Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Sportmanager. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 1.000,-- EUR die Zustimmung des erweiterten Vorstands (Gesamtvorstandschaft) erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Reinhold Bayer
Freiberg am Neckar
Vorstand
Hans-Peter Benzinger
Asperg
Vorstand
Gürhan Ag
Ludwigsburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.01.2009 zuletzt geändert am 15.05.2010
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.03.2014.
Tag der ersten Eintragung: 17.03.2009
Satzung: Sonderband Blatt 7 -10, 62 - 65
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