Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsbefugt. Der 2. Vorsitzende ist gemeinsam mit dem 3. Vorsitzenden vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als eintausend Euro verpflichtet ist, die Zustimmung des Gesamtvorstands einzuholen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sabine Unländer
Rheine
Vorstand
Dieter Kuschick
Münster
Vorstand
Ralf Klaus Handwerk
Goch
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 20.08.2000 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 08.10.2000 geändert.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.04.2007 ist die Satzung insgesamt neu gefasst.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.05.2016 ist die Satzung insgesamt neu gefasst.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.10.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.05.2004.
Satzung Blatt I der Akten
Beschluss Blatt II der Akten
Satzung Blatt I der Akten
Satzung Blatt I der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.