Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Jeder von ihnen kann den Verein allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, daß er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1.500,00 DM der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.
Satzung Blatt 28 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 19.07.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 645 Amtsgericht Bad Iburg getreten. Freigegeben am 14.08.2006.
Satzung
Satzung vom 27.02.2000
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.