HRB 727656

Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mosbach

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Registerdaten

Sitz
Mosbach
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 65/19 · Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH · Insolvenzgericht Mosbach
Insolvenzgericht
Mosbach
Aktenzeichen
1 IN 65/19
Wirksam am
09.04.2026
Registerbezug
Mannheim, HRB 727656
1 IN 65/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH, Steige 61, 74821 Mosbach, vertreten durch den Geschäftsführer Koon Lup Wong
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 727656
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Reed Smith LLP, Opern Turm, Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Mosbach - Insolvenzgericht - 08.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 65/19 · Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH · Insolvenzgericht Mosbach
Insolvenzgericht
Mosbach
Aktenzeichen
1 IN 65/19
Wirksam am
04.06.2024
Registerbezug
Mannheim, HRB 727656
1 IN 65/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH, Steige 61, 74821 Mosbach, vertreten durch den Geschäftsführer Koon Lup Wong
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 727656
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Reed Smith LLP, Opern Turm, Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marcus Winkler, Kettelerstraße 5, 64720 Michelstadt, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 26.02.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 8.294.591,72 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen. Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 137,7 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 26.02.2024 wird Bezug genommen.
Die Vergütung ist zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben. Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:

Betriebsfortführung
Insolvenzgeldvorfinanzierung und Anzahl der Arbeitnehmer
Verkaufsbemühungen des schuldnerischen Geschäftsbetriebs
Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss

Etwaige Überschneidungen von einzelnen Zuschlägen sowie die Inanspruchnahme Dritter für unterstützende Tätigkeiten wurden bei der Ermittlung der Höhe der einzelnen Zuschläge berücksichtigt und sind in die Ermittlung des Gesamtzuschlags eingeflossen.

Insgesamt war ein Übersteigen des Regelsatzes um 137,7 % gerechtfertigt.

Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Mosbach - Insolvenzgericht - 28.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 65/19 · Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH · Insolvenzgericht Mosbach
Insolvenzgericht
Mosbach
Aktenzeichen
1 IN 65/19
Wirksam am
26.07.2023
Registerbezug
Mannheim, HRB 727656
1 IN 65/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH, Steige 61, 74821 Mosbach, vertreten durch den Geschäftsführer Koon Lup Wong
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 727656
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Reed Smith LLP, Opern Turm, Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.09.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Mosbach - Insolvenzgericht - 24.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 727656 HRB 727656: Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH, Mosbach, Steige 61, 74821 Mosbach. Prokura von Amts wegen nach § 384 Abs. 2 FamFG gelöscht bei: Dittmer, Sascha-Pascal, Bad Wimpfen, *XX.XX.XXXX. Durch B…
HRB 727656: Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH, Mosbach, Steige 61, 74821 Mosbach. Prokura von Amts wegen nach § 384 Abs. 2 FamFG gelöscht bei: Dittmer, Sascha-Pascal, Bad Wimpfen, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mosbach vom 01.06.2019 (1 IN 65/19) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Mosbach, 1 IN 65/19) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 65/19 · Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH · Insolvenzgericht Mosbach
Insolvenzgericht
Mosbach
Aktenzeichen
1 IN 65/19
Wirksam am
06.08.2019
Registerbezug
Mannheim, HRB 727656
1 IN 65/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH, Steige 61, 74821 Mosbach, vertreten
durch den Geschäftsführer Koon Lup Wong, 33 Tanglin Road #18-09, 247913 St.
Regis Residences Singapore, Singapur
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 727656
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Reed Smith LLP, Opern Turm, Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306
Frankfurt am Main

Die zu erstattenden Auslagen des (vorläufigen) Gläubigerausschusses wurden
festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag
des Insolvenzverwalters vom 26.07.2019.
Da die Verwaltung mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden war, waren die
dem (vorläufigen) Gläubigerausschuss entstandenen Kosten für eine zusätzliche
Haftpflichtversicherung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
-
Amtsgericht Mosbach - Insolvenzgericht - 05.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 65/19 · Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH · Insolvenzgericht Mosbach
Insolvenzgericht
Mosbach
Aktenzeichen
1 IN 65/19
Wirksam am
03.06.2019
Registerbezug
Mannheim, HRB 727656
1 IN 65/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH, Steige 61, 74821 Mosbach, vertreten
durch den Geschäftsführer Koon Lup Wong
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 727656
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Reed Smith LLP, Opern Turm, Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306
Frankfurt am Main

1. Das am 04.04.2019 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am
01.06.2019 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Marcus Winkler
Kettelerstraße 5, 64720 Michelstadt
Telefon: 06066 9699980
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 05.07.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
15.07.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines
Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 05.08.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 1, EG, Lohrtalweg 2, Amtsgericht Mosbach

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 05.08.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 1, EG, Lohrtalweg 2, Amtsgericht Mosbach

