Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Roland Schubert
Nörvenich
Vorstand
Oliver Thuir
Hürtgenwald
Vorstand
Margot Mirwald
Düren
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.07.1985 zuletzt geändert am 31.03.2000
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2006 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Grundsätze für die Tätigkeit), § 5 (Vereinsbeitritt), § 12 (Aufgaben der Mitgliederversammlung) § 13 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.10.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.11.2010 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Pflichten der Mitglieder) sowie § 13 (Aufgaben der Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Beendigung der Mitgliedschaft), 8 (Ausschluss aus dem Verein), 13 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), 14 (Vorstand), 21 (Auflösung des Vereins) und 23 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.02.1986 (AG Heinsberg), 02.02.1994 (AG Düren) Tag der letzten Eintragung: 23.06.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.05.2004. Satzung Bl. 237
Vorname und Geburtsdatum des Vorsitzenden berichtigt.
Beschluss Blatt 329 der Akten
Beschluss Bl.388 R d.A.
Satzung Blatt 416 bis 419R der Akten
Beschluss Bl. 449 d.A. Satzung Bl. 463-469 d.A.
Satzung Bl. 484 - 494
Beschluss Bl.478
Satzung Bl. 535 - 539 d. A.
Beschluss Blatt 529 der Akten
Satzung Bl. 466 - 470 d. A.
Beschluss Bl. 458 d. A.
Beschluss Bl. 672 d.A. Satzung Bl. 709 - 722 d.A.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Gesamtvorstand ist bei Anwesenheit mindestens der Hälfte seiner Mitglieder beschlussfähig.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.