HRB 207802

ZIB Zentrum für integrative Berufsbildung gemeinnützige GmbH

Amtsgericht Lüneburg · Niedersachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Celle

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Celle
Datenstand
2024-03-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-20

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-20 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

2 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 29 IN 82/22 · ZIB Zentrum für integrative Berufsbildung gemeinnützige GmbH · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
29 IN 82/22
Wirksam am
26.06.2026
Registerbezug
Lüneburg, HRB 207802
29 IN 82/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZIB Zentrum für integrative Berufsbildung gemeinnützige GmbH, Fuhsestr. 30, 29221 Celle (AG Lüneburg, HRB 207802), vertr. d.: 1. Michael Brundiers, Emigrantenstr. 1 A, 29221 Celle, (Geschäftsführer), 2. Ingeburg Wielgoß, Auf der Beikhorst 10 A, 29336 Nienhagen, (Geschäftsführerin), ist das Verfahren am 25.06.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden. Die Gläubigerversammlung wurde am 27.08.2025 zwecks Aufhebung des Verfahrens gehört. Erst im Zuge der Verteilung stellte sich heraus, dass es bei der bereits angekündigten Massearmut bleibt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Celle, 25.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 29 IN 82/22 · ZIB Zentrum für integrative Berufsbildung gemeinnützige GmbH · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
29 IN 82/22
Wirksam am
27.08.2025
Registerbezug
Lüneburg, HRB 207802
29 IN 82/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZIB Zentrum für integrative Berufsbildung gemeinnützige GmbH, Fuhsestr. 30, 29221 Celle (AG Lüneburg, HRB 207802), vertr. d.: 1. Michael Brundiers, Emigrantenstr. 1 A, 29221 Celle, (Geschäftsführer), 2. Ingeburg Wielgoß, Auf der Beikhorst 10 A, 29336 Nienhagen, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.

Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Celle zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz, Bertastr. 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511 4753390, Fax: 0511 4753399, E-Mail: hannover@insolvenzverwaltungen.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 501,43 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 49.863,76 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Celle, 27.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 29 IN 82/22 · ZIB Zentrum für integrative Berufsbildung gemeinnützige GmbH · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
29 IN 82/22
Wirksam am
11.06.2025
Registerbezug
Lüneburg, HRB 207802
29 IN 82/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZIB Zentrum für integrative Berufsbildung gemeinnützige GmbH, Fuhsestr. 30, 29221 Celle (AG Lüneburg, HRB 207802), vertr. d.: 1. Michael Brundiers, Emigrantenstr. 1 A, 29221 Celle, (Geschäftsführer), 2. Ingeburg Wielgoß, Auf der Beikhorst 10 A, 29336 Nienhagen, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Widersprüche sind schriftlich bis zum 08.08.2025 zu erheben.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Celle, 10.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 29 IN 82/22 · ZIB Zentrum für integrative Berufsbildung gemeinnützige GmbH · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
29 IN 82/22
Wirksam am
26.02.2025
Registerbezug
Lüneburg, HRB 207802
29 IN 82/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZIB Zentrum für integrative Berufsbildung gemeinnützige GmbH, Fuhsestr. 30, 29221 Celle (AG Lüneburg, HRB 207802), vertr. d.: 1. Michael Brundiers, Emigrantenstr. 1 A, 29221 Celle, (Geschäftsführer), 2. Ingeburg Wielgoß, Auf der Beikhorst 10 A, 29336 Nienhagen, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz festgesetzt worden. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Celle eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Celle, 30.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 29 IN 82/22 · ZIB Zentrum für integrative Berufsbildung gemeinnützige GmbH · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
29 IN 82/22
Wirksam am
02.10.2024
Registerbezug
Lüneburg, HRB 207802
29 IN 82/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZIB Zentrum für integrative Berufsbildung gemeinnützige GmbH, Fuhsestr. 30, 29221 Celle (AG Lüneburg, HRB 207802), vertr. d.: 1. Michael Brundiers, Emigrantenstr. 1 A, 29221 Celle, (Geschäftsführer), 2. Ingeburg Wielgoß, Auf der Beikhorst 10 A, 29336 Nienhagen, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz festgesetzt worden. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Celle, 01.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 29 IN 82/22 · ZIB Zentrum für integrative Berufsbildung gemeinnützige GmbH · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
29 IN 82/22
Wirksam am
07.02.2023
Registerbezug
Lüneburg, HRB 207802
29 IN 82/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZIB Zentrum für integrative Berufsbildung gemeinnützige GmbH, Fuhsestr. 30, 29221 Celle (AG Lüneburg, HRB 207802), vertr. d.: 1. Michael Brundiers, Emigrantenstr. 1 A, 29221 Celle, (Geschäftsführer), 2. Ingeburg Wielgoß, Auf der Beikhorst 10 A, 29336 Nienhagen, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Celle, 07.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 29 IN 82/22 · ZIB Zentrum für integrative Berufsbildung gemeinnützige GmbH · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
29 IN 82/22
Wirksam am
02.02.2023
Registerbezug
Lüneburg, HRB 207802
29 IN 82/22: Über das Vermögen der ZIB Zentrum für integrative Berufsbildung gemeinnützige GmbH, Fuhsestr. 30, 29221 Celle (AG Lüneburg, HRB 207802), vertr. d.: 1. Michael Brundiers, Emigrantenstr. 1 A, 29221 Celle, (Geschäftsführer), 2. Ingeburg Wielgoß, Auf der Beikhorst 10 A, 29336 Nienhagen, (Geschäftsführerin), ist am 01.02.2023 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Karina Schwarz, Bertastr. 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511 4753390, Fax: 0511 4753399, E-Mail: hannover@insolvenzverwaltungen.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.03.2023 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 28.04.2023.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (27.03.2023) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (28.04.2023), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Celle, 01.02.2023

