HRB 2731

Zelter GmbH

Amtsgericht Siegburg · Nordrhein-Westfalen

aktuell 25 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hennef

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Registerdaten

Sitz
Hennef
Datenstand
2024-04-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Hans Zelter GmbH Hennef
  2. Zelter GmbH Hennef, Sieg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

25
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 145 IN 384/17 · Zelter GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
Insolvenzgericht
Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 384/17
Wirksam am
29.09.2026
Registerbezug
Siegburg, HRB 2731
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 384/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 2731 eingetragenen Zelter GmbH, Bonner Straße 25, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Carsten Paris, Kantorie 124, 45134 Essen und Herrn Jörg Gregel, Gerhard-Hauptmann-Straße 8, 31675 Bückeburg

Verfahrensbevollmächtigte:
Herrn Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Haberstr. 36, 42551 Velbert
Herrn Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow, Haberstr. 36, 42551 Velbert

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Obenitterstraße 21, 42719 Solingen

wird die Vergütung für das Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses Hakan Civelek, Oststraße 48, 42551 Velbert wie folgt festgesetzt.

Vergütung X €
Auslagen X €
Zwischensumme X €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer X €
Endbetrag X €

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz X € angemessen ist. Für 27 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf X €.

Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.

145 IN 384/17
Amtsgericht Wuppertal, 25.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 145 IN 384/17 · Zelter GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
Insolvenzgericht
Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 384/17
Wirksam am
29.09.2026
Registerbezug
Siegburg, HRB 2731
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 384/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 2731 eingetragenen Zelter GmbH, Bonner Straße 25, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Carsten Paris, Kantorie 124, 45134 Essen und Herrn Jörg Gregel, Gerhard-Hauptmann-Straße 8, 31675 Bückeburg

Verfahrensbevollmächtigte:
Herrn Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Haberstr. 36, 42551 Velbert
Herrn Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow, Haberstr. 36, 42551 Velbert

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Obenitterstraße 21, 42719 Solingen

wird die Vergütung für das Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses Lothar Boll, Königsallee 40, 40212 Düsseldorf wie folgt festgesetzt.

Vergütung X €
Auslagen X €
Zwischensumme X €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer X €
Endbetrag X €

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von X € angemessen ist. Für 27 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf X €.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.

145 IN 384/17
Amtsgericht Wuppertal, 25.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 145 IN 384/17 · Zelter GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
Insolvenzgericht
Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 384/17
Wirksam am
29.09.2026
Registerbezug
Siegburg, HRB 2731
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 384/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 2731 eingetragenen Zelter GmbH, Bonner Straße 25, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Carsten Paris, Kantorie 124, 45134 Essen und Herrn Jörg Gregel, Gerhard-Hauptmann-Straße 8, 31675 Bückeburg

Verfahrensbevollmächtigte:
Herrn Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Haberstr. 36, 42551 Velbert
Herrn Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow, Haberstr. 36, 42551 Velbert

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Obenitterstraße 21, 42719 Solingen

wird die Vergütung für das Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses Bernd Reich c/o Coface Deutschland GmbH, Isaac-Fulda-Allee 1, 55124 Mainz wie folgt festgesetzt.

Vergütung X €
Auslagen X €
Zwischensumme X €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer X €
Endbetrag X €

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von X € angemessen ist. Für 55 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf X €.

Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.

145 IN 384/17
Amtsgericht Wuppertal, 25.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 145 IN 384/17 · Zelter GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
Insolvenzgericht
Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 384/17
Wirksam am
29.09.2026
Registerbezug
Siegburg, HRB 2731
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 384/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 2731 eingetragenen Zelter GmbH, Bonner Straße 25, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Carsten Paris, Kantorie 124, 45134 Essen und Herrn Jörg Gregel, Gerhard-Hauptmann-Straße 8, 31675 Bückeburg

Verfahrensbevollmächtigte:
Herrn Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Haberstr. 36, 42551 Velbert
Herrn Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow, Haberstr. 36, 42551 Velbert

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Obenitterstraße 21, 42719 Solingen

wird die Vergütung für das Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses Dr. Thomas Hoffmann / Noerr LLP, Börsenstraße 1, 60313 Frankfurt wie folgt festgesetzt.

Vergütung X €
Auslagen X €
Zwischensumme X €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer X €
Endbetrag X €

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von X € angemessen ist. Für 31,7 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf X €.

Die entstandenen Auslagen für
Fahrtkosten X €
sind näher aufgeschlüsselt und belegt. Sie waren neben der Vergütung festzusetzen.

Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.

