HRB 177906

ZOLAR GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 21 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-17

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

21
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3611 IN 3598/25 · ZOLAR GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3611 IN 3598/25
Wirksam am
02.06.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 177906
3611 IN 3598/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. ZOLAR GmbH, Oranienstraße 185, 10999 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Torben Schwellnus, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 177906
- Schuldnerin -

Die Vergütung des Gläubigerausschusses gemäß § 17 InsVV wurde nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3611 IN 3598/25 · ZOLAR GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3611 IN 3598/25
Wirksam am
02.03.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 177906
3611 IN 3598/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. ZOLAR GmbH, Oranienstraße 185, 10999 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Torben Schwellnus
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 177906
- Schuldnerin -
Der vorläufige Gläubigerausschuss hat gemäß §§ 17, 18 InsVV die Vergütungsfestsetzung und die Auslagenerstattung nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt ( § 73 InsO). Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3611 IN 3598/25 · ZOLAR GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3611 IN 3598/25
Wirksam am
06.10.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 177906
3611 IN 3598/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ZOLAR GmbH, Oranienstraße 185, 10999 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Torben Schwellnus, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 177906
- Schuldnerin -

1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird aufgehoben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin bestellt.
3. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten ( § 28 Abs. 3 InsO).
4. Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs.3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3611 IN 3598/25 · ZOLAR GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3611 IN 3598/25
Wirksam am
07.08.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 177906
3611 IN 3598/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. ZOLAR GmbH, Oranienstraße 185, 10999 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Torben Schwellnus
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 177906
- Schuldnerin -

