Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende sowie der Vorstand Finanzen. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften oder Verpflichtungen, die den Verein vermögenswirksam zu Leistungen von mehr als 1.000,00 Euro verpflichten, vertritt der 1. oder 2. Vorsitzende gemeinsam mit dem Vorstand Finanzen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Jung
Neulingen
Vorstand
Jürgen Helmut Hajeck
Neulingen
Vorstand
Nina Schröer
Neulingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.12.1979 mit Änderungen vom 28.03.1980, 19.03.1999
Die Mitgliederversammlung vom 04.09.2020 hat die Neufassung der Satzung und hierbei insbesondere die Änderung von § 12 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.02.1980
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.02.2015.
Neufassung der Satzung: Sonderband 2 Blatt 47-49
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.