Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden vertreten. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass für Grundstücksangelegenheiten und Darlehensaufnahmen, sowie Einzelinvestitionen über 5000.- Euro die Zustimmung der Gesamtverwaltung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Harry Auer
Neuhausen
Vorstand
Peter Guster
Neuhausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.01.1960 in Neufassung vom 25.03.2006.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.01.2015.
Tag der ersten Eintragung: 28.10.1960
Satzung: Band 1 AG Pforzheim Bl. 231 ff
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