Handelsregister · VR 702366

Chronologischer Auszug

1. Fußballclub Pforzheim 2018 e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
1. Fußballclub Pforzheim 2018 e.V.

b)
Pforzheim
a)
Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende
je einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem
Geschäftswert über 1000,00 EUR sowie bei
Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- und
Sponsoringverträge, Verträge mit Mitarbeitern sowie
Sportlern, Trainern und sonstigen Dritten, die eine
Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben) wird
der Verein durch den 1. und den 2. Vorsitzenden
vertreten.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5000,00
EUR sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem
Jahresgeschäftswert über 5000,00 EUR bedürfen der
Zustimmung des Gesamtsvorstandes.

b)
1. Vorsitzender:
Maischhofer, Martin, Pforzheim, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Grapengeter, Lucas, Eisingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 03.12.2018.
a)
28.12.2018
Wolter

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 6-13
2b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Senst, Sascha, Birkenfeld, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Grapengeter, Lucas, Eisingen, *XX.XX.XXXX
a)
17.06.2020
Prellwitz
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende
je einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem
Geschäftswert über 2.000,00 EUR sowie bei
Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- und
Sponsoringverträge, Verträge mit Mitarbeitern sowie
Sportlern, Trainern und sonstigen Dritten, die eine
Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben) wird
der Verein durch den 1. und den 2. Vorsitzenden
gemeinsam vertreten und es ist außerdem die
Zustimmung des Schatzmeisters erforderlich.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über
10.000,00 EUR sowie Dauerschuldverhältnisse mit
einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 EUR
bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.07.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1
(Name, Sitz, Geschäftsjahr), 3 (Mitgliedschaft), 8 (Gesamtvorstand), 9 (Vorstand), 11
(Mitgliederversammlung), 13 (Haftung) und 16 (In-Kraft-Treten) beschlossen.
a)
09.11.2021
Melzer

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband 1
Blatt 26-31
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1
(Name, Sitz, Geschäftsjahr), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 8 (Gesamtvorstand), 11
(Mitgliederversammlung) und 16 (In-Kraft-Treten) beschlossen.
a)
27.11.2023
Melzer

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband 1
Blatt 32-35

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.