HRB 6496

Zimmerei Bachmeyer GmbH

Amtsgericht Passau · Bayern

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Hintermarkt 5, 94496 Ortenburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Ortenburg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
10.06.2022
Datenstand
2025-02-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Liquidator(in)

Alexander Bachmeyer

Ortenburg

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-22

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Betrieb einer Zimmerei

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 17/22 · Zimmerei Bachmeyer GmbH i.L. · Insolvenzgericht Passau
Insolvenzgericht
Passau
Aktenzeichen
IN 17/22
Wirksam am
09.12.2024
Registerbezug
Passau, HRB 6496
IN 17/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Zimmerei Bachmeyer GmbH i.L., Hintermarkt 5, 94496 Ortenburg, vertreten durch den Liquidator Bachmeyer Alexander
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 6496
- Schuldnerin -

Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 80.000,00 EUR steht ein Betrag von 110.160,08 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen der Insolvenzverwalterin zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 07.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 17/22 · Zimmerei Bachmeyer GmbH i.L. · Insolvenzgericht Passau
Insolvenzgericht
Passau
Aktenzeichen
IN 17/22
Wirksam am
10.10.2023
Registerbezug
Passau, HRB 6496
IN 17/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Zimmerei Bachmeyer GmbH i.L., Hintermarkt 5, 94496 Ortenburg, vertreten durch den Liquidator Bachmeyer Alexander
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 6496
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zur Ermächtigung der Insolvenzverwalterin, mit dem Gesellschafter der Schuldnerin, Alexander Bachmeyer, einen Vergleich über die außergerichtlich gelten gemachten Anfechtungsansprüche (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO) und Ansprüche aus existenzvernichtendem Eingriff (§ 826 BGB) und Haftungsansprüchen (§ 15 b InsO) zu schließen. (Die insgesamt geltend gemachten Ansprüche belaufen sich auf 135.107,36 €; der Gesellschafter bietet einen Betrag von 100.000,00 € als Vergleichsbetrag an.)
wird bestimmt auf

Montag, 23.10.2023, 09:30 Uhr
Sitzungssaal 6, EG, Schustergasse 4, 94032 Passau

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 09.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 17/22 · Zimmerei Bachmeyer GmbH i.L. · Insolvenzgericht Passau
Insolvenzgericht
Passau
Aktenzeichen
IN 17/22
Wirksam am
23.08.2023
Registerbezug
Passau, HRB 6496
IN 17/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Zimmerei Bachmeyer GmbH i.L., Hintermarkt 5, 94496 Ortenburg, vertreten durch den Liquidator Bachmeyer Alexander
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 6496
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 16.08.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.10.2023 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 22.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 17/22 · Zimmerei Bachmeyer GmbH i.L. · Insolvenzgericht Passau
Insolvenzgericht
Passau
Aktenzeichen
IN 17/22
Wirksam am
30.06.2022
Registerbezug
Passau, HRB 6496
IN 17/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Zimmerei Bachmeyer GmbH i.L., vertreten durch den Liquidator Bachmeyer Alexander, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, Hintermarkt 5, 94496 Ortenburg
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 6496
- Schuldnerin -

hat die Insolvenzverwalterin am 24.06.2022 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 30.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6496 HRB 6496: Zimmerei Bachmeyer GmbH, Ortenburg, Hintermarkt 5, 94496 Ortenburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 02.06.2022 (Az. IN 17/22) das Insolvenzverfahr…
HRB 6496: Zimmerei Bachmeyer GmbH, Ortenburg, Hintermarkt 5, 94496 Ortenburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 02.06.2022 (Az. IN 17/22) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auch dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 17/22 · Zimmerei Bachmeyer GmbH i.L. · Insolvenzgericht Passau
Insolvenzgericht
Passau
Aktenzeichen
IN 17/22
Wirksam am
08.06.2022
Registerbezug
Passau, HRB 6496
IN 17/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

Zimmerei Bachmeyer GmbH i.L., vertreten durch den Liquidator Bachmeyer Alexander, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, Hintermarkt 5, 94496 Ortenburg
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 6496
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Betrieb einer Zimmerei
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 02.06.2022 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Silke Werts
Dr.-Ernst-Derra-Straße 4, 94036 Passau
Telefon: +49(851)988596-0
Telefax: +49(851)988596-10
Email: info@kanzlei-werts.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 08.07.2022 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 20.07.2022, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 5, EG, Schustergasse 4, 94032 Passau

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.09.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 28.01.2022 beim Insolvenzgericht Passau eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94032 Passau

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 08.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6496 HRB 6496: Zimmerei Bachmeyer GmbH, Ortenburg, Hintermarkt 5, 94496 Ortenburg. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellsc…
HRB 6496: Zimmerei Bachmeyer GmbH, Ortenburg, Hintermarkt 5, 94496 Ortenburg. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bachmeyer, Moritz, Ortenburg, *XX.XX.XXXX. Geändert, nun: Liquidator: Bachmeyer, Alexander, Ortenburg, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Veränderungen
HRB 6496 HRB 6496: Zimmerei Bachmeyer GmbH, Ortenburg, Hintermarkt 5, 94496 Ortenburg. Bestellt: Geschäftsführer: Bachmeyer, Moritz, Ortenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der…
HRB 6496: Zimmerei Bachmeyer GmbH, Ortenburg, Hintermarkt 5, 94496 Ortenburg. Bestellt: Geschäftsführer: Bachmeyer, Moritz, Ortenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.