Handelsregister · VR 480
Chronologischer Auszug
1. Judo-Club Münchberg e.V. · Amtsgericht Hof
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) 1. Judo-Club Münchberg e.V. b) Münchberg | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleichen Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 20.000,00 DM (mit Worten: zwanzigtausend Deutsche Mark) die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig ist. b) 1. Vorsitzender: Skaper, Udo, Industriekaufmann, Münchberg 2. Vorsitzender: Schlossbauer, Volker, Münchberg, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 09.01.1972 zuletzt geändert am 16.03.1997 | a) 16.09.2003 Großman b) Tag der ersten Eintragung: 08.09.1975. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 2,16 SB; |
| 2 | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. b) Ausgeschieden: 2. Vorsitzender: Schlossbauer, Volker, Münchberg, *XX.XX.XXXX Gewählt: 2. Vorsitzender: Gahn, Manfred, Münchberg, *XX.XX.XXXX | a) 25.04.2006 Herpich | ||
| 3 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleichen Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 10.000,00 Euro (mit Worten: zehntausend) die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig ist. | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2012 hat die Änderung der §§ 5 Abs. 1, 7 Abs. 7, 8 Abs. 1 und 3, 14 und 16 Abs. 1 der Satzung beschlossen. | a) 03.07.2012 Herpich b) Beschluss Bl. 45 SB; Neue Satzung Bl. 46ff SB. | |
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2013 hat die Änderung des § 15 (Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke) der Satzung beschlossen. | a) 18.12.2013 Stark b) Beschluss Bl. 55f SB; Neue Satzung Bl. 57ff SB. | ||
| 5 | b) Ausgeschieden: 1. Vorsitzender: Skaper, Udo, Industriekaufmann, Münchberg Gewählt: 1. Vorsitzende: Schneider, Renate, Münchberg, *XX.XX.XXXX | a) 13.06.2014 Stark | ||
| 6 | b) Ausgeschieden: 1. Vorsitzende: Schneider, Renate, Münchberg, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: 2. Vorsitzender: Gahn, Manfred, Münchberg, *XX.XX.XXXX Gewählt: 1. Vorsitzende: Heilmann, Ronja, Konradsreuth, *XX.XX.XXXX Gewählt: 2. Vorsitzender: Helling, Tobias, Weißdorf, *XX.XX.XXXX | a) 25.04.2024 Stark |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.