hat der Sachwalter am 01.08.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3611 IN 3598/25 · ZOLAR GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3611 IN 3598/25
Wirksam am
05.08.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 177906
3611 IN 3598/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ZOLAR GmbH,
Oranienstraße 185, 10999 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Torben Schwellnus,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 177906
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Vertrieb und Erstellung von sowie Dienstleistungen zu Energiesystemen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2025 um 13.45 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 Satz 1 InsO).
4. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 31.10.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
6. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 01.10.2025, 12:10 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
7. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 10.12.2025, 12:20 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
8. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Es wird angeordnet, dass der Sachwalter die Schuldnerin im Rahmen der Insolvenzgeldvorfinanzierung, der insolvenzrechtlichen Buchführung und der Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten unterstützen kann.
11. Es wird gemäß § 67 Abs. 1 InsO ein Gläubigerausschuss in der Zusammensetzung des bisherigen vorläufigen Gläubigerausschusses eingesetzt.
12. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 26.05.2025 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.08.2025
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 177906 B HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, Oranienstraße 185, 10999 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 143.864,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.05.2022 ist das Stammkapital um 3…
HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, Oranienstraße 185, 10999 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 143.864,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.05.2022 ist das Stammkapital um 38.368 EUR auf 143.864,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 7 (neu) sowie darüber hinaus insgesamt neu gefasst. Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.05.2022 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf des 31. August 2022 durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um insgesamt EUR 7.528,00 zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2022/I)
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 177906 B HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, Oranienstraße 185, 10999 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Beiratsmitglieder eingereicht (§52 GmbHG).
HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, Oranienstraße 185, 10999 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Beiratsmitglieder eingereicht (§52 GmbHG).
Veränderungen
HRB 177906 B HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, Oranienstraße 185, 10999 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2021 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in Ziffer II.7. und in Ziff…
HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, Oranienstraße 185, 10999 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2021 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in Ziffer II.7. und in Ziffer II.10. (Stammkapital) sowie in Ziffer II. neu gefasst. Rechtsverhaeltnis: Das genehmigte Kapital vom 26.02.2021 ist durch Zeitablauf erloschen. (Genehmigtes Kapital 2021/I); Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Beirats der Gesellschaft das Stammkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf des 23. August 2026 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 566 gegen Bareinlagen durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu insgesamt 566 neuen Geschäftsanteilen im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Gesellschafter ist ausgeschlossen. (Genehmigtes Kapital 2021/II)
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 177906 B HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, Oranienstraße 185, 10999 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Beiratsmitglieder eingereicht (§52 GmbHG).
HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, Oranienstraße 185, 10999 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Beiratsmitglieder eingereicht (§52 GmbHG).
Veränderungen
HRB 177906 B HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, Oranienstraße 185, 10999 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 105.496,00 EUR; Änderung zu Nr. 3: Geschäftsführer: Rauser, Benjamin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu …
HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, Oranienstraße 185, 10999 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 105.496,00 EUR; Änderung zu Nr. 3: Geschäftsführer: Rauser, Benjamin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.02.2021 ist das Stammkapital um 11.531 EUR auf 105.496,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 7 (Stammkapital) sowie darüber hinaus insgesamt neu gefasst. Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.02.2021 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf des 31. Mai 2021 durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um insgesamt EUR 2.261,00 durch Ausgabe von bis zu 2.261 neuen Geschäftsanteilen im Nennbetrag von je 1 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2021/I)
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 177906 B HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, Oranienstraße 185, 10999 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Beiratsmitglieder eingereicht (§52 GmbHG).
HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, Oranienstraße 185, 10999 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Beiratsmitglieder eingereicht (§52 GmbHG).
Veränderungen
HRB 177906 B HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, Oranienstraße 185, 10999 Berlin. Geschäftsführer: 3. Rauser, Benjamin, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, Oranienstraße 185, 10999 Berlin. Geschäftsführer: 3.
Rauser, Benjamin, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Veränderungen
HRB 177906 B HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, Oranienstraße 185, 10999 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 93.965,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.08.2020 ist das Stammkapital um 22…
HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, Oranienstraße 185, 10999 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 93.965,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.08.2020 ist das Stammkapital um 22.709 EUR auf 93.965,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 7 (Stammkapital) sowie darüber hinaus insgesamt neu gefasst.
Veränderungen
HRB 177906 B HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, Oranienstraße 185, 10999 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Loukidis, Johann Gregor
HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, Oranienstraße 185, 10999 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Loukidis, Johann Gregor
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 177906 B HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, Oranienstraße 185, 10999 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Beiratsmitglieder eingereicht (§52 GmbHG) analog.
HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, Oranienstraße 185, 10999 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Beiratsmitglieder eingereicht (§52 GmbHG) analog.
Veränderungen
HRB 177906 B HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, Oranienstraße 185, 10999 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 71.256,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.07.2019 ist das Stammkapital um 22…
HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, Oranienstraße 185, 10999 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 71.256,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.07.2019 ist das Stammkapital um 22.702,00 EUR auf 71.256,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 7 (Stammkapital) sowie darüber hinaus insgesamt neu gefasst.
Veränderungen
HRB 177906 B HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, Oranienstraße 185, 10999 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.03.2019 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in Ziffer 13 (Beirat).
HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, Oranienstraße 185, 10999 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.03.2019 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in Ziffer 13 (Beirat).
Veränderungen
HRB 177906 B HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, Oranienstraße 185, 10999 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Oranienstraße 185, 10999 Berlin
HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, Oranienstraße 185, 10999 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Oranienstraße 185, 10999 Berlin
Veränderungen
HRB 177906 B HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, c/o Green Garage, Torgauer Straße 12-15, 10829 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 48.554,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.10.2017 ist …
HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, c/o Green Garage, Torgauer Straße 12-15, 10829 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 48.554,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.10.2017 ist das Stammkapital um 16.186 EUR auf 48.554,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 7 (Stammkapital) sowie darüber hinaus insgesamt neu gefasst.
Veränderungen
HRB 177906 B HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, c/o Green Garage, Torgauer Straße 12-15, 10829 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 32.368,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.02.2017 ist …
HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, c/o Green Garage, Torgauer Straße 12-15, 10829 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 32.368,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.02.2017 ist das Stammkapital auf 32.368,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital), § 8 (Abtretung von Geschäftsanteilen) und in § 9 (Reverse Vesting).
Neueintragungen
HRB 177906 B HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, c/o Green Garage, Torgauer Straße 12-15, 10829 Berlin. Firma: ZOLAR GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o Green Garage, Torgauer Straße 12-15, 108…
HRB 177906 B: ZOLAR GmbH, Berlin, c/o Green Garage, Torgauer Straße 12-15, 10829 Berlin. Firma: ZOLAR GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o Green Garage, Torgauer Straße 12-15, 10829 Berlin; Gegenstand: Vertrieb, Erstellung und erlaubnisfreie Dienstleistungen zu und von Energiesystemen; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Loukidis, Johann Gregor, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Melzer, Alexander, *XX.XX.XXXX, Bad Langensalza; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 27.05.2016

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.