HRB 4625

ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg

Amtsgericht Marburg · Hessen

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Marburg

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Registerdaten

Sitz
Marburg
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 6/19 (24) · ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 6/19 (24)
Wirksam am
09.08.2021
Registerbezug
Marburg, HRB 4625
22 IN 6/19 (24): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg, Im Rudert 4, 35043 Marburg (AG Marburg , HRB 4625), vertr. d.: Samuel Kranhold, Am Ziegenberg 8, 35041 Marburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.09.2021 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 06.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 6/19 (24) · ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 6/19 (24)
Wirksam am
22.02.2021
Registerbezug
Marburg, HRB 4625
22 IN 6/19 (24): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZVG
Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg, Im Rudert 4, 35043 Marburg (AG
Marburg , HRB 4625), vertr. d.: Samuel Kranhold, Am Ziegenberg 8, 35041
Marburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.03.2021
bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 18.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 6/19 (24) · ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 6/19 (24)
Wirksam am
12.08.2020
Registerbezug
Marburg, HRB 4625
Geschäfts-Nr. 22 IN 6/19 (24)

In dem Insolvenzverfahren ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg, Im
Rudert 4, 35043 Marburg (AG Marburg , HRB 4625), vertr. d.: Samuel Kranhold, Am
Ziegenberg 8, 35041 Marburg, (Geschäftsführer), wird für die bis zum
11.08.2020 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO
die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie
evtl. Widersprüche sind auf der Geschäftstelle zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis
spätestens 15.09.2020 bei dem Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der
Einwendungsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben
wird, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 11.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 6/19 (24) · ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 6/19 (24)
Wirksam am
14.02.2020
Registerbezug
Marburg, HRB 4625
Geschäfts-Nr. 22 IN 6/19 (24)

In dem Insolvenzverfahren ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg, Im
Rudert 4, 35043 Marburg (AG Marburg , HRB 4625), vertr. d.: Samuel Kranhold, Am
Ziegenberg 8, 35041 Marburg, (Geschäftsführer), wird für die bis zum
10.02.2020 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO
die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie
evtl. Widersprüche sind auf der Geschäftstelle zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis
spätestens 16.03.2020 bei dem Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der
Einwendungsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben
wird, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 10.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 22 IN 6/19 (24) · ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 6/19 (24)
Wirksam am
20.08.2019
Registerbezug
Marburg, HRB 4625
22 IN 6/19 (24): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZVG
Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg, Im Rudert 4, 35043 Marburg (AG
Marburg , HRB 4625), vertr. d.: Samuel Kranhold, Am Ziegenberg 8, 35041
Marburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Manfred Kuhne festgesetzt worden. Gemäß § 64
Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der
vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -
Insolvenzgericht - Marburg/Lahn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie
folgt bekannt gemacht:

EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR um 75 % erhöht zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag
nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 16.04.2019 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
413.243,35 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

Die Bruchteilsvergütung ist aufgrund der Gewährung von Zuschlägen um 75 %,
mithin EUR, zu erhöhen.

II.

1. Die Bruchteilsvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters war unter
Berücksichtigung einer würdigenden Gesamtschau des Verfahrens um 75 % zu
erhöhen. Insbesondere der Mehraufwand im Hinblick auf die über einen Zeitraum
von 2,5 Monaten erfolgte Betriebsfortführung, die Vorfinanzierung des
Insolvenzgeldes für 280 Arbeitnehmer sowie die Bearbeitung der nicht
unerheblichen Anzahl von Aus- und Absonderungsrechten (hier insbesondere der
umfangreiche Fuhrpark) ist vergütungserhöhend zu berücksichtigen. Bezüglich der
Betriebsfortführung ist im Folgenden unter Ziffer 2. noch eine entsprechende
Vergleichsberechnung nach der Rechtsprechung des BGH, Beschluss vom 12.05.2011
(AZ: IX ZB 143/08) vorzunehmen.

2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der
Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse
nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung
vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die
Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der
Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die
Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH,
Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt
EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 50 %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss
aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt
EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an
einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein
Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die
Zuschlagstätigkeit von 29,78 % ergibt.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße
48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 19.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 6/19 (24) · ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 6/19 (24)
Wirksam am
24.06.2019
Registerbezug
Marburg, HRB 4625
22 IN 6/19 (24): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZVG
Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg, Im Rudert 4, 35043 Marburg (AG
Marburg , HRB 4625), vertr. d.: Samuel Kranhold, Am Ziegenberg 8, 35041
Marburg, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung
bestimmt auf:

Mittwoch, 24.07.2019, 09:30 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg/Lahn.

Tagesordnung: Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Verkauf von Fahrzeugen
der Insolvenzschuldnerin an die Firma mietmich GmbH (Kaufverträge vom
28.05.2019). Die entsprechenden Kaufverträge können von den Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Im Falle einer beschlussunfähigen Gläubigerversammlung gilt die Zustimmung
gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 Insolvenzordnung als erteilt.

