Handelsregister · GnR 635
Chronologischer Auszug
1. THC eG · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Deutschland kauft ein eG b) Berlin c) Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung, Beratung und Betreuung der Mitglieder. Gegenstand des Unternehmens ist die Bildung und der gemeinschaftliche Betrieb eines modernen und vorteilhaften Konsum-, Einkaufs- und Dienstleistungsrings für den privaten, freiberuflichen und gewerblichen Bereich, bestehend aus zentralen und dezentralen, eingegliederten oder assoziierten Strukturen. Aufgabe des Unternehmens ist es, mittels attraktiver Rahmenvereinbarungen in unterschiedlichsten Formen und Bereichen für seine Mitglieder nachhaltig solche wirtschaftlichen Vorteile zu bieten, wie sie üblicherweise nur Großkunden erhalten. Die bewusste Anknüpfung an den traditionellen Kerngedanken der ehemals sehr erfolgreichen Konsumgenossenschaftsbewegung ist beabsichtigt, jedoch nunmehr ausgerichtet auf die neuzeitlich vorhandenen bzw. sich abzeichnenden wirtschaftlichen Entwicklungen. Dies soll insbesondere erreicht werden durch: - Schaffung einer Gesamtunternehmensstruktur, die unter dem gemeinsamen Namen "Deutschland kauft ein" firmiert und umfassend wirtschaftlich tätig wird. - Die Gesamtstruktur besteht aus einer nationalen Einheit sowie überregionalen und regionalen Teilstrukturen, die direkt oder indirekt miteinander verbunden, selbstständig oder unselbstständig tätig werden. - Wo immer möglich, sollen die regionalen Einrichtungen selbstständig und eigenverantwortlich in der Rechtsform von Genossenschaften tätig werden. Die Integration in das Konzept "Deutschland kauft ein" erfolgt auf vertraglicher Basis. - Ziel ist es, möglichst in jeder Gemeinde oder Stadt eine solche eigenständige Genossenschaft zu bilden und deren Ziele zu befördern. Soweit die Bildung solcher Genossenschaften auf Gemeindeebene (noch) nicht möglich ist, kann auf der nächst höheren kommunalen Ebene eine solche Genossenschaft gebildet werden. Diese sind jedoch so zu gestalten, dass jederzeit die Gründung auf der nächst niedrigeren kommunalen Ebene möglich bleibt. - Mittels Rahmenvereinbarungen, die sowohl zentral, wie auch dezentral bestehen können, werden bestmöglich Preis-, Leistungsund Servicevorteile gestaltet, optimale öffentliche Präsenz erzeugt sowie gemeinschaftlich Werbung und Marketingaktionen entwickelt und durchgeführt. - Durch die Organisation einfacher und kostengünstiger Verwaltungs- und Abrechnungssysteme sowie anderer geeigneter Maßnahmen, wie z. B. einer Einkaufskarte, unterstützt die Gesamtstruktur auf allen Ebenen mit dem Ziel, die genannten Vorteile dauerhaft zu sichern. | Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt: 5 EUR | a) Ist eine Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. b) Vorstand: 1. Evertz, Frank-Peter, Berlin | a) Eingetragene Genossenschaft Die Satzung ist errichtet am 15.11.2006. | a) 02.02.2007 Wagner b) Satzung Bl. 4 - 14 | |
| 2 | a) 1. THC eG c) Der gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe des in gemeinschaftlichem Eigenanbau angebauten Cannabis durch und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum, die Information von Mitgliedern über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung sowie die Weitergabe von beim gemeinschaftlichen Eigenanbau gewonnenem Vermehrungsmaterial für den privaten Eigenanbau an ihre Mitglieder, an sonstige Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, oder an andere Anbauvereinigungen. Unter Einhaltung a) der Voraussetzungen zur Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen nach Kapitel 4, Abschnitt 1 CanG; b) der Grundsätze der guten fachlichen Praxis zum gemeinschaftlichen Eigenanbau und der c) Qualitätssicherungsmaßnahmen gem. CanG. | keine Nachschusspflicht Das Mindestkapital beträgt 50 % der gezeichneten Geschäftsanteile. | a) Der Vorstand besteht aus mindestens einem Mitglied. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Vorstandsmitglieder dürfen Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen. b) Änderung zu Nr. 1: Ergänzung des Geburtsdatums von Amts wegen Vorstand: Evertz, Frank-Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Satzung ist am 20.04.2024 neu gefasst und insbesondere in § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Förderzweck, Gegenstand), § 4 (Beteiligungen, Mindestkapital, Nachschusspflicht, Geschäfte mit Nichtmitgliedern) und § 6 (Vorstand, sonstige vertretungsberechtigte Personen) geändert. | a) 30.05.2024 Steinberg |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.