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern

Bundesagentur für Arbeit, vertr.d.d. Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt

Herr Uwe Wolf

Herr Dr. Roland Fendel

9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
-
Amtsgericht Mosbach - Insolvenzgericht - 01.06.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 80/19 · Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH · Insolvenzgericht Mosbach
Insolvenzgericht
Mosbach
Aktenzeichen
1 IN 80/19
Wirksam am
23.04.2019
Registerbezug
Mannheim, HRB 727656
1 IN 80/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH, Steige 61, 74821 Mosbach, vertreten
durch den Geschäftsführer Koon Lup Wong, geboren am XX.XX.XXXX, 33 Tanglin Road
#18-09, 247913 St. Regis Residences Singapore, China
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 727656
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Reed Smith LLP, Opern Turm, Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306
Frankfurt am Main
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 23.04.2019 um 10:00
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Marcus Winkler
Kettelerstraße 5, 64720 Michelstadt
Telefon: 06066 9699980
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Kreditverträge zur
Finanzierung des Insolvenzgeldes abzuschließen und diese zu besichern.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
-
Amtsgericht Mosbach - Insolvenzgericht - 23.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 727656 HRB 727656: Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH, Mosbach, Steige 61, 74821 Mosbach. Prokura erloschen: Krischke, Joachim, Mosbach, *XX.XX.XXXX; Winter, Heiko, Groß-Rohrheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 727656: Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH, Mosbach, Steige 61, 74821 Mosbach. Prokura erloschen: Krischke, Joachim, Mosbach, *XX.XX.XXXX; Winter, Heiko, Groß-Rohrheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 727656 HRB 727656: Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH, Mosbach, Steige 61, 74821 Mosbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Wong, ép. Rigal, Wai Yin, Singapur / Singapur, *XX.XX.XXXX.
HRB 727656: Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH, Mosbach, Steige 61, 74821 Mosbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Wong, ép. Rigal, Wai Yin, Singapur / Singapur, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 727656 HRB 727656: Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH, Mosbach, Steige 61, 74821 Mosbach. Bestellt als Geschäftsführer: Wong, ép. Rigal, Wai Yin, Singapur / Singapur, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 727656: Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH, Mosbach, Steige 61, 74821 Mosbach. Bestellt als Geschäftsführer: Wong, ép. Rigal, Wai Yin, Singapur / Singapur, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 727656 HRB 727656: Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH, Mosbach, Steige 61, 74821 Mosbach. Bestellt als Geschäftsführer: Wong, Koon Lup, Singapur, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäfts…
HRB 727656: Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH, Mosbach, Steige 61, 74821 Mosbach. Bestellt als Geschäftsführer: Wong, Koon Lup, Singapur, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Christnacht, Ralph, Dietramszell, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 727656 HRB 727656: Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH, Mosbach, Steige 61, 74821 Mosbach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Dittmer, Sascha-Pascal, Bad Wimpfen, *XX.XX.XXXX; Krischke, Joa…
HRB 727656: Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH, Mosbach, Steige 61, 74821 Mosbach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Dittmer, Sascha-Pascal, Bad Wimpfen, *XX.XX.XXXX; Krischke, Joachim, Mosbach, *XX.XX.XXXX; Winter, Heiko, Groß-Rohrheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 727656 HRB 727656: Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH, Mosbach, Anton-Höfter-Straße 4, 83646 Bad Tölz. Änderung der Geschäftsanschrift: Steige 61, 74821 Mosbach.
HRB 727656: Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH, Mosbach, Anton-Höfter-Straße 4, 83646 Bad Tölz. Änderung der Geschäftsanschrift: Steige 61, 74821 Mosbach.
Veränderungen
HRB 727656 HRB 727656: Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH, Mosbach, Anton-Höfter-Straße 4, 83646 Bad Tölz. Bestellt als Geschäftsführer: Christnacht, Ralph, Dietramszell, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.…
HRB 727656: Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH, Mosbach, Anton-Höfter-Straße 4, 83646 Bad Tölz. Bestellt als Geschäftsführer: Christnacht, Ralph, Dietramszell, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Stehr, Johannes, Lenggries, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 727656 HRB 727656: Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH, Mosbach, Anton-Höfter-Straße 4, 83646 Bad Tölz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.04.2017. Geschäftsanschrift: Anton-Höf…
HRB 727656: Zuse Hüller-Hille Werkzeugmaschinen GmbH, Mosbach, Anton-Höfter-Straße 4, 83646 Bad Tölz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.04.2017. Geschäftsanschrift: Anton-Höfter-Straße 4, 83646 Bad Tölz. Gegenstand: Die Entwicklung, die Produktion, der Vertrieb und der Handel mit Produktionsmaschinen und die damit verbundenen Serviceleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Stehr, Johannes, Lenggries, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.