Handelsregister · VR 221387

Chronologischer Auszug

1. Neuffener Narrenzunft e. V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
1. Neuffener Narrenzunft e. V.

b)
Neuffen
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den ersten und zweiten Vorsitzenden vertreten. Sie sind
jeweils einzelvertretungsberechtigt.

b)
erster Vorsitzender:
Timm, Marco, Neuffen-Kappishäusern, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 23.02.2008 mit Nachtrag vom 27.04.2008 zuletzt geändert am 06.10.2012
a)
04.06.2014
Sproll

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
04.06.2014.
Tag der ersten Eintragung:
04.06.2008
Satzung:
Sonderband
Blatt 5, 6 ff, 16 ff.
2b)
Bestellt als
Zweiter Vorsitzender:
Lottig, Markus, Frickenhausen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.04.2014 hat die Änderung der Satzung in § 9
(Vorstand,Vorstandschaft) und § 12 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
03.12.2014
Reinhardt

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 23
3b)
Bestellt als
Zweiter Vorsitzender:
Kiedaisch, Jan Klaus, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Zweiter Vorsitzender:
Lottig, Markus, Frickenhausen, *XX.XX.XXXX
a)
20.01.2016
Reinhardt
4b)
Bestellt als
zweiter Vorsitzender:
Schmid, Sven, Kohlberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Zweiter Vorsitzender:
Kiedaisch, Jan Klaus, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 6
(Probezeit), § 8 (Ausschluss), § 13 (Gruppen innerhalb des Vereins) und § 15 (Kinder und
Jugendliche) beschlossen.
a)
08.01.2020
Reinhardt

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 29

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.