145 IN 384/17
Amtsgericht Wuppertal, 25.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 145 IN 384/17 · Zelter GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
Insolvenzgericht
Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 384/17
Wirksam am
29.09.2026
Registerbezug
Siegburg, HRB 2731
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 384/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 2731 eingetragenen Zelter GmbH, Bonner Straße 25, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Carsten Paris, Kantorie 124, 45134 Essen und Herrn Jörg Gregel, Gerhard-Hauptmann-Straße 8, 31675 Bückeburg

Verfahrensbevollmächtigte:
Herrn Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Haberstr. 36, 42551 Velbert
Herrn Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow, Haberstr. 36, 42551 Velbert

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Obenitterstraße 21, 42719 Solingen

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters in Ergänzung des Beschlusses vom 06.12.2021 wie folgt festgesetzt:

Vergütung X €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen X €
Zwischensumme X €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von X € X €
Endbetrag X€

Auf die Vergütung ist die bereits mit Beschluss vom 06.12.2021 festgesetzte Vergütung anzurechnen.

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 30.08.2018 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).

Seit der ursprünglichen Vergütungsfestsetzung sind weitere Einnahmen generiert worden. Der neue Wert für die Berechnung der Vergütung beträgt 11.048.064,19 EUR. Die Vergütung war daher entsprechend ergänzend festzusetzen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 23.01.2026 verwiesen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.

145 IN 384/17
Amtsgericht Wuppertal, 25.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 145 IN 384/17 · Zelter GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
Insolvenzgericht
Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 384/17
Wirksam am
29.09.2026
Registerbezug
Siegburg, HRB 2731
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 384/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 2731 eingetragenen Zelter GmbH, Bonner Straße 25, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Carsten Paris, Kantorie 124, 45134 Essen und Herrn Jörg Gregel, Gerhard-Hauptmann-Straße 8, 31675 Bückeburg

Verfahrensbevollmächtigte:
Herrn Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Haberstr. 36, 42551 Velbert
Herrn Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow, Haberstr. 36, 42551 Velbert

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Obenitterstraße 21, 42719 Solingen

wird die Vergütung für das Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit, Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf wie folgt festgesetzt.

Vergütung X €
Auslagen X €
Zwischensumme X €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer X €
Endbetrag X €

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von X € angemessen ist. Für 16,75 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf X €

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.

145 IN 384/17
Amtsgericht Wuppertal, 25.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 145 IN 384/17 · Zelter GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
Insolvenzgericht
Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 384/17
Wirksam am
29.09.2026
Registerbezug
Siegburg, HRB 2731
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 384/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 2731 eingetragenen Zelter GmbH, Bonner Straße 25, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Carsten Paris, Kantorie 124, 45134 Essen und Herrn Jörg Gregel, Gerhard-Hauptmann-Straße 8, 31675 Bückeburg

Verfahrensbevollmächtigte:
Herrn Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Haberstr. 36, 42551 Velbert
Herrn Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow, Haberstr. 36, 42551 Velbert

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Obenitterstraße 21, 42719 Solingen

werden die Vergütung und Auslagen des (vorläufigen) Sachwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung X €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen X €
Zwischensumme X €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von X € X €
Endbetrag X €

Auf die Vergütung ist die bereits mit Beschluss vom 06.12.2021 festgesetzte Vergütung anzurechnen.

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der (vorläufige) Sachwalter übte sein Amt vom 19.05.2017 bis 30.08.2018 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.

Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§§10, 1 Abs. 1 InsVV).

Die Vergütung beträgt in der Regel 60 vom Hundert der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung (§ 12 Abs. 1 InsVV).

Seit der ursprünglichen Vergütungsfestsetzung sind bis zum jetzigen Zeitpunkt weitere Einnahmen generiert worden. Der neue Wert für die Berechnung der Vergütung beträgt daher 11.036.494,07 EUR. Die Vergütung war daher entsprechend ergänzend festzusetzen.Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 23.01.2026 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2, 3 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.

