Handelsregister · VR 10579
Chronologischer Auszug
1. Fußballclub Union Berlin e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) 1. Fußballclub Union Berlin e.V. b) Berlin | a) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und zwei oder vier weiteren Präsidiumsmitgliedern. Im Außenverhältnis wird der Verein stets durch zwei Präsidiumsmitglieder gemäß § 26 BGB vertreten. Urkunden und Verträge, aus denen sich für den Verein vermögensrechtliche bzw. finanzielle Verpflichtungen ergeben, sowie alle Verträge mit Lizenz- bzw. Vertragsspielern können nur schriftich abgeschlossen werden und müssen von zwei Präsdiumsmitgliedern unterzeichnet sein. Das Präsidium bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates zu folgenden Geschäften: a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; b) Übernahme von Bürgschaften und Eingehung von Mitverpflichtungen für Verbindlichkeiten Dritter; c) Aufnahme von Krediten; d) Abschluss von Darlehnsverträgen; e) Abschluss von Ausrüstungs- und Lizenzverträgen genereller Art, die nicht im Haushaltsplan schon genehmigt sind sowie d) Ausgaben, die über den Rahmen des genehmigten Haushaltsplanes hinausgehen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates. b) Präsidiumsmitglied: 1. Kosche, Oskar, *XX.XX.XXXX, Berlin Präsident: 2. Zingler, Dirk, *XX.XX.XXXX, Eichwalde Präsidiumsmitglied: 3. Sternke, Herbert, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Datum der Satzungserrichtung: 05.06.1990 mit letzter Satzungsneufassung vom: 14.06.2000 sowie mehrfachen Änderungen, zuletzt vom 27.05.2004 | a) 28.08.2006 Rudolph b) Satzung Bd. 3 Bl. 49-57 Beschluss Bd. 3 Bl. 22, 94/114,117, 139/141, 178/202, 240-242, 258/278 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Präsidiumsmitglied: 3. Sternke, Herbert Präsidiumsmitglied: 4. Hinze, Jörg, *XX.XX.XXXX, Birkenstein | a) 05.07.2007 Barsch | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 13.10.2007 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) beschlossen. | a) 29.01.2008 Barsch b) Beschluss Bl.6/9 | ||
| 4 | b) Änderung zu Nr. 1: Das Geburtsdatum ist von Amts wegen berichtigt. Präsidiumsmitglied: Kosche, Oskar, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 29.02.2008 Herrmann | ||
| 5 | b) Nicht mehr Präsidiumsmitglied: 1. Kosche, Oskar Präsidiumsmitglied: 5. Thieme, Dirk, *XX.XX.XXXX, Hönow | a) 12.05.2010 Röling | ||
| 6 | a) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und zwei oder vier weiteren Präsidiumsmitgliedern. Im Außenverhältnis wird der Verein stets durch zwei Präsidiumsmitglieder gemäß § 26 BGB vertreten. Urkunden und Verträge, aus denen sich für den Verein vermögensrechtliche bzw. finanzielle Verpflichtungen ergeben,können nur schriftich abgeschlossen werden und müssen von zwei Präsdiumsmitgliedern unterzeichnet sein.Das Präsidium bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates zu folgenden Geschäften: a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; b) Übernahme von Bürgschaften und Eingehung von Mitverpflichtungen für Verbindlichkeiten Dritter; c) Aufnahme von Krediten; d) Abschluss von Darlehnsverträgen; e) Abschluss von Ausrüstungs- und Lizenzverträgen genereller Art, die nicht im Haushaltsplan schon genehmigt sind; f) Beteiligung oder Veränderung der Beteiligung des Vereins an Kapital- bzw. Personengesellschaften; g) Ausgaben, die über den Rahmen des genehmigten Haushaltsplanes hinausgehen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates. | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.02.2013 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 11.04.2013 Dambietz b) Satzung Bl. 142-150 Band 4 Beschluss Bl. 136-141 Band 4 | |
| 7 | b) Präsidiumsmitglied: 6. Kosche, Oskar Fritz, *XX.XX.XXXX, Berlin Präsidiumsmitglied: 7. Munack, Lutz, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 06.09.2017 Dambietz | ||
| 8 | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.12.2021 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgaben) beschlossen. | a) 30.03.2022 Meyer b) Beschluss Bl. 4-14 (16-24) Bd. 5 | ||
| 9 | a) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und mindestens zwei und höchstens sechs weiteren Präsidiumsmitgliedern. Im Außenverhältnis wird der Verein stets durch zwei Präsidiumsmitglieder gemäß § 26 BGB vertreten. Das Präsidium bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates zu folgenden Geschäften: a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; b) Übernahme von Bürgschaften und Eingehung von Mitverpflichtungen für Verbindlichkeiten Dritter; c) Aufnahme von Krediten; d) Abschluss von Darlehnsverträgen; e) Abschluss von Ausrüstungs- und Lizenzverträgen genereller Art, die nicht im Haushaltsplan schon genehmigt sind; f) Beteiligung oder Veränderungen der Beteiligung des Vereins an Kapital- bzw. Personengesellschaften; g) Ausgaben, die über den Rahmen des genehmigten Haushaltsplanes hinausgehen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates. | a) Die Mitgliederversammlung vom 03.10.2024 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgaben), § 5 (Mitgliedschaften, Rechtsgrundlagen), § 6 (Mitglieder), § 7 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 9 (Mitgliedsbeiträge), § 10 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 12 (Aufgaben und Stimmrecht Mitgliederversammlung), § 13 (Einberufung Mitgliederversammlung), § 15 (Wahlen Mitgliederversammlung), § 16 (Außerordentliche Mitgliederversammlung), § 17 (Zusammensetzung Aufsichtsrat), § 18 (Aufgaben Aufsichtsrat), § 19 (Vorsitz und Geschäftsordnung Aufsichtsrat), § 22 (Wahl zum Aufsichtsrat), § 23 (Haftung des Aufsichtsrats), § 24 (Zusammensetzung Präsidium), § 26 (Geschäftsordnung Präsidium), § 27 (Haushalt und Jahresabschluss Präsidium), § 28 (Vertretungsbefugnis des Präsidiums), § 29 (Bestellung des Präsidiums), § 30 (Haftung des Präsidiums), § 31 (Zusammensetzung Ehrenrat), § 34 (Wahl zum Ehrenrat) und § 36 (Inkrafttreten der Satzung und Übergangsregelung) beschlossen. | a) 09.12.2024 Marongiu |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.