Handelsregister · GnR 200014

Chronologischer Auszug

1. Bürgerenergiegenossenschaft der Samtgemeinde Lengerich eG · Amtsgericht Osnabrück

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Personen der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
1. Bürgerenergiegenossenschaft der
Samtgemeinde Lengerich eG

b)
Lengerich
Geschäftsanschrift:
Mittelstraße 15, 49838 Lengerich

c)
a) die Errichtung und Unterhaltung von
Anlagen zur Erzeugung regenerativer
Energien, insbesondere
Photovoltaikanlagen, b) der Absatz der
gewonnen Energie in Form von Strom
und/oder Wärme, c) die Unterstützung
und Beratung in Fragen der renerativen
Energiegewinnung einschließlich einer
Information von Mitgliedern und Dritten,
sowie einer Öffentlichkeitsarbeit, d)
gemeinsamer Einkauf von Anlagen zur
Erzeugung renerativer Energien für
Mitglieder und Dritte.
Keine Nachschusspflicht der
Genossen.
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam
vertreten.

b)
Vorsitzender:
Lühn, Matthias, Lengerich,
*XX.XX.XXXX
stellvertr. Vorsitzender:
Wolters, Johannes, Lengerich,
*XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 27.05.2009
a)
27.10.2009
Trebbe
2b)
Nicht mehr
stellvertr. Vorsitzender:
Wolters, Johannes, Lengerich,
*XX.XX.XXXX
Bestellt:
stellvertretender Vorsitzender:
Kölker, Bernd, Freren, *XX.XX.XXXX
a)
23.02.2022
Grawunder

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.