HRB 24210
Zimmermann Systembau GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Voerde
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Registerdaten
- Sitz
- Voerde
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Zimmermann Systembau GmbH Duisburg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 61 IN 58/19 · Zimmermann Systembau GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 61 IN 58/19
- Wirksam am
- 06.02.2026
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 24210
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 24210 eingetragenen Zimmermann Systembau GmbH, Kronprinzenstraße 103, 46562 Voerde, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kerstin Zimmermann, Kronprinzenstraße 103, 46562 Voerde
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 101.802,26 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf 110 % des Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 03.09.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 eingesehen werden.
61 IN 58/19
Amtsgericht Duisburg, 05.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 61 IN 58/19 · Zimmermann Systembau GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 61 IN 58/19
- Wirksam am
- 10.12.2025
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 24210
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 24210 eingetragenen Zimmermann Systembau GmbH, Kronprinzenstraße 103, 46562 Voerde, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kerstin Zimmermann, Kronprinzenstraße 103, 46562 Voerde
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 204.952,84 EUR
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 54.121,45 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
61 IN 58/19
Amtsgericht Duisburg, 10.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 61 IN 58/19 · Zimmermann Systembau GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 61 IN 58/19
- Wirksam am
- 27.11.2025
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 24210
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 24210 eingetragenen Zimmermann Systembau GmbH, Kronprinzenstraße 103, 46562 Voerde, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kerstin Zimmermann, Kronprinzenstraße 103, 46562 Voerde
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Voßmeyer Dommermuth & Partner PartG mbB, Richard-Löchel-Str. 7, 47441 Moers
ist am 10.12.2019 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
23.01.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters;
- zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
Lediglich für den Fall der Überwindung der Masseunzulänglichkeit wird den Verfahrensbeteiligten anheim gegeben, im schriftlichen Verfahren bis zum vorgenannten Stichtag zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zum Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
61 IN 58/19
Amtsgericht Duisburg, 26.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 58/19 · Zimmermann Systembau GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 61 IN 58/19
- Wirksam am
- 17.01.2024
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 24210
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 24210 eingetragenen Zimmermann Systembau GmbH, Kronprinzenstraße 103, 46562 Voerde, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kerstin Zimmermann, Kronprinzenstraße 103, 46562 Voerde
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Voßmeyer Dommermuth & Partner PartG mbB, Richard-Löchel-Str. 7, 47441 Moers
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 27.02.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem im Einberufungsantrag des Insolvenzverwalters vom 03.01.2024 näher bezeichneten Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und der geschäftsführenden Gesellschafterin Kerstin Zimmermann zur Abgeltung eines Erstattungsanspruchs wegen verspäteter Insolvenzantragstellung.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 03.01.2024 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
61 IN 58/19
Amtsgericht Duisburg, 16.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 61 IN 58/19 · Zimmermann Systembau GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 61 IN 58/19
- Wirksam am
- 21.06.2023
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 24210
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 24210 eingetragenen Zimmermann Systembau GmbH, Kronprinzenstraße 103, 46562 Voerde, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kerstin Zimmermann, Kronprinzenstraße 103, 46562 Voerde
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28.07.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.06.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 niedergelegt.
61 IN 58/19
Amtsgericht Duisburg, 16.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 24210 HRB 24210: Zimmermann Systembau GmbH, Voerde, Kronprinzenstraße 103, 46562 Voerde. Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (61 IN 58/19) vom 01.11.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzv…
HRB 24210 HRB 24210: Zimmermann Systembau GmbH, Voerde, Dinslakener Str. 7, 46562 Voerde. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kronprinzenstraße 103, 46562 Voerde.
HRB 24210 HRB 24210: Zimmermann Systembau GmbH, Voerde, Dinslakener Str. 7, 46562 Voerde. Nicht mehr Geschäftsführer: Zimmermann, Maik, Voerde, *XX.XX.XXXX.
HRB 24210 HRB 24210: Zimmermann Systembau GmbH, Duisburg, Watereckstraße 42, 47178 Duisburg. Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegu…
HRB 24210 HRB 24210: Zimmermann Systembau GmbH, Duisburg, Watereckstraße 42, 47178 Duisburg. Bestellt als Geschäftsführer: Zimmermann, Kerstin, Voerde, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Name…
HRB 24210 Zimmermann Systembau GmbH, Duisburg, Watereckstraße 42, 47178 Duisburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.01.2012. Geschäftsanschrift: Watereckstraße 42, 47178 Duisburg. Gege…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.