VR 1056

Zoogesellschaft Osnabrück e.V.

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Osnabrück

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Osnabrück
Datenstand
2025-01-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-09

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-26 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Tiergarten Osnabrück e.V. Osnabrück
  2. Zoogesellschaft Osnabrück Osnabrück

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 1056 Zoogesellschaft Osnabrück, Osnabrück (Klaus-Strick-Weg 12, 49082 Osnabrück). Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 14.04.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliedersammlung vom 22…
Zoogesellschaft Osnabrück, Osnabrück (Klaus-Strick-Weg 12, 49082 Osnabrück). Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 14.04.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliedersammlung vom 22.03.2012 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Zoo Osnabrück gemeinnützige GmbH mit Sitz in Osnabrück (AG Osnabrück HRB 206286) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.