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://www.amtsgericht-celle.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutz/hinweise_zum_datenschutz/datenschutz-170462.html
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 29 IN 82/22 · ZIB Zentrum für integrative Berufsbildung gemeinnützige GmbH · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
29 IN 82/22
Wirksam am
14.11.2022
Registerbezug
Lüneburg, HRB 207802
29 IN 82/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ZIB Zentrum für integrative Berufsbildung gemeinnützige GmbH, Fuhsestr. 30, 29221 Celle (AG Lüneburg, HRB 207802), vertr. d.: 1. Michael Brundiers, Emigrantenstr. 1 A, 29221 Celle, (Geschäftsführer), 2. Ingeburg Wielgoß, Auf der Beikhorst 10 A, 29336 Nienhagen, (Geschäftsführerin), ist am 11.11.2022 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karina Schwarz, Bertastr. 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511 4753390, Fax: 0511 4753399, E-Mail: hannover@insolvenzverwaltungen.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Celle, 11.11.2022

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://www.amtsgericht-celle.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutz/hinweise_zum_datenschutz/datenschutz-170462.html
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 207802 HRB 207802: ZIB Zentrum für integrative Berufsbildung gemeinnützige GmbH, Celle, Fuhsestraße 30, 29221 Celle. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.10.1998, mehrfach geändert. Di…
HRB 207802: ZIB Zentrum für integrative Berufsbildung gemeinnützige GmbH, Celle, Fuhsestraße 30, 29221 Celle. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.10.1998, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 02.10.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Burgdorf (bisher Amtsgericht Hildesheim HRB 22521) nach Celle beschlossen. Sitz verlegt, nun: Änderung zur Geschäftsanschrift: Fuhsestraße 30, 29221 Celle. Zweigniederlassung aufgehoben in: 29221 Celle, Geschäftsanschrift: Fuhsestraße 30, 29221 Celle. Gegenstand: Schulung und Betreuung von Arbeitslosen und Arbeits- sowie Berufssuchenden, insbesondere von Rehabilitanten, die aufgrund einer psychischen oder physischen Erkrankung ihre Erwerbstätigkeit aufgeben mussten oder die bisher aus diesen Gründen noch nicht erwerbsfähig waren. Ziel ist es, die Chancen des beschriebenen Personenkreises auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern und deren Re-Integration bzw. Integration in das Berufsleben zu fördern. Ferner die Durchführung von Stützunterricht für Auszubildende und Umschüler, von Sprach- und Alphabetisierungskursen, die Erteilung von Nachhilfe und die Betreuung von Hausaufgaben, insbesondere für lese- und lernschwache bzw. lernbehinderte Schüler/-innen, die Durchführung heilpädagogischer Übungsbehandlungen und allgemeiner pädagogischer und psychologischer Beratung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Plate, Jens, Hannover, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Brundiers, Michael, Celle, *XX.XX.XXXX; Wielgoß, Ingeburg, Nienhagen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.