HRB 202843

ZPS zahntechnischer Planungs-Service Klecha UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Meppen

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Registerdaten

Sitz
Meppen
Datenstand
2024-03-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-19

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 20/20 · ZPS Zahntechnischer Planungs-Service Klecha UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 20/20
Wirksam am
22.01.2021
Registerbezug
Osnabrück, HRB 202843
9 IN 20/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZPS Zahntechnischer
Planungs-Service Klecha UG (haftungsbeschränkt), Lange Str. 24, 49716 Meppen
(AG Osnabrück, HRB 202843), vertr. d.: Franz Klecha, Marienstr. 3, 49740
Haselünne, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO
angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig
fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Meppen, 21.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 20/20 · ZPS Zahntechnischer Planungs-Service Klecha UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 20/20
Wirksam am
20.08.2020
Registerbezug
Osnabrück, HRB 202843
9 IN 20/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZPS Zahntechnischer
Planungs-Service Klecha UG (haftungsbeschränkt), Lange Str. 24, 49716 Meppen
(AG Osnabrück, HRB 202843), vertr. d.: Franz Klecha, Marienstr. 3, 49740
Haselünne, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Auf Antrag des Insolvenzverwalters wird eine besondere Gläubigerversammlung im
schriftlichen Verfahren durchgeführt.

Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der
07.09.2020.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); und zwar:

Zustimmung gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO zur Führung von Rechtsstreitigkeiten
mit erheblichem Streitwert, einschließlich des Abschlusses von Vergleichen zur
Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreites.

Hinweis:

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Tag der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, keine
Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der
Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.

Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20,
49716 Meppen einzulegen.

Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen
Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll
begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 20.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 202843 HRB 202843: ZPS zahntechnischer Planungs-Service Klecha UG (haftungsbeschränkt), Meppen, Lange Straße 24, 49716 Meppen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Meppen (9 IN 20/20) vom 25.05.2020 ist über das Vermög…
HRB 202843: ZPS zahntechnischer Planungs-Service Klecha UG (haftungsbeschränkt), Meppen, Lange Straße 24, 49716 Meppen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Meppen (9 IN 20/20) vom 25.05.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 20/20 · ZPS Zahntechnischer Planungs-Service Klecha UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 20/20
Wirksam am
29.05.2020
Registerbezug
Osnabrück, HRB 202843
9 IN 20/20: Über das Vermögen der ZPS Zahntechnischer Planungs-Service Klecha
UG (haftungsbeschränkt), Lange Str. 24, 49716 Meppen (AG Osnabrück, HRB
202843), vertr. d.: Franz Klecha, Marienstr. 3, 49740 Haselünne,
(Geschäftsführer), ist am 25.05.2020 um das Insolvenzverfahren eröffnet
worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. (FH) Leonhard Wehlage, Hügelweg
11, 49809 Lingen (Ems), Tel.: 0591-90010000, Fax: 0591-90010001, E-Mail:
kontakt@wehlage-kollegen.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.07.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 10.08.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (13.07.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (10.08.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Meppen,
Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 28.05.2020

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 202843 HRB 202843: ZPS zahntechnischer Planungs-Service Klecha UG (haftungsbeschränkt), Meppen, Schützenhof 36, 49716 Meppen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Lange Straße 24, 49716 Meppen.
HRB 202843: ZPS zahntechnischer Planungs-Service Klecha UG (haftungsbeschränkt), Meppen, Schützenhof 36, 49716 Meppen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Lange Straße 24, 49716 Meppen.
Neueintragungen
HRB 202843 ZPS zahntechnischer Planungs-Service Klecha UG (haftungsbeschränkt), Meppen, Schützenhof 36, 49716 Meppen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.02.2009. Geschäftsanschrift: Schüt…
ZPS zahntechnischer Planungs-Service Klecha UG (haftungsbeschränkt), Meppen, Schützenhof 36, 49716 Meppen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.02.2009. Geschäftsanschrift: Schützenhof 36, 49716 Meppen. Gegenstand: Die Planung von Zahnersatz für die Herstellung dieses im Tandtechnischen Laboratorium in den Niederlanden. Stammkapital: 1,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Klecha, Franz, Meppen, *XX.XX.XXXX.

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