Handelsregister · GnR 635

Chronologischer Auszug

1. THC eG · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutschland kauft ein eG

b)
Berlin

c)
Zweck der Genossenschaft ist die
wirtschaftliche Förderung, Beratung und Betreuung der Mitglieder.
Gegenstand des Unternehmens
ist die Bildung und der gemeinschaftliche Betrieb eines modernen und vorteilhaften Konsum-,
Einkaufs- und Dienstleistungsrings für den privaten, freiberuflichen und gewerblichen Bereich,
bestehend aus zentralen und dezentralen, eingegliederten oder assoziierten Strukturen.
Aufgabe des Unternehmens ist es,
mittels attraktiver Rahmenvereinbarungen in unterschiedlichsten
Formen und Bereichen für seine
Mitglieder nachhaltig solche wirtschaftlichen Vorteile zu bieten,
wie sie üblicherweise nur Großkunden erhalten.
Die bewusste Anknüpfung an den
traditionellen Kerngedanken der
ehemals sehr erfolgreichen Konsumgenossenschaftsbewegung ist
beabsichtigt, jedoch nunmehr ausgerichtet auf die neuzeitlich vorhandenen bzw. sich abzeichnenden wirtschaftlichen Entwicklungen.
Dies soll insbesondere erreicht
werden durch:
- Schaffung einer Gesamtunternehmensstruktur, die unter dem
gemeinsamen Namen "Deutschland kauft ein" firmiert und umfassend wirtschaftlich tätig wird.
- Die Gesamtstruktur besteht aus
einer nationalen Einheit sowie
überregionalen und regionalen
Teilstrukturen, die direkt oder indirekt miteinander verbunden,
selbstständig oder unselbstständig
tätig werden.
- Wo immer möglich, sollen die
regionalen Einrichtungen selbstständig und eigenverantwortlich
in der Rechtsform von Genossenschaften tätig werden. Die Integration in das Konzept "Deutschland kauft ein" erfolgt auf vertraglicher Basis.
- Ziel ist es, möglichst in jeder
Gemeinde oder Stadt eine solche
eigenständige Genossenschaft zu
bilden und deren Ziele zu befördern. Soweit die Bildung solcher
Genossenschaften auf Gemeindeebene (noch) nicht möglich ist,
kann auf der nächst höheren kommunalen Ebene eine solche Genossenschaft gebildet werden.
Diese sind jedoch so zu gestalten,
dass jederzeit die Gründung auf
der nächst niedrigeren kommunalen Ebene möglich bleibt.
- Mittels Rahmenvereinbarungen,
die sowohl zentral, wie auch dezentral bestehen können, werden
bestmöglich Preis-, Leistungsund Servicevorteile gestaltet, optimale öffentliche Präsenz erzeugt
sowie gemeinschaftlich Werbung
und Marketingaktionen entwickelt
und durchgeführt.
- Durch die Organisation einfacher und kostengünstiger Verwaltungs- und Abrechnungssysteme
sowie anderer geeigneter Maßnahmen, wie z. B. einer Einkaufskarte, unterstützt die Gesamtstruktur
auf allen Ebenen mit dem Ziel, die
genannten Vorteile dauerhaft zu
sichern.
Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die
Haftsumme beschränkt.
Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt: 5 EUR
a)
Ist eine Vorstandsmitglied bestellt,
so vertritt dieses die Genossenschaft
allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch
ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind
von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit.

b)
Vorstand:

1.
Evertz, Frank-Peter, Berlin
a)
Eingetragene Genossenschaft

Die Satzung ist errichtet am
15.11.2006.
a)
02.02.2007
Wagner
b)
Satzung Bl. 4 -
14
2a)
1. THC eG
c)
Der gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe des in gemeinschaftlichem Eigenanbau angebauten Cannabis durch und an
ihre Mitglieder zum Eigenkonsum, die Information von Mitgliedern über cannabisspezifische
Suchtprävention und -beratung sowie die Weitergabe von beim gemeinschaftlichen Eigenanbau gewonnenem Vermehrungsmaterial für den privaten Eigenanbau an
ihre Mitglieder, an sonstige Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, oder an andere Anbauvereinigungen. Unter Einhaltung
a) der Voraussetzungen zur Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen nach Kapitel 4, Abschnitt 1 CanG;
b) der Grundsätze der guten fachlichen Praxis zum gemeinschaftlichen Eigenanbau und der
c) Qualitätssicherungsmaßnahmen
gem. CanG.
keine Nachschusspflicht
Das Mindestkapital beträgt 50 %
der gezeichneten
Geschäftsanteile.
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
einem Mitglied. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die
Genossenschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird
die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich
oder durch ein Vorstandsmitglied in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten. Die Vorstandsmitglieder
dürfen Rechtsgeschäfte als Vertreter
Dritter abschließen.

b)
Änderung zu Nr. 1:
Ergänzung des Geburtsdatums von
Amts wegen
Vorstand:

Evertz, Frank-Peter, *XX.XX.XXXX,
Berlin
a)
Die Satzung ist am 20.04.2024 neu
gefasst und insbesondere in § 1
(Firma, Sitz), § 2 (Förderzweck,
Gegenstand), § 4 (Beteiligungen,
Mindestkapital, Nachschusspflicht,
Geschäfte mit Nichtmitgliedern)
und § 6 (Vorstand, sonstige vertretungsberechtigte Personen) geändert.
a)
30.05.2024
Steinberg

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.