Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Der 1.Vorsitzende kann über Ausgabebeträge bis zu 500,00 EUR verfügen. Bei Geschäften bis zu 5.000,00 EUR ist die Zustimmung des Vorstandes erforderlich. Für besondere Aufwendungen und Anschaffungen, sowie Bauprojekte über 5.000,00 EUR ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung einzuholen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stephan Link
Lobbach
Vorstand
Daniel Rittmeier
Mauer
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.09.1949 in Neufassung vom 09.06.1978 mit Änderungen vom 25.01.1984, 09.02.2001, 05.02.2004 und 18.02.2010.
Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Ende der Mitgliedschaft, Vereinsstrafen) sowie § 7 (Einkünfte und Ausgaben) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 21.06.1960
Satzung Band II AG Heidelberg Bl. 571-591
Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 37-47
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.