1. Fußball-Club Nürnberg, Verein für Leibesübungen e. V. (1.FCN.)
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Nürnberg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 350
Gericht
Amtsgericht Nürnberg
Letzte Eintragung
24.02.2025
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Mitglieder des Vorstands vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Niels Rossow
Nürnberg
Vorstand
Panagiotis Chatzialexiou
Dietzenbach
Vorstand
Stefan Heim
Neckartenzlingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.05.1902 zuletzt geändert am 19.09.2001
Die Mitgliederversammlung vom 09.10.2002 hat die Änderung des § 16 (Präsidium) der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.10.2003 hat die Änderung der §§ 16 (Präsidium) und 17 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.10.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.10.2012 hat die Änderung der §§ 5 (Vereinsfarben, Vereinsfahne, Vereinsemblem), 15 (Mitgliederversammlung) und 16 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.09.2014 hat die Änderung des § 5 der Satzung (bisher: Vereinsfarben, Vereinsfahne und Vereinsemblem; nun: Vereinswappen und Vereinsfarben) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.10.2015 hat die Änderung des § 26 der Satzung (Auflösung des Vereins/Wegfall des bisherigen Vereinszwecks) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.10.2018 hat die Änderung der §§ 15 (Mitgliederversammlung) und 19 (Delegierte zum Dachverein) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.10.2019 hat die Änderung des § 2 Ziff. 4 (Vereinszweck) und 10 Ziff. 3d) (Verlust der Mitgliedschaft) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.10.2021 hat die Änderung der §§ 15 Abs.2 und Abs.8 Satz 2 (Mitgliederversammlung), § 21 (Vereinsausschüsse) - Abs 2 entfallen-; fortlaufende Nummerierung der Absätze dadurch geändert, § 22 (Ehrungsausschuss- entfallen-); fortlaufende Nummerierung dadurch geändert und § 25 Abs.3 (Auflösung des Vereins/Wegfall des bisherigen Vereinszwecks) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.11.2022 hat die Änderung der §§ 2 Abs.2 (Vereinszweck), 15 Abs.7 und 9 (Mitgliederversammlung) und 17 Abs.7 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.11.2022 hat die Änderung der §§ 3 (Verbandszugehörigkeit und Rechtsgrundlagen) und 14 (Organe des Vereins) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2024 hat die Änderung der §§ 2 (Vereinszweck),3 (Verbandszugehörigkeit und Rechtsgrundlagen) und 15 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 93 ff. So.
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Personen.
Der 1. FCN Frauen- und Mädchenfußball e.V. mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg VR VR 2910) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.02.2023 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 19.11.2022 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 25.10.2022 mit dem Verein als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.