Handelsregister · VR 50836
Chronologischer Auszug
1. Buju Banton Club Bobenheim-Roxheim · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) 1. Buju Banton Club Bobenheim-Roxheim b) Bobenheim-Roxheim | a) Der Verein wird vertreten durch vier Vorstandsmitglieder, dem 1. Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem 1. Schriftführer und dem 1. Kassierer. Drei Mitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 1. Kassierer oder der 1. Schriftführer vertreten gemeinsam. Drei Mitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 1. Kassierer oder der 1. Schriftführer vertreten gemeinsam. b) 1. Vorsitzender: Höll, Hans Peter, Bobenheim- Roxheim, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Lewandowski, Thomas, Bobenheim-Roxheim, *XX.XX.XXXX 1. Schriftführer: Kryzanuwski, Boris, Bobenheim-Roxheim, *XX.XX.XXXX 1. Kassierer: Wolf, Nathalie, Bobenheim-Roxheim, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 25.08.2001 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.11.2004 geändert. b) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 100,-- EURO bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung. | a) 24.02.2006 Wagner b) Tag der ersten Eintragung: 10.07.2002 Satzung Bl. 85-87 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 836 SP getreten. Freigegeben am 24.02.2006. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.