Handelsregister · VR 50836

Chronologischer Auszug

1. Buju Banton Club Bobenheim-Roxheim · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
1. Buju Banton Club Bobenheim-Roxheim

b)
Bobenheim-Roxheim
a)
Der Verein wird vertreten durch vier Vorstandsmitglieder,
dem 1. Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem 1.
Schriftführer und dem 1. Kassierer. Drei Mitglieder,
darunter der 1. Vorsitzende oder der 1. Kassierer oder
der 1. Schriftführer vertreten gemeinsam. Drei Mitglieder,
darunter der 1. Vorsitzende oder der 1. Kassierer oder
der 1. Schriftführer vertreten gemeinsam.

b)
1. Vorsitzender:
Höll, Hans Peter, Bobenheim- Roxheim, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Lewandowski, Thomas, Bobenheim-Roxheim,
*XX.XX.XXXX
1. Schriftführer:
Kryzanuwski, Boris, Bobenheim-Roxheim, *XX.XX.XXXX
1. Kassierer:
Wolf, Nathalie, Bobenheim-Roxheim, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 25.08.2001 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 13.11.2004 geändert.

b)
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend
sind. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
Zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 100,-- EURO bedarf der Vorstand der
Zustimmung der Mitgliederversammlung.
a)
24.02.2006
Wagner

b)
Tag der ersten Eintragung:
10.07.2002

Satzung Bl. 85-87

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 836 SP
getreten.
Freigegeben am 24.02.2006.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.