jeweils zwei von ihnen - darunter der 1. oder 2. Vorsitzende - vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zu allen Rechtsgeschäften beziehungsweise einseitigen Verfügungen und zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende, der Geschäftsführer, der Schatzmeister und der Schriftführer; zur Vertretungsbefugnis siehe Eintragung Nr. 2.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Kretz
Vettelschoß
Vorstand
Udo Schmidt
St Katharinen
Vorstand
Kai Neffgen
Vettelschoß
Vorstand
Dirk Schumacher
Windhagen
Vorstand
Sandra Limbach
Vettelschoß
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.03.1999 zuletzt geändert am 18.03.2005
Die Mitgliederversammlung vom 03.04.2009 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Vereinstätigkeit- hier neuer Abs 4), § 22 (Uniform -hier neuer Abs 2) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.04.2013 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Mitgliedsbeitrag) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.10.2014 hat die Änderung der Satzung in § 21 (Auflösung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 14.03.1999 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Neuwied VR 1594 getreten. Freigegeben am 24.05.2006.
seit SAä 2005 gehört der Pressewart nicht mehr dem Vorstand an vAwg berichtigt wg unterlassener Rötg AG Neuwied Desweiteren entfällt letzter Satz in lfd 1 Sp 3a.
SAä Bl 110 ff
Namensänderung bez. Schriftführerin
SAä Bl 149 ff
Satzung: Blatt 230 ff.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Mitgliederversammlung vom 17.10.2006 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Vereinstätigkeit), § 11 (Mitgliedsbeitrag), § 14 (Vorstand hier ab 6.), § 16 (Mitgliederversammlung), § 17 (Form der Berufung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.