Handelsregister · VR 30143

Registerinformationen

1. Fußballclub Hersbruck e.V. · Amtsgericht Nürnberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
1. Fußballclub Hersbruck e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hersbruck

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 30143
Gericht
Amtsgericht Nürnberg
Letzte Eintragung
22.05.2024
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Thomas Paul

Hersbruck

Vorstand

Hans Hermann

Pommelsbrunn

Vorstand

Werner Wendler

Hersbruck

Vorstand

Rudolf Ziegler

Hersbruck

Vorstand

Michael Alexander Casimir Braun

Nürnberg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 30.01.1921 zuletzt geändert am 12.06.1987
  • Die Mitgliederversammlung vom 29.08.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 01.03.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: § 6 (Organe des Vereins) der Satzung.
  • Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 16.05.1921. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 315 ff SB;
  • Protokoll Bl. 4 SB; Satzung Bl. 9 ff. SB;
  • Protokoll Bl. 13/14 SB; Neue Satzung Bl. 15 bis 22 SB.
  • Protokoll Bl. 62ff SB, Satzung Bl. 54ff SB;
  • Protokoll Bl. 83ff SB;

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Sportverein Eintracht Hersbruck e.V. mit dem Sitz in Hersbruck (Amtsgericht Nürnberg VR 30112) und der Tennis-Club Hersbruck am Strudelbad e.V. mit dem Sitz in Hersbruck (Amtsgericht Nürnberg VR 30103) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.09.2021 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 27.07.2021 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der übertragenden Vereine vom 16.07.2021 und 20.08.2021 mit dem Verein als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
  • Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden, dem 4. Vorsitzenden und dem 5. Vorsitzenden.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.