Handelsregister · HRB 32550

Registerinformationen

1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA · Amtsgericht Kaiserslautern

Unternehmen

Stammdaten

Firma
1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA
Rechtsform
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Sitz
Kaiserslautern
Geschäftsanschrift
Fritz-Walter-Straße 1, 67663 Kaiserslautern

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 32550
Gericht
Amtsgericht Kaiserslautern
Letzte Eintragung
24.04.2026
Abrufstand
27.05.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Unterhaltung einer Fußball-Lizenzspielerabteilung auf Grundlage der Satzungen und Ordnungen des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL e.V.) der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL GmbH) und des Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB) sowie seiner Landes- und Regionalverbände (oder ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger) und anderer nationaler und internationaler Einrichtungen zur Teilnahme an den Fußballlizenligen, der 3. Liga, den regionalen Ligen der 4. Spielklassenebene und anderer Ligen und nationaler und internationaler Wettbewerbe sowie der Erwerb der hierfür erforderlichen Zulassungen und Lizenzen. Insbesondere ist Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft die Fortführung, Erweiterung und Weiterentwicklung des bisherigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs des 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1.FCK) mit dem Sitz in Kaiserslautern, insbesondere der diesem zugehörenden Fußballmannschaften. Zur Erreichung dieses Ziels soll die Gesellschaft Träger derjenigen Lizenzen, Zulassungen und/oder Berechtigungen sein, die ihre Fußballmannschaften berechtigen, Einrichtungen zur Durchführung nationaler und internationaler Wettbewerbe zu nutzen. Gegenstand der Gesellschaft ist ferner die umfassende Entwicklung und Durchführung von Marketing- und Rechtverwertungskonzepten sowie die Erstellung und Umsetzung von Merchandisingkonzepten. Die Durchführung dieser Konzepte umfasst auch den Handel mit Produkten aller Art, insbesondere mit Sport- und Bekleidungsartikeln sowie den Verkauf von Merchandisingprodukten. Hierzu gehören auch der Abschluss von Verträgen mit Sponsoren, Lizenznehmern und Ausrüstern sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Weiterer Unternehmensgegenstand der Gesellschaft sind der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Gründung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen jeder Rechtsform im In- und Ausland. Die Vorgaben des DFL e.V. und des DFB bleiben unberührt. Insbesondere sind der Erwerb von unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen an anderem von dem DFL e.V. lizenzierten Fußball-Kapitalgesellschaften sowie der Erwerb von unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen an anderen Tochtergesellschaften der 3. Liga, der regionalen Ligen der 4. Spielklassenebene, der Frauen-Bundesliga und der 2. Frauen-Bundesliga ausgeschlossen; als mittelbare Beteiligung der Gesellschaft gilt auch die Beteiligung ihres Muttervereins an diesen Gesellschaften.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

1. FC Kaiserslautern Management GmbH

Kaiserslautern

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Marcus Böse

Mehlingen

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen:
Prokurist(in)

