Der 1. Vorsitzende vertritt allein; der stv. Vorsitzende und der Schatzmeister vertreten gemeinsam. Der vertretungsberechtigte Vorstand darf Geschäfte bis zum Betrag von 1.000,00 DM ausführen, ausgenommen jedoch Grundstücksgeschäfte jeder Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen. Hierzu und wenn der Wert von 1.000,00 DM überschritten wird, ist vorherige Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich. Lehnt dieser eine Entscheidung ab, so bedarf es der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Manfred Weber
Velden
Vorstand
Detlef Seidler
Hartenstein
Vorstand
Roland Wolf
Kirchensittenbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.11.1968 zuletzt geändert am 30.05.1980
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.11.1968. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Protokoll Bl. 4/5 SB;
Eintragg. Sp. 4 b) von Amts wegen ergänzt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.