HRA 7936
Zucker-Mäusel e.K. Inh. Jana Döll
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Kleinolbersdorfer Straße 1, 09127 ChemnitzGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Chemnitz
- Rechtsform
- eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
- Letzte Eintragung
- 03.07.2014
- Datenstand
- 2025-10-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Jana Döll
Chemnitz
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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CD
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Chronologischer Auszug
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DK
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VÖ
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Veröffentlichungen
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SI
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 7936 HRA 7936:Zucker-Mäusel e.K. Inh. Jana Döll, Chemnitz, Kleinolbersdorfer Straße 1, 09127 Chemnitz.(Handel mit Confiseriewaren, Weinen und Spirituosen im gehobenen Genre). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: K…
HRA 7936:Zucker-Mäusel e.K. Inh. Jana Döll, Chemnitz, Kleinolbersdorfer Straße 1, 09127 Chemnitz.(Handel mit Confiseriewaren, Weinen und Spirituosen im gehobenen Genre). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Kleinolbersdorfer Straße 1, 09127 Chemnitz. Inhaber: Döll, Jana, Chemnitz, *XX.XX.XXXX. Entstanden im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme der ZUCKER-MÄUSEL GmbH mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 25216) auf das Vermögen des Alleingesellschafters auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2014 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.