Handelsregister · VR 530310
Chronologischer Auszug
1. Fussballclub Heiningen e.V. · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) 1. Fussballclub Heiningen b) Heiningen | a) Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. b) 1. Vorsitzender: Rees, Herbert, Dürnau, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Maleika, Jochen, Heiningen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 19.04.1991 zuletzt geändert am 27.03.1992 | a) 11.04.2014 Stöferle b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.04.2014. Tag der ersten Eintragung: 26.10.1961 Satzung: Blatt 35 Änderungsbeschluss: Blatt 33, 34 |
| 2 | a) Name von Amts wegen berichtigt in: 1. Fussballclub Heiningen e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der kaufmännische Vorstand und der Vorstand Sport. Sie vertreten gemeinsam. b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Maleika, Jochen, Heiningen, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzender: Rees, Herbert, Dürnau, *XX.XX.XXXX Bestellt als Kaufmännische Vorstand: Kurz, Martin, Heiningen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand Sport: Funk, Edmund, Heiningen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 24.09.2014 Schlumberger b) Neufassung der Satzung: Blatt 85/95 |
| 3 | b) Bestellt als kaufmännischer Vorstand: Lebherz, Joachim, Heiningen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Kaufmännische Vorstand: Kurz, Martin, Heiningen, *XX.XX.XXXX | a) 18.01.2017 Kessler | ||
| 4 | b) Bestellt als Vorstand Sport: Roth, Norbert, Heiningen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand Sport: Funk, Edmund, Heiningen, *XX.XX.XXXX | a) 17.12.2018 Maier | ||
| 5 | b) Bestellt als kaufmännischer Vorstand: Roth, Oliver, Gammelshausen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr kaufmännischer Vorstand: Lebherz, Joachim, Heiningen, *XX.XX.XXXX | a) 18.03.2019 Maier | ||
| 6 | b) Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei kaufmännischer Vorstand: Roth, Oliver, Heiningen, *XX.XX.XXXX | a) 13.07.2020 Maier | ||
| 7 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus dem kaufmännischen Vorstand und dem Vorstand Sport. Jeder von ihnen vertritt einzeln. Für Geschäfte, die den Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von bebauten oder unbebauten Grundstücken zum Gegenstand haben sowie für die Eingehung von Darlehensverpflichtungen, für alle sonstigen Kreditgeschäfte, für die Übernahme von Bürgschaften, für Schuldübernahmen sowie für Schuldbeitritte ist die Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.07.2021 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Organe des Vereins) beschlossen. | a) 13.04.2022 Maier b) Satzung: Blatt 200/210 | |
| 8 | b) Bestellt als Vorstand Sport: Rees, Timo, Heiningen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand Sport: Roth, Norbert, Heiningen, *XX.XX.XXXX | a) 19.05.2023 Schlumberger | ||
| 9 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern . Jeder von ihnen vertritt einzeln. Folgende Entscheidungen des Vorstands bedürfen der Zustimmung durch den Hauptausschuss: Begründung von Dauerschuldverhältnissen jegliche Art geschrieben ausgenommen Arbeitsverhältnisse mit einer finanziellen Belastung des Vereins von mehr als 4.000,00 € netto jährlich; Eingehung von sonstigen Vertragsverhältnissen mit Dritten mit einer einmaligen Belastung des Vereins von mehr als 4.000,00 € netto; Abschluss von Darlehensverträgen; jegliche Grundstücksangelegenheiten (Erwerb, Veräußerung, Belastung etc.); Begründung und Beendigung der Vertragsverhältnisse mit dem Cheftrainer und dem Co-Trainer der ersten Herrenfußballmannschaft; Begründung von Vertragsverhältnissen mit Spielern der ersten Herrenmannschaft im Fall einer jährlichen Vergütung von mehr als 10 % des für die erste Herrenmannschaft geplanten Jahresbudgets (Ausgaben für Spieler, Trainer und Funktionsteam); Eingehung von Vertragsverhältnissen betreffend die Bewirtschaftung des Clubhauses im Fall der Eingehung von Dauerschuldverhältnissen unabhängig von der Höhe der finanziellen Belastung des Vereins und im Fall des Abschlusses von Einzelgeschäften mit einer finanziellen Belastung des Vereins von mehr als 4.000,00 € netto. | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.02.2024 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Organe des Vereins) beschlossen. | a) 27.03.2024 Mutlu b) Satzung: Blatt 237/240 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.