Handelsregister · VR 381

Chronologischer Auszug

1. Schachklub Zirndorf e.V. · Amtsgericht Fürth

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
1. Schachklub Zirndorf eingetragener Verein

b)
Zirndorf
a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

b)
Zweiter Vorsitzender:
Keller, Wendelin, kfm. Angestellter, Zirndorf
Erster Vorsitzender:
Riedel, Hartmut, Nürnberg, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 22.08.1952 zuletzt geändert am 29.04.1988
a)
25.10.2002
Haußner

b)
Tag der ersten Eintragung:
16.03.1960.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 3 - 10 So.
2b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden.
Von Amts wegen ergänzend eingetragen.
a)
25.10.2002
Haußner
3a)
1. Schachklub Zirndorf e.V.
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.09.2003 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Dabei wurde auch geändert: § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr).
Satzung vom 22.08.1952 zuletzt geändert am 29.04.1988
a)
26.02.2004
Ilgenfritz

b)
Neue Satzung Bl. 42 ff SB
4b)
Ausgeschieden:
Zweiter Vorsitzender:
Keller, Wendelin, kfm. Angestellter, Zirndorf
Ausgeschieden:
Erster Vorsitzender:
Riedel, Hartmut, Zirndorf, *XX.XX.XXXX

Gewählt:
1. Vorsitzender:
Dr. Seibold, Hubert, Fürth, *XX.XX.XXXX

Gewählt:
2. Vorsitzender:
Birkmann, Günther Theodor, Oberasbach, *XX.XX.XXXX
b)
Eintragung von Amts wegen richtiggestellt:
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden.
a)
20.06.2007
Schmidt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.