145 IN 384/17
Amtsgericht Wuppertal, 25.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 2731 HRB 2731: Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg). Von Amts wegen eingetragen: Die Gesellschaft ist auf Grund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 2731: Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg). Von Amts wegen eingetragen: Die Gesellschaft ist auf Grund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Veränderungen
HRB 2731 HRB 2731: Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg). Nicht mehr Geschäftsführer: Vogel, Manfred, Kappelrodeck, *XX.XX.XXXX.
HRB 2731: Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg). Nicht mehr Geschäftsführer: Vogel, Manfred, Kappelrodeck, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2731 HRB 2731: Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg). Geschäftsführer: Vogel, Manfred, Kappelrodeck, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit si…
HRB 2731: Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg). Geschäftsführer: Vogel, Manfred, Kappelrodeck, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dham, Anubhav, Malviya Nagar/New Delhi / Indien, *XX.XX.XXXX; Sabharwal, Kunal, New Delhi / Indien, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2731 HRB 2731: Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg). Geschäftsführer: Gregel, Jörg, Bückeburg, *XX.XX.XXXX; Paris, Carsten, Essen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Be…
HRB 2731: Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg). Geschäftsführer: Gregel, Jörg, Bückeburg, *XX.XX.XXXX; Paris, Carsten, Essen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 2731 HRB 2731: Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg). Nicht mehr Geschäftsführer: Peters, Klaus, Eitorf, *XX.XX.XXXX; Steinhauer, Harry, Hennef, *XX.XX.XXXX.
HRB 2731: Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg). Nicht mehr Geschäftsführer: Peters, Klaus, Eitorf, *XX.XX.XXXX; Steinhauer, Harry, Hennef, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2731 HRB 2731: Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg). Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 3 (Geschäftsjahr) beschlossen.
HRB 2731: Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg). Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 3 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Veränderungen
HRB 2731 HRB 2731: Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg). Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 3. (Geschäftsjahr) beschlossen.
HRB 2731: Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg). Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 3. (Geschäftsjahr) beschlossen.
Veränderungen
HRB 2731 HRB 2731: Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg). Mit der Amtek Technologies Deutschland GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 99137) als herrschendem Unt…
HRB 2731: Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg). Mit der Amtek Technologies Deutschland GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 99137) als herrschendem Unternehmen ist am 09.10.2015 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2015 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Veränderungen
HRB 2731 HRB 2731: Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg). Nach Änderung des Wohnortes nunmehr Geschäftsführer: Steinhauer, Harry, Hennef, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft m…
HRB 2731: Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg). Nach Änderung des Wohnortes nunmehr Geschäftsführer: Steinhauer, Harry, Hennef, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 2731 HRB 2731: Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg). Geschäftsführer: Dham, Anubhav, Malviya Nagar/New Delhi / Indien, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der …
HRB 2731: Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg). Geschäftsführer: Dham, Anubhav, Malviya Nagar/New Delhi / Indien, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 2731 HRB 2731: Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg). Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 3. (Geschäftsjahr) beschlossen.
HRB 2731: Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg). Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 3. (Geschäftsjahr) beschlossen.
Veränderungen
HRB 2731 HRB 2731:Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg).Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 3 (Geschäftsjahr) beschlossen. Gesc…
HRB 2731:Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg).Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 3 (Geschäftsjahr) beschlossen. Geschäftsführer: Sabharwal, Kunal, New Delhi / Indien, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 2731 Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg). Geschäftsführer: Peters, Klaus, Eitorf, *XX.XX.XXXX; Steinhauer, Harry, Eitorf, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit…
Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg). Geschäftsführer: Peters, Klaus, Eitorf, *XX.XX.XXXX; Steinhauer, Harry, Eitorf, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Lorenz, Alfred Gustav Peter, Offenburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2731 Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg). Nicht mehr Geschäftsführer: Dück, Frank, Griesheim, *XX.XX.XXXX.
Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg). Nicht mehr Geschäftsführer: Dück, Frank, Griesheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2731 Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg).Neuer Geschäftsführer: Lorenz, Alfred Gustav Peter, Offenburg, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen ode…
Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg).Neuer Geschäftsführer: Lorenz, Alfred Gustav Peter, Offenburg, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Einschränkung der Vertretungsregelung nunmehr Geschäftsführer: Dück, Frank, Griesheim, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 2731 Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg).Geschäftsanschrift: Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg). Geschäftsführer: Dück, Frank, Griesheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der…
Zelter GmbH, Hennef, Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg).Geschäftsanschrift: Bonner Straße 25, 53773 Hennef (Sieg). Geschäftsführer: Dück, Frank, Griesheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Fuchs, Hermann, Brohl, *XX.XX.XXXX; Trauzold, Klaus, Lüdenscheid, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2731 Zelter GmbH, Hennef (Bonner Straße 25, 53773 Hennef). Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2005 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst und hierbei insbesondere die Änderung des Unternehmensgegenstandes …
Zelter GmbH, Hennef (Bonner Straße 25, 53773 Hennef). Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2005 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst und hierbei insbesondere die Änderung des Unternehmensgegenstandes und eine dem entsprechende Änderung des § 2 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung von und der Handel mit Maschinen, Vorrichtungen und Zubehör für die Maschinen- und Automobilindustrie.
Veränderungen
HRB 2731 Zelter GmbH, Hennef (Bonner Straße 25, 53773 Hennef). Prokura erloschen: Gaedike, Uwe, Eitorf, *XX.XX.XXXX.
Zelter GmbH, Hennef (Bonner Straße 25, 53773 Hennef). Prokura erloschen: Gaedike, Uwe, Eitorf, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.