Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Dojoleiter und dessen Stellvertreter.
Tag der ersten Eintragung: 09.09.1968 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 159-175 d. A.
Satzungsänderung Blatt 195 Sonderband
Fall 5
Satzungsänderung Blatt 210 Sonderband
Fall 6
Fall 7
aktuelle Satzung Blatt 224 - 239 Sonderband
Satzung
Satzung vom 06.06.1968 zuletzt geändert am 23.03.1985
Die Mitgliederversammlung vom 21.04.2007 hat die Änderung der Satzung in § 27 (Wählbarkeit) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2009 hat die Änderung der Satzung in § 54 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck), 36 (Vergütung), 53 (Gasttraining), 54 (Unterrichtszeiten), und 55 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.