HRB 97280

ZEMA IT GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Nordring 29, 65719 Hofheim am Taunus

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hofheim am Taunus
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
04.05.2018
Datenstand
2025-11-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Andreas Zerle

Bad Vilbel

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Dirk Maas

Hofheim am Taunus

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-11-01

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. ZEMA IT GmbH Bad Vilbel

Gegenstand des Unternehmens

Handel mit EDV-Bauteilen, informationstechnologischen Produkten, sowie der Groß- und Einzelhandel mit Produkten aller Art - soweit nicht genehmigungspflichtig - und die Erbringung im Zusammenhang hiermit stehender Dienstleistungen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 810 IN 194/18 Z-17-6 · ZEMA IT GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 194/18 Z-17-6
Wirksam am
19.10.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 97280
810 IN 194/18 Z-17-6 Amtsgericht Frankfurt am Main In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZEMA IT GmbH, ehemals: Nordring 29, 65719 Hofheim am Taunus, wird mitgeteilt, dass Forderungen in Höhe von € 746.738,52 festgestellt wurden. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt vor Abzug der Gerichtskosten und der Vergütung des Insolvenzverwalters € 67.982,38.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 194/18 Z-17-6 · ZEMA IT GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 194/18 Z-17-6
Wirksam am
19.10.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 97280
810 IN 194/18 Z-17-6 In dem Insolvenzverfahren ZEMA IT GmbH, Nordring 29, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 97280) wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).

Von den Gläubigern können bis zum 07.12.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.

Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.

Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 12.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 810 IN 194/18 Z-17-6 · ZEMA IT GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 194/18 Z-17-6
Wirksam am
19.10.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 97280
Amtsgericht Frankfurt am Main
12.10.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 194/18 Z-17-6

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

ZEMA IT GmbH
Nordring 29
65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 97280),

werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:

Vergütung EUR
Auslagen EUR
Zustellungsauslagen EUR
Umsatzsteuer EUR
Summe EUR

Gründe:

Aus der maßgeblichen Masse von EUR 155.475,78 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR , die insbesondere aufgrund der Seitens der Insolvenzverwalterin im Bereich der Betriebsfortführung, der Sanierungsbemühungen und der zeitintensiven Durchsetzung der Ansprüche gegen die Geschäftsführer der Schuldnerin geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens unter Berücksichtigung der erforderlichen Vergleichsberechnung (vgl. BGH IX ZB 162/11, BGH IX ZB 143/08) eine Erhöhung der Regelvergütung um 39,30% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR 32.921,19 rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Frankfurt
12.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 97280 HRB 97280: ZEMA IT GmbH, Hofheim am Taunus, Nordring 29, 65719 Hofheim am Taunus. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 97280: ZEMA IT GmbH, Hofheim am Taunus, Nordring 29, 65719 Hofheim am Taunus. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Veränderungen
HRB 97280 HRB 97280:ZEMA IT GmbH, Bad Vilbel, Auf dem Niederberg 22, 61118 Bad Vilbel.Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegu…
HRB 97280:ZEMA IT GmbH, Bad Vilbel, Auf dem Niederberg 22, 61118 Bad Vilbel.Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Hofheim am Taunus beschlossen. Neuer Sitz: Hofheim am Taunus. Geschäftsanschrift: Nordring 29, 65719 Hofheim am Taunus.
Neueintragungen
HRB 97280 ZEMA IT GmbH, Bad Vilbel, Auf dem Niederberg 22, 61118 Bad Vilbel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.01.2009 Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2013 hat die Änderung des…
ZEMA IT GmbH, Bad Vilbel, Auf dem Niederberg 22, 61118 Bad Vilbel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.01.2009 Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma; vormals: CHEMIKO Handels GmbH), in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Böblingen (bisher Amtsgericht Stuttgart HRB 728939) nach Bad Vilbel, in § 3 (Gegenstand), in § 5 (Übernehmer) und in § 7 (Abtretung und Veräußerung von Geschäftsanteilen sowie Ausscheiden aus der Gesellschaft) beschlossen. Geschäftsanschrift: Auf dem Niederberg 22, 61118 Bad Vilbel. Gegenstand: Handel mit EDV-Bauteilen, informationstechnologischen Produkten, sowie der Groß- und Einzelhandel mit Produkten aller Art - soweit nicht genehmigungspflichtig - und die Erbringung im Zusammenhang hiermit stehender Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Maas, Dirk, Hofheim am Taunus, *XX.XX.XXXX; Zerle, Andreas, Bad Vilbel, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Becker, Alexander, Böblingen, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.