Marburg/Lahn, 24.06.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4625 HRB 4625: ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg, Marburg, Im Rudert 4, 35043 Marburg. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 4625: ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg, Marburg, Im Rudert 4, 35043 Marburg. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 6/19 (24) · ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 6/19 (24)
Wirksam am
01.04.2019
Registerbezug
Marburg, HRB 4625
22 IN 6/19 (24): Über das Vermögen der ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH
Marburg, Im Rudert 4, 35043 Marburg (AG Marburg , HRB 4625), vertr. d.: Samuel
Kranhold, Am Ziegenberg 8, 35041 Marburg, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2019
um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Manfred Kuhne, Schwanallee 18-20, 35037
Marburg, Tel.: 06421/407960, Fax: 06421/15858.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.06.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

1. am: Mittwoch, 08.05.2019, 09:30 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg/Lahn eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

2. am: Mittwoch, 24.07.2019, 09:30 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg/Lahn eine Gläubigerversammlung
(Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 01.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 6/19 (24) · ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 6/19 (24)
Wirksam am
26.02.2019
Registerbezug
Marburg, HRB 4625
22 IN 6/19 (24): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ZVG
Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg, Im Rudert 4, 35043 Marburg (AG
Marburg , HRB 4625), vertr. d.: Samuel Kranhold, (Geschäftsführer), wird der
Anordnungsbeschluss vom 14.01.2019 bezüglich der Bezeichnung der
Antragstellerin wie folgt berichtigt:

ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg

Amtsgericht Marburg, den 25.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 6/19 (24) · ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 6/19 (24)
Wirksam am
14.01.2019
Registerbezug
Marburg, HRB 4625
22 IN 6/19 (24): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ZVG
Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH, Im Rudert 4, 35043 Marburg (AG Marburg ,
HRB 4625), vertr. d.: Samuel Kranhold, (Geschäftsführer), ist am 14.01.2019 um
13:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Manfred Kuhne, Schwanallee 18-20, 35037 Marburg, Tel.: 06421/
407960, Fax: 06421/15858 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 14.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4625 HRB 4625: ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg, Marburg, Im Rudert 4, 35043 Marburg. Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 25.700,00 EUR um 10.000,00 E…
HRB 4625: ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg, Marburg, Im Rudert 4, 35043 Marburg. Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 25.700,00 EUR um 10.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 35.700,00 EUR.
Veränderungen
HRB 4625 HRB 4625: ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg, Marburg, Im Rudert 4, 35043 Marburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Schneider, Roger, Lich, *XX.XX.XXXX.
HRB 4625: ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg, Marburg, Im Rudert 4, 35043 Marburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Schneider, Roger, Lich, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4625 HRB 4625:ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg, Marburg, Im Rudert 4, 35043 Marburg.Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) besc…
HRB 4625:ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg, Marburg, Im Rudert 4, 35043 Marburg.Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Hauszustellung von Presseerzeugnissen, Anzeigenblättern und Werbeprospekten sowie die Verteilung von Werbematerialien, Warenproben und Direktvertrieb jeglicher Art. Gegenstand des Unternehmens sind darüber hinaus alle in diesem gewerblichen Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und der Betrieb beliebiger Unternehmen der Publizistik. Ferner dient die Gesellschaft dem Zweck des Betriebs einer Autovermietung (Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht an Selbstfahrer/innen), einer Spedition (Nichtgüterbeförderung) und damit zusammenhängender Dienstleistungen sowie privater Kurierdienste (Zeitungsdienste).
Veränderungen
HRB 4625 ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg, Marburg, Im Rudert 4, 35043 Marburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Reucker, Steffen, Wetzlar, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Schneider, Roger, Lich, …
ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg, Marburg, Im Rudert 4, 35043 Marburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Reucker, Steffen, Wetzlar, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Schneider, Roger, Lich, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4625 ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg, Marburg, Im Rudert 4, 35043 Marburg. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Im Rudert 4, 35043 Marburg. Nicht mehr Geschäftsführe…
ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg, Marburg, Im Rudert 4, 35043 Marburg. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Im Rudert 4, 35043 Marburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Gerhard, Korbach, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Reucker, Steffen, Wetzlar, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4625 ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg, Marburg (Wehrdaer Straße 84, 35041 Marburg). Nicht mehr Geschäftsführer: Hadeler, Holger, Hannover, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Schmidt, Gerhard…
ZVG Zeitungs-Vertriebsgesellschaft mbH Marburg, Marburg (Wehrdaer Straße 84, 35041 Marburg). Nicht mehr Geschäftsführer: Hadeler, Holger, Hannover, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Schmidt, Gerhard, Korbach, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.