Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, und zwar dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Schatzmeister und dem ersten Jugendleiter. Dem Vorstand können auch ein dritter Vorsitzender, ein zweiter Jugendleiter, ein Leiter Spielbetrieb sowie maximal drei Beisitzer angehören. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, wobei jedoch der erste Vorsitzende, der Geschäftsführer oder der Schatzmeister mitwirken müssen. Zeichnungsberechtigt für finanzielle Angelegenheiten sind jeweils die vier Vorstandsmitglieder: erster und zweite Vorsitzender, Geschäftsführer und Schatzmeister, zwei gemeinsame Unterschriften sind für Geldüberweisungen aller Art erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Bernd Gohlke
Berlin
274
Marc Weinsheimer
Berlin
086
Michael Schmidt
Berlin
274
Daniela Schmidt
Berlin
274
Dirk Weißmann
Berlin
274
Christian Baier
Berlin
274
Bastian Giedke
Berlin
274
Jörg Johanssen
Berlin
274
Anja Sorge
Berlin
274
Stefan Jäger
Berlin
274
Jörg Schulz
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Satzung zuletzt geändert am: 2022-02-18
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