Saskia Bugera

Kaiserslautern

Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 05.07.2018
  • Die Hauptversammlung vom 14.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Aktien) beschlossen.
  • Die persönlich haftende Gesellschafterin hat mit Beschluss vom 04.04.2019 auf Grund der in der Satzung vom 05.07.2018 enthaltenen Ermächtigung unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2018/I beschlossen, das Grundkapital von 2.500.000,00 EUR um bis zu 60.000,00 EUR auf bis zu 2.560.000,00 EUR zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist im Umfang vom 24.400,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 04.04.2019 und 06.05.2019 sind § 6 (Grundkapital) und § 7 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung geändert.
  • Die persönlich haftende Gesellschafterin hat mit Beschluss vom 09.10.2020 auf Grund der in der Satzung vom 05.07.2018 enthaltenen Ermächtigung unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2018/I beschlossen, das Grundkapital von 2.524.400,00 Euro um bis zu 445.673,00 Euro auf bis zu 2.970.073,00 Euro zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist im Umfang von 445.672,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 10.10.2020 und 11.12.2020 sind § 6 (Grundkapital) und § 7 (Aktien) der Satzung geändert.
  • Die persönlich haftende Gesellschafterin hat mit Beschluss vom 11.01.2021 auf Grund der in der Satzung vom 15.12.2020 enthaltenen Ermächtigung unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2018/I beschlossen, das Grundkapital von 2.970.072,00 Euro um bis zu 297.115,00 Euro auf bis zu 3.267.187,00 Euro zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist im Umfang von 297.115,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 15.01.2021 sind § 6 (Grundkapital) und § 7 (Aktien) der Satzung geändert.
  • Die persönlich haftende Gesellschafterin hat mit Beschluss vom 10.03.2021 auf Grund der in der Satzung vom 16.02.2021 enthaltenen Ermächtigung unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2018/I beschlossen, das Grundkapital von 3.267.187,00 Euro um bis zu 185.696,00 Euro auf bis zu 3.452.883,00 Euro zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist im Umfang von 185.696,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 25.03.2021 sind § 6 (Grundkapital) und § 7 (Aktien) der Satzung geändert.
  • Die persönlich haftende Gesellschafterin hat mit Beschluss vom 29.06.2021 auf Grund der in der Satzung vom 16.04.2021 enthaltenden Ermächtigung unter Ausnutzung des verbleibenden genehmigten Kapitals 2018/I beschlossen, das Grundkapital von 3.452.883,00 Euro um bis zu 297.117,00 Euro auf bis zu 3.750.000,00 Euro zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist im Umfang von 297.115,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Ausichtsrats vom 08.07.2021 sind § 6 (Grundkapital) und § 7 (Aktien) der Satzung geändert.
  • Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.02.2022 wurde die Erhöhung des Grundkapitals von 3.750.000,00 Euro um 946.714,00 Euro auf 4.696.714,00 und mit ihr die Änderung der Satzung in § 6 (Grundkapital) und § 7 (Aktien) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist im Umfang von 946.714,00 Euro durchgeführt.
  • Die persönlich haftende Gesellschafterin hat mit Beschluss vom 18.10.2022 aufgrund der in der Satzung vom 31.03.2022 enthaltenen Ermächtigung und mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 19.10.2022 unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals Verwässerungsschutz beschlossen, das Grundkapital von 4.696.714,00 Euro um bis zu 680.475,00 Euro auf bis zu 5.377.189,00 Euro zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist im Umfang von 680.475,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 19.10.2022 sind aufgrund teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals Verwässerungsschutz § 6 (Grundkapital) und § 7 (Aktien) der Satzung geändert.
  • Die persönlich haftende Gesellschafterin hat mit Beschluss vom 02.01.2023 aufgrund der in der Satzung vom 06.12.2022 enthaltenen Ermächtigung und mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 02.01.2023 unter Ausnutzung des verbleibenden genehmigten Kapitals Verwässerungsschutz beschlossen, das Grundkapital von 5.377.189,00 Euro um bis zu 75.077,00 Euro auf bis zu 5.452.266,00 Euro zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist im Umfang von 75.077,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 02.01.2023 sind aufgrund der Ausnutzung des verbleibenden genehmigten Kapitals Verwässerungsschutz § 6 (Grundkapital) und § 7 (Aktien) der Satzung geändert.
  • Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2023 wurde die Änderung der Satzung in § 6 (Grundkapital) und mt ihr die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie eine Änderung in § 16 (Einberufung) und § 17 (Teilnahmerecht, Stimmrecht) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 20.11.2025 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Verbandszugehörigkeit, Inkompatibilität) und § 10 (Zusammensetzung, Amtsdauer) beschlossen.
  • Die persönlich haftende Gesellschafterin hat mit Beschluss vom 13.02.2026 aufgrund der in der Satzung vom 21.11.2025 enthaltenen Ermächtigung und mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 13.02.2026 unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals (genehmigtes Kapital 2023-I) beschlossen, das Grundkapital von 5.452.266,00 Euro um bis zu 750.000,00 Euro auf bis zu 6.202.266,00 Euro durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist im Umfang von 750.000,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 13.02.2026 ist § 6 (Grundkapital) und § 7 (Aktien) der Satzung geändert.

Formwechsel

  • Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen (Profifußball) des 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern, VR 1252 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 05.07.2018 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.06.2018.
  • Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.09.2018 wirksam geworden.

Freitext

  • Fall 1
  • Fall 3
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 10
  • Fall 11
  • lfd. Nr. 7 von Amts wegen ergänzt
  • Fall 15
  • Fall 16
  • Allgemeine Vertretungsregelung, besondere Vertretungsbefugnis sowie Funktionsbezeichnung des Vertretungsberechtigten von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG als unrichtig gekennzeichnet.
  • Fall 17
  • Fall 18
  • Fall 19
  • Fall 21
  • Fall 22
  • Fall 24
  • Fall 25
  • Fall 26
  • Fall 27
  • Fall 28
  • Fall 29

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