Handelsregister · VR 1857
Historischer Auszug
1. Giessener Tae Kwon Do Club · Amtsgericht Gießen
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
sießen
Vereinsregister
Im
|
|
Zi
5
_
[non
ur
1857
Rechtsverhältnisse
Nr.
der
a)
Name
.
.
Vorstand
;
Eintra-
b)
Sitz
bi
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
.a)
Tag
der
Eintragung
;
quidatoren
gung
des
Vereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
EEBEEER
4
1
a)
1.
Giessener
Tae
Kwon
Do
|
1.
Vorsitzender:
|
Die
Satzung
ist
am
10.
Mai
1991
errichtet
worden.
M
a)
28.
Mai
1991
|
Club
|
Parviz
Kashani,
Trainer,
3555
Fronhausen;
|
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
sind
der
1.
Vorsitzende,
der
2.
Vor-
|
b)
Gießen
|
2.
Vorsitzender:
|
treten
oemeinsen,
Kassenwart,
Jeweils
zwei
Vorstandsmitglieder
ver-
|
b)
Satzung
”
nd
2
|
|
Hans-
Schmitt,
St
00
Gießen;
|
.
.
.
201
|
°
.
|
|
ans-georg
Schmitt,
Student,
6300
Gießen
|
Der
Vorstand
ist
beschlußfähig,
wenn
mindestens
3
seiner
Mitglieder
|
|
|
Kassenwart:
|
anwesend
sind.
|
|
Ulrike
Büße,
Studentin,
6300
Gießen.
2
|
Die
Sea
Ve
san
ung
vom
11.7.1991
hat
die
Änderung
der
Satzung
'a)
20.
August
|
|
|
bezgl
3,
4
und
14
beschlossen.
|
Q
&
|
Yu
!b)
Bl.
21
d.AS
|
Beschluß
B1.!17
d.A.
RS
EM
Kartsiblatt.yR:
7
"
INA
Darmstadt
-
!
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
|
Ve
rei
ns
reg
iste
r
—
Rückseite
von
Blatt
..............
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
H
und
Unterschrift
Bemerkungen
5
a)
Name
Rechtsverhältnisse
b)
Sitz
des
Vereins
ı
Nr.der
Eintra-
gung
Vorstand
Liquidatoren
1
ji
H
H
H
H
H
H
1
!
!
!
H
1
'
h
H
H
H
H
H
}
H
}
H
H
H
i
H
!
H
!
H
!
}
!
H
!
H
|
H
ı
'
H
H
H
H
1
H
h
}
!
.
H
!
|
.
H
’
I
!
dt
H
\
.
'
.
f
.
Fortsetzung
auf
dem
......
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.