Handelsregister · VR 230080
Chronologischer Auszug
1. Bruchsaler Budo Club e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) 1. Bruchsaler Budo Club e.V. b) Bruchsal | a) Vorstand i.S. des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegenüber Dritten in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass im Einzelfall zum Erwerb oder Verkauf von Vereinsvermögen von mehr als 200,00 DM (in Worten: zweihundert) die Zustimmung von zwei weiteren Vorstandschaftsmitgliedern unterschiedlicher Abteilungen erforderlich ist. b) 1. Vorsitzender: Rzehorz, Bernhard, Student, Bruchsal 2. Vorsitzender: Dietrich, Werner, Bruchsal, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 30.09.1967 in Neufassung vom 28.01.1983 mit Änderung vom 19.10.1990 und 27.03.2004. | a) 08.07.2014 Porazan b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.07.2014. Tag der ersten Eintragung: 06.11.1967 |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlungen vom 27.02.2015 und 18.06.2018 haben die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 06.08.2018 Pramhas b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 13 ff. | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 14.05.2019 Pramhas b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 22 ff. | ||
| 4 | b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Dietrich, Werner, Bruchsal, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Helfer, Mark, Graben-Neudorf, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Rzehorz, Bernhard, Bruchsal, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Dietrich, Werner, Bruchsal, *XX.XX.XXXX | a) 30.08.2021 Rinke | ||
| 5 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; Nachgetragen zur Eintragung laufende Nummer 3 vom 14.05.2019; Satzungsänderung vom 08.03.2019: Vorstand i.S. des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegenüber Dritten in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass Urkunden, die den Verein mit mehr als 500,00 Euro (in Worten: fünfhundert Euro) verpflichten, der Gesamtvorstandschaft vorgelegt und von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern gegengezeichnet werden müssen. | a) 10.11.2021 Neber |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.