Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der erste und der zweite Vorsitzende. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Ein Vorstand kann Vereinsausgaben bis 500,00 DM selbst bewilligen. Weitergehende Verpflichtungen bedürfen der Zustimmung der Vorstandschaft (Gesamtvorstand).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ralph Gerngroß
Mannheim
Vorstand
Bernd Bökelmann
Viernheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.08.1978 in Neufassung vom 30.04.1995 mit Änderung vom 11.05.2000 und 31.05.2002.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.04.2015.
Tag der ersten Eintragung: 18.10.1978
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