Handelsregister · VR 480

Chronologischer Auszug

1. Judo-Club Münchberg e.V. · Amtsgericht Hof

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
1. Judo-Club Münchberg e.V.

b)
Münchberg
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen
Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB),
daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu
allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und
grundstücksgleichen Rechte) sowie außerdem zur
Aufnahme eines Kredites von mehr als 20.000,00 DM
(mit Worten: zwanzigtausend Deutsche Mark) die
Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig ist.

b)
1. Vorsitzender:
Skaper, Udo, Industriekaufmann, Münchberg
2. Vorsitzender:
Schlossbauer, Volker, Münchberg, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 09.01.1972 zuletzt geändert am 16.03.1997
a)
16.09.2003
Großman

b)
Tag der ersten Eintragung:
08.09.1975.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 2,16 SB;
2a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2.
Vorsitzende.

b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Schlossbauer, Volker, Münchberg, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Gahn, Manfred, Münchberg, *XX.XX.XXXX
a)
25.04.2006
Herpich
3a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen
Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB),
daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu
allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und
grundstücksgleichen Rechte) sowie außerdem zur
Aufnahme eines Kredites von mehr als 10.000,00 Euro
(mit Worten: zehntausend) die Zustimmung der
Mitgliederversammlung notwendig ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2012 hat die Änderung der §§ 5 Abs. 1, 7 Abs. 7, 8
Abs. 1 und 3, 14 und 16 Abs. 1 der Satzung beschlossen.
a)
03.07.2012
Herpich

b)
Beschluss Bl. 45 SB; Neue
Satzung Bl. 46ff SB.
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2013 hat die Änderung des § 15 (Auflösung des
Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke) der Satzung beschlossen.
a)
18.12.2013
Stark
b)
Beschluss Bl. 55f SB;
Neue Satzung Bl. 57ff SB.
5b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Skaper, Udo, Industriekaufmann, Münchberg
Gewählt:
1. Vorsitzende:
Schneider, Renate, Münchberg, *XX.XX.XXXX
a)
13.06.2014
Stark
6b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzende:
Schneider, Renate, Münchberg, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Gahn, Manfred, Münchberg, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
1. Vorsitzende:
Heilmann, Ronja, Konradsreuth, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Helling, Tobias, Weißdorf, *XX.XX.XXXX
a)
25.04.2024
Stark

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.