Handelsregister · VR 2336

Chronologischer Auszug

1. Mainzer Billard Verein e.V. · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
1. Mainzer Billard Verein e.V.

b)
Mainz
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
erster Vorsitzender:
Stehle, Georg, Mainz-Bretzenheim
zweiter Vorsitzender:
Schmitt, Jürgen, Mainz-Mombach
Kassenwart:
Schlismann, Wilhelm, Mainz
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 07.12.1986 zuletzt geändert am 25.01.1987
a)
09.06.2006
Schneider

b)
Tag der ersten Eintragung:
30.04.1987
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
09.06.2006.

Satzung Blatt 9-13 der Akten
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
ergänzt:
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Nicht mehr
erster Vorsitzender:
Stehle, Georg, Mainz-Bretzenheim
Nicht mehr
zweiter Vorsitzender:
Schmitt, Jürgen, Mainz-Mombach
1. Vorsitzender:
Bodenstein, Kai, Mainz, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Becker, Eberhard, Mainz, *XX.XX.XXXX
a)
07.10.2016
Groß

b)
Bl. 23 ff
3b)
1. Vorsitzender:
Keiffenheim, Lukas, Mainz, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Rusch, Gariele, Mainz, *XX.XX.XXXX
Kassenwart:
Schlismann, Rebecca, Mainz, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassenwart:
Schlismann, Wilhelm, Mainz, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Bodenstein, Kai, Mainz, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Becker, Eberhard, Mainz, *XX.XX.XXXX
a)
07.05.2018
Groß

b)
Bl 73 ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.