Handelsregister · VR 2248

Registerinformationen

1. Karnevalverein Limburgerhof e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Unternehmen

Stammdaten

Firma
1. Karnevalverein Limburgerhof e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Limburgerhof

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 2248
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Letzte Eintragung
26.03.2019
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Dagmar Gieger

67141

Vorstand

Cornelia Langohr

Schifferstadt

Vorstand

Jürgen Tomczyk

Böhl-Iggelheim

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 30.03.1998
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.05.2004 hat die Änderung der Satzung in § 1, 3, 5, 12, 13 beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 15.06.2009 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung der §§ 1-10 beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Zweck) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 17.08.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Zweck), § 3 (Mitgliedschaft), § 5 (Mitgliederversammlung), § 6 (Vorstand) und § 9 (Auflösung des Vereins) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 25.06.1998 Satzung Bl. 10-18 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 2248 LU getreten. Freigegeben am 06.02.2006.
  • Satzung Blatt 53-62 der Akten
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt.
  • Fall 7
  • Schreibversehen im Vereinsnamen satzungsgemäß berichtigt.
  • Fall 8

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden und dem/der Kassierer/in. Zu Rechtsgeschäften ab 251 EUR bis 5000 EUR bedarf der geschäftsführende Vorstand der Zustimmung des Gesamtvorstandes. Zu Rechtsgeschäften über 5000 EUR bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.