Handelsregister · VR 10590

Chronologischer Auszug

1. Fußball Club Germania 1920 e.V. · Amtsgericht Koblenz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
1. Fußball Club "Germania" 1920 e.V.

b)
St. Johann
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorsitzender:
Stephani, Michael, St. Johann
stellvertretender Vorsitzender:
Krämer, Peter, St. Johann
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 25.05.1963 zuletzt geändert am 22.11.1986
a)
11.07.2006
Martinson

b)
Tag der ersten Eintragung:
06.09.1963
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 590, AG
Andernach getreten.
Freigegeben am 11.07.2006.
2a)
Geändert, nun:
1. Fußball Club Germania 1920 e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.01.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
02.02.2016
Spieß-Welp

b)
Fall 4
Satzung Blatt 190-197 der Akten
3a)
Der Verein wird durch die Vorsitzenden und den
Geschäftsführer vertreten. Jeweils zwei
Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
vertretungsberechtigt.

b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Stephani, Michael, St. Johann, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Krämer, Peter, St. Johann
Gewählt als
Vorsitzender:
Renner, Erik, Sankt Johann, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorsitzender:
Seiwert, Holger, Sankt Johann, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorsitzender:
Hövelmann, Jörg, Ettringen, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Geschäftsführer:
Geisbüsch, Kurt, Sankt Johann, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2024 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr
die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
a)
22.04.2024
Spieß-Welp

b)
Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.