HRB 11369

Zimmerei Wagener GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Schönhausen (Elbe)

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Schönhausen (Elbe)
Datenstand
2024-04-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-03

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-03 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

5 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. HFT GmbH Schönhausen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 7 IN 85/26 · Zimmerei Wagener GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 85/26
Wirksam am
02.09.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 11369
7 IN 85/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Zimmerei Wagener GmbH, OT Hohengöhren, Storkauer Weg 1, 39524 Schönhausen (Elbe) (AG Stendal, HRB 11369), vertr. d.: Hartmut Wagener, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Liese festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stendal eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Die Vergütung wird gegen die Antragstellerin festgesetzt.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 28.07.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 68.403,89 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Stendal, 31.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 7 IN 85/26 · Zimmerei Wagener GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 85/26
Wirksam am
04.06.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 11369
7 IN 85/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Zimmerei Wagener GmbH, OT Hohengöhren, Storkauer Weg 1, 39524 Schönhausen (Elbe) (AG Stendal, HRB 11369), vertr. d.: Hartmut Wagener, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 28.05.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 04.06.2026 aufgehoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 oder dem Landgericht Stendal, Am Dom 19, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441616462732-015907664 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Stendal eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Stendal an.

Amtsgericht Stendal, 04.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 85/26 · Zimmerei Wagener GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 85/26
Wirksam am
28.05.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 11369
7 IN 85/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Zimmerei Wagener GmbH, OT Hohengöhren, Storkauer Weg 1, 39524 Schönhausen (Elbe) (AG Stendal, HRB 11369), vertr. d.: Hartmut Wagener, (Geschäftsführer), ist am 28.05.2026 um 08:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Liese, c/o GÖRG Insolvenzverwaltung Partnerschaft, Breiter Weg 10 a, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391-5982260, Fax: 0391-5982181, E-Mail: magdeburg@goerg.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Stendal, 28.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 11369 HRB 11369: Zimmerei Wagener GmbH, Schönhausen (Elbe), Storkauer Weg 1, 39524 Schönhausen (Elbe) OT Hohengöhren. Die Gesellschafterversammlung vom 02.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR…
HRB 11369: Zimmerei Wagener GmbH, Schönhausen (Elbe), Storkauer Weg 1, 39524 Schönhausen (Elbe) OT Hohengöhren. Die Gesellschafterversammlung vom 02.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des von Hartmut Wagener betriebenen Unternehmens "Hartmut Wagner e.K." mit dem Sitz in Schönhausen (Elbe) (Amtsgericht Stendal HRA 5994) aus seinem Vermögen und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 02.08.2019 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2019 aus dem Vermögen des Inhabers Hartmut Wagener, Schönhausen (Elbe), *XX.XX.XXXX, das von ihm betriebene Unternehmen "Hartmut Wagener e.K." mit dem Sitz in Schönhausen (Elbe) (Amtsgericht Stendal HRA 5994) übernommen. Die Ausgliederung ist am 10.09.2019 durch Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 11369 HRB 11369: HFT GmbH, Schönhausen, Storkauer Weg 1, 39524 Schönhausen OT Hohengöhren. Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2019 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Dauer)…
HRB 11369: HFT GmbH, Schönhausen, Storkauer Weg 1, 39524 Schönhausen OT Hohengöhren. Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2019 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Dauer) und 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Zimmerei Wagener GmbH. Neuer Sitz: Schönhausen (Elbe). Geschäftsanschrift: Storkauer Weg 1, 39524 Schönhausen (Elbe) OT Hohengöhren. Neuer Gegenstand: Herstellung und Montage von Fertigbauteilen, Zimmererarbeiten und Dacharbeiten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wagener, Christoph, Rathenow, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Wagener, Hartmut, Schönhausen (Elbe) OT Hohengöhren, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 11369 HRB 11369:HFT GmbH, Schönhausen, Storkauer Weg 1, 39524 Schönhausen OT Hohengöhren.Bestellt: Geschäftsführer: Wagener, Christoph, Rathenow, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Name…
HRB 11369:HFT GmbH, Schönhausen, Storkauer Weg 1, 39524 Schönhausen OT Hohengöhren.Bestellt: Geschäftsführer: Wagener, Christoph, Rathenow, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wagener, Hartmut, Schönhausen, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 11369 HFT GmbH, Schönhausen, Storkauer Weg 1, 39524 Schönhausen OT Hohengöhren.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.03.2010. Geschäftsanschrift: Storkauer Weg 1, 39524 Schönhausen OT …
HFT GmbH, Schönhausen, Storkauer Weg 1, 39524 Schönhausen OT Hohengöhren.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.03.2010. Geschäftsanschrift: Storkauer Weg 1, 39524 Schönhausen OT Hohengöhren. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung von Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren ohne Herstellung von Möbeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Wagener, Hartmut, Schönhausen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.