Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 08.04.2011.
Die Mitgliederversammlung vom 20.05.2011 hat die Änderung der §§ 4.1, 5.1 der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.10.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Insbesondere wurde die Vertretungsregelung geändert.
Freitext
Satzung Bl. 11 ff SB; Beschluss Bl. 4 ff SB;
Beschluss Bl. 21 SB; Neue Satzung Bl. 25ff SB.
Verschmelzungsvertrag Bl. 60ff SB; Zustimmungsbeschlüsse Bl. 75, 105R SB.
Verschmelzungsvertrag Bl. 172ff SB; Beschlüsse Bl. 189, 222 SB.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, zwei stellvertretende Vorsitzende, der Kassier und der Schriftführer. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden sind nur gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Turn- und Sportverein von 1868 e.V. mit dem Sitz in Weißdorf (Amtsgericht Hof VR 295) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2020 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 16.10.2020 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 16.10.2020 mit dem Verein als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
Der Sportverein Sparneck 1910 e.V. mit dem Sitz in Sparneck (Amtsgericht Hof VR 215) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2020 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 16.10.2020 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 09.10.2020 mit dem Verein als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.