemäß § 26 BGB) und § 26
(Satzungsänderung) in dem Zeitraum vom 15.09.2018 bis 29.10.2018 durch schriftlichen
Umlaufbeschluss geändert.
a)
05.12.2018
Wickert

b)
Satzung Blatt 106 ff. des
Sonderbandes
3b)
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Kloth, Margitta, Gützkow, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
2. Vorsitzender:
Jänich, Stefan, Neuenkirchen, *XX.XX.XXXX
a)
08.02.2022
Keller-Döring

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.