Handelsregister · VR 10579

Chronologischer Auszug

1. Fußballclub Union Berlin e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
1. Fußballclub Union Berlin e.V.

b)
Berlin
a)
Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und zwei oder
vier weiteren Präsidiumsmitgliedern. Im Außenverhältnis
wird der Verein stets durch zwei Präsidiumsmitglieder gemäß § 26 BGB vertreten.
Urkunden und Verträge, aus denen sich für den Verein
vermögensrechtliche bzw. finanzielle Verpflichtungen ergeben, sowie alle Verträge mit Lizenz- bzw. Vertragsspielern können nur schriftich abgeschlossen werden und müssen von zwei Präsdiumsmitgliedern unterzeichnet sein.
Das Präsidium bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates
zu folgenden Geschäften:
a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken
und grundstücksgleichen Rechten;
b) Übernahme von Bürgschaften und Eingehung von Mitverpflichtungen für Verbindlichkeiten Dritter;
c) Aufnahme von Krediten;
d) Abschluss von Darlehnsverträgen;
e) Abschluss von Ausrüstungs- und Lizenzverträgen genereller Art, die nicht im Haushaltsplan schon genehmigt
sind sowie
d) Ausgaben, die über den Rahmen des genehmigten
Haushaltsplanes hinausgehen, bedürfen der vorherigen
Zustimmung des Aufsichtsrates.

b)
Präsidiumsmitglied:

1.
Kosche, Oskar, *XX.XX.XXXX, Berlin

Präsident:

2.
Zingler, Dirk, *XX.XX.XXXX, Eichwalde

Präsidiumsmitglied:

3.
Sternke, Herbert, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Datum der Satzungserrichtung: 05.06.1990
mit letzter Satzungsneufassung vom: 14.06.2000
sowie mehrfachen Änderungen, zuletzt vom
27.05.2004
a)
28.08.2006
Rudolph
b)
Satzung Bd. 3
Bl. 49-57
Beschluss
Bd. 3 Bl. 22,
94/114,117,
139/141,
178/202,
240-242,
258/278

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Präsidiumsmitglied:
3. Sternke, Herbert

Präsidiumsmitglied:
4.
Hinze, Jörg, *XX.XX.XXXX, Birkenstein
a)
05.07.2007
Barsch
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.10.2007
hat die Änderung der Satzung in § 9 (Rechte und
Pflichten der Mitglieder) beschlossen.
a)
29.01.2008
Barsch
b)
Beschluss Bl.6/9
4b)
Änderung zu Nr. 1:
Das Geburtsdatum ist von Amts wegen berichtigt.
Präsidiumsmitglied:
Kosche, Oskar, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
29.02.2008
Herrmann
5b)
Nicht mehr Präsidiumsmitglied:
1. Kosche, Oskar

Präsidiumsmitglied:
5.
Thieme, Dirk, *XX.XX.XXXX, Hönow
a)
12.05.2010
Röling
6a)
Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und zwei oder
vier weiteren Präsidiumsmitgliedern. Im Außenverhältnis
wird der Verein stets durch zwei Präsidiumsmitglieder gemäß § 26 BGB vertreten.
Urkunden und Verträge, aus denen sich für den Verein
vermögensrechtliche bzw. finanzielle Verpflichtungen ergeben,können nur schriftich abgeschlossen werden und
müssen von zwei Präsdiumsmitgliedern unterzeichnet
sein.Das Präsidium bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates zu folgenden Geschäften:
a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken
und grundstücksgleichen Rechten;
b) Übernahme von Bürgschaften und Eingehung von Mitverpflichtungen für Verbindlichkeiten Dritter;
c) Aufnahme von Krediten;
d) Abschluss von Darlehnsverträgen;
e) Abschluss von Ausrüstungs- und Lizenzverträgen genereller Art, die nicht im Haushaltsplan schon genehmigt
sind;
f) Beteiligung oder Veränderung der Beteiligung des Vereins an Kapital- bzw. Personengesellschaften;
g) Ausgaben, die über den Rahmen des genehmigten
Haushaltsplanes hinausgehen, bedürfen der vorherigen
Zustimmung des Aufsichtsrates.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.02.2013 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
11.04.2013
Dambietz
b)
Satzung Bl.
142-150 Band 4
Beschluss Bl.
136-141 Band 4
7b)
Präsidiumsmitglied:
6.
Kosche, Oskar Fritz, *XX.XX.XXXX, Berlin

Präsidiumsmitglied:
7.
Munack, Lutz, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
06.09.2017
Dambietz
8a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.12.2021 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgaben) beschlossen.
a)
30.03.2022
Meyer
b)
Beschluss Bl.
4-14 (16-24) Bd.
5
9a)
Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und mindestens zwei und höchstens sechs weiteren Präsidiumsmitgliedern. Im Außenverhältnis wird der Verein stets durch
zwei Präsidiumsmitglieder gemäß § 26 BGB vertreten.
Das Präsidium bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates
zu folgenden Geschäften:
a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken
und grundstücksgleichen Rechten;
b) Übernahme von Bürgschaften und Eingehung von Mitverpflichtungen für Verbindlichkeiten Dritter;
c) Aufnahme von Krediten;
d) Abschluss von Darlehnsverträgen;
e) Abschluss von Ausrüstungs- und Lizenzverträgen genereller Art, die nicht im Haushaltsplan schon genehmigt
sind;
f) Beteiligung oder Veränderungen der Beteiligung des
Vereins an Kapital- bzw. Personengesellschaften;
g) Ausgaben, die über den Rahmen des genehmigten
Haushaltsplanes hinausgehen, bedürfen der vorherigen
Zustimmung des Aufsichtsrates.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.10.2024 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgaben), § 5 (Mitgliedschaften, Rechtsgrundlagen), § 6 (Mitglieder), § 7 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 9 (Mitgliedsbeiträge), § 10 (Beendigung
der Mitgliedschaft), § 12 (Aufgaben und Stimmrecht Mitgliederversammlung), § 13 (Einberufung
Mitgliederversammlung), § 15 (Wahlen Mitgliederversammlung), § 16 (Außerordentliche Mitgliederversammlung), § 17 (Zusammensetzung
Aufsichtsrat), § 18 (Aufgaben Aufsichtsrat), § 19
(Vorsitz und Geschäftsordnung Aufsichtsrat), § 22
(Wahl zum Aufsichtsrat), § 23 (Haftung des Aufsichtsrats), § 24 (Zusammensetzung Präsidium),
§ 26 (Geschäftsordnung Präsidium), § 27 (Haushalt und Jahresabschluss Präsidium), § 28 (Vertretungsbefugnis des Präsidiums), § 29 (Bestellung
des Präsidiums), § 30 (Haftung des Präsidiums), §
31 (Zusammensetzung Ehrenrat), § 34 (Wahl zum
Ehrenrat) und § 36 (Inkrafttreten der Satzung und
Übergangsregelung) beschlossen.
a)
09.12.2024
Marongiu

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.