Handelsregister · VR 1171

Chronologischer Auszug

1. Marburger Dartsport Club · Amtsgericht Marburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
1. Marburger Dartsport Club

b)
Marburg
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt (§ 26 Abs. 2. S. 2 BGB), daß zum Erwerb
oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen
Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche
Rechte), sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits
von mehr als 3.000,00 DEM (m. W. dreitausend) die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
1. Vorsitzender:
Campana, Clauso, Cölbe, *XX.XX.XXXX
Kassiererin:
Theiss, Birgit, Marburg, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Kämpf, Bernhard, Marburg, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 02.09.1982
a)
28.08.2002
Aul

b)
Tag der ersten Eintragung:
19.11.1982
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 16-21 d. A.
2a)
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt (§ 26 Abs. 2. S. 2 BGB), daß zum Erwerb
oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen
Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche
Rechte), sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits
von mehr als 1.500,00 EUR (in Worten
eintausendfühfhundert Euro) die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2004 hat die Änderung der §§
5 (Eintritt der Mitglieder), 8 (Streichung der Mitgliedschaft), 9 (Mitgliedsbeitrag) und 12
(Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes) der Satzung beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 19.05.2004 hat die Änderung des §
2 (Zweck des Vereins) und die Streichung des § 3 (/Vereinstätigkeit) sowie die Änderung
der durch die Streichung neu bezeichneten §§ 8 (Mitgliedsbeitrag), 16 (Beschlussfassung),
18 (Auflösung des Vereins) und die Einfügung des neuen § 19 (Inkrafttreten) der Satzung
beschlossen.
a)
16.06.2004
Naumann-Wenz

b)
Anmeldung Blatt 152 ff d.A.
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.07.2004 hat die Änderung der §§
18 (Auflösung des Vereins) und 19 (Inkrafttreten) der Satzung beschlossen.
a)
06.08.2004
Weimar

b)
Anmeldung Blatt 179ff d.A.
4b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Campana, Clauso, Cölbe, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
1. Vorsitzender:
Theiss, Stephan, Marburg, *XX.XX.XXXX
a)
16.06.2009
Stüssel
b)
Anmeldung Blatt 1 Sonderband
5b)
Nicht mehr
Schriftführer:
Kämpf, Bernhard, Marburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführer:
Dr. Wagner, Burkhard, Marburg, *XX.XX.XXXX
a)
11.07.2013
Lippert

b)
Fall 7

Anmeldung Blatt 6 Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.