Handelsregister · VR 35963
Chronologischer Auszug
1. Fußball Club Zülle e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) 1. Fußball Club Zülle e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, Kassenwart, dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands wird gegenüber Dritten in der Weise beschränkt, dass zur Aufnahme von Darlehen die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) erster Vorsitzender: 1. Al-Darwich, Somar, *XX.XX.XXXX, Berlin zweiter Vorsitzender: 2. Daniel, Janis, *XX.XX.XXXX, Berlin Präsident: 3. El-Khatib, Karlos, *XX.XX.XXXX, Berlin Vizepräsident: 4. Kabus, Manfred, *XX.XX.XXXX, Berlin Kassenwart: 5. Krause, Marco, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 24.01.2017 Die Vorstandssitzung vom 27.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 24.07.2017 Kalinowski b) Satzung Bl.3-8 Beschluss Bl.13,14 (15-20) |
| 2 | b) Änderung zu Nr. 3: Vizepräsident: El-Khatib, Karlos, *XX.XX.XXXX, Berlin erster Vorsitzender: 6. Graumann, Rico, *XX.XX.XXXX, Berlin zweiter Vorsitzender: 7. Hendrischke, Nils, *XX.XX.XXXX, Berlin Präsident: 8. Wenz, Christian, *XX.XX.XXXX, Berlin Nicht mehr erster Vorsitzender: 1. Al-Darwich, Somar Nicht mehr zweiter Vorsitzender: 2. Daniel, Janis Nicht mehr Vizepräsident: 4. Kabus, Manfred | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.01.2018 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Auflösung des Vereins und Vermögensbindung) beschlossen. | a) 21.04.2020 Dambietz b) Beschluss Bl. 29-30, 39 (40-42) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.