Handelsregister · VR 100553

Chronologischer Auszug

1. Meinerser FC Bayern Fanclub e.V. - MAANZER BULLEN · Amtsgericht Hildesheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
1. Meinerser FC Bayern Fanclub e.V. - MAANZER BULLEN

b)
Meinersen
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2
Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3
Mitglieder anwesend sind.

b)
1. Vorsitzender:
Wichert, Kai, Meinersen, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Soschniok, Mathias, Meinersen, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Fölsch, Enrico, Meinersen, *XX.XX.XXXX
Kassenwart:
Soschniok, Marcus, Meinersen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 16.10.1999 zuletzt geändert am 07.01.2000
a)
25.01.2006
Schröter

b)
Änderungsbeschluss
Bl. 3 - 5 der Registerakten

Satzung
Bl. 19 - 22 der Registerakten
Tag der ersten Eintragung:
03.04.2000
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
25.01.2006.
2b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Wichert, Kai, Meinersen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Soschniok, Mathias, Meinersen, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Fölsch, Enrico, Meinersen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Soschniok, Ulrich, Meinersen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführerin:
Soschniok, Kristin, Meinersen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.04.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5
(Vorstand), 6 (Rechnungsprüfer) und 8 (Betragspflicht) beschlossen.
a)
21.04.2010
Frölich

b)
Fall 2
Beschluss Bl. 63ff,
Satzung Bl. 67ff d. A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.