Handelsregister · VR 702366
Chronologischer Auszug
1. Fußballclub Pforzheim 2018 e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) 1. Fußballclub Pforzheim 2018 e.V. b) Pforzheim | a) Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende je einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1000,00 EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- und Sponsoringverträge, Verträge mit Mitarbeitern sowie Sportlern, Trainern und sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben) wird der Verein durch den 1. und den 2. Vorsitzenden vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5000,00 EUR sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 5000,00 EUR bedürfen der Zustimmung des Gesamtsvorstandes. b) 1. Vorsitzender: Maischhofer, Martin, Pforzheim, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Grapengeter, Lucas, Eisingen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 03.12.2018. | a) 28.12.2018 Wolter b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 6-13 |
| 2 | b) Bestellt als 2. Vorsitzender: Senst, Sascha, Birkenfeld, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Grapengeter, Lucas, Eisingen, *XX.XX.XXXX | a) 17.06.2020 Prellwitz | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende je einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 2.000,00 EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- und Sponsoringverträge, Verträge mit Mitarbeitern sowie Sportlern, Trainern und sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben) wird der Verein durch den 1. und den 2. Vorsitzenden gemeinsam vertreten und es ist außerdem die Zustimmung des Schatzmeisters erforderlich. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 EUR sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes. | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.07.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), 3 (Mitgliedschaft), 8 (Gesamtvorstand), 9 (Vorstand), 11 (Mitgliederversammlung), 13 (Haftung) und 16 (In-Kraft-Treten) beschlossen. | a) 09.11.2021 Melzer b) Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 26-31 | |
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 8 (Gesamtvorstand), 11 (Mitgliederversammlung) und 16 (In-Kraft-Treten) beschlossen. | a) 27.11.2023 Melzer b) Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 32-35 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.