HRB 67660

zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2025-01-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-02

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. "zeit-kraft Die attraktive Zeitarbeit Gesellschaft für Zeitarbeit und Industrieservice mbH München
  2. "zeit-kraft Die attraktive Zeitarbeit" Gesellschaft für Zeitarbeit mbH München
  3. "Ingeborg" Gesellschaft für Zeitarbeit mbH München
  4. "zeit-kraft Die attraktive Zeitarbeit" Gesellschaft für Zeitarbeit und Industrieservice mbH München
  5. Der Industriepartner zeit-kraft Gesellschaft für Industrieservice mbH München

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 1542 IN 3944/25 · zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 3944/25
Wirksam am
14.10.2026
Registerbezug
München, HRB 67660
1542 IN 3944/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH, Nymphenburger Straße 13-15, 80335 München, vertreten durch den Geschäftsführer Manchot Florian Hans Rudolf
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 67660
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols und Franzke, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin

Das Verfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 17.10.2026 aufgehoben.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1542 IN 3944/25 · zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 3944/25
Wirksam am
25.09.2026
Registerbezug
München, HRB 67660
1542 IN 3944/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH, Nymphenburger Straße 13-15, 80335 München, vertreten durch den Geschäftsführer Manchot Florian Hans Rudolf
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 67660
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols und Franzke, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin

Die von der Schuldnerin an den vorläufigen Sachwalter Rechtsanwalt Florian Loserth, Herzogstraße 9, 80803 München, zu zahlende Vergütung nebst Auslagenersatz und Umsatzsteuer wird wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 12.02.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der vorläufige Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 55 %.Nach § 3 Abs. 1 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen (auch für die vorläufige Sachwaltung), wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Sachwalters es erfordern. Maßgeblich für die Bewertung ist grundsätzlich der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand des (vorläufigen) Sachwalters sowie die sich dadurch ergebende Abweichung zum Normalfall, wobei eine Gesamtbetrachtung der Tätigkeit notwendig ist; vgl. BGH, Beschlüsse vom 08.03.2012 - IX ZB 162/11 sowie vom 11.10.2007 - IX ZB 15/07. Im vorliegenden Verfahren rechtfertigen die nachfolgend aufgeführten Umstände eine Erhöhung der Vergütung:Die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs mit ca. 270 Mitarbeitern erforderte eine intensive laufende Begleitung und Überwachung. Die Betriebsfortführung im vorläufigen Verfahren ist vergütungserhöhend zu bewerten, wenn in der Eröffnungsphase des Verfahrens der Betrieb des Schuldners fortgeführt worden ist und die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters dadurch erschwert hat, vgl. BGH Beschluss vom 13.04.2006 - IX ZB 158/05 in ZIP 2006, 1008. Da die wirtschaftliche und rechtliche Bewertung der Fortführungsfähigkeit sowie die Vielzahl koordinierter Maßnahmen den üblichen Rahmen eines vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens überstiegen, ist für diesen Mehraufwand ein Zuschlag gerechtfertigt.Ein weiterer Zuschlag wird für die Mitwirkung bei der Vorfinanzierung von Löhnen und Gehältern sowie der steuer-, tarif- und insolvenzrechtlichen Abgrenzung von Sonderzahlungen (wie Weihnachtsgeld) beantragt. Eine über einen normalen Umfang hinausgehende, erhebliche Belastung des vorläufigen Sachwalters durch arbeitsrechtliche Fragen kann einen Zuschlag nach § 3 Abs. 1 Buchst. d) InsVV rechtfertigen. Es wurde nachvollziehbar dargelegt, dass die Bearbeitung und Geltendmachung der betreffenden Forderungen weit über die eines Normalverfahrens hinausging, insbesondere einen erhöhten Abstimmungs- und Prüfungsaufwand mit den Beteiligten erforderte.Daneben wird ein erheblicher Aufwand im Rahmen der Prüfung der Sicherungsrechte der Banken und der Globalzession dargelegt. Die korrekte Zuordnung von Zahlungseingängen sowie die insolvenzrechtliche Behandlung der Sicherungsrechte verlangten eine komplexe rechtliche Beurteilung. Hinzu kam eine außergewöhnlich aufwendige Prüfung möglicher Haftungsansprüche aus Entleiherhaftung, für die ebenfalls ein Zuschlag gerechtfertigt ist. Weiterhin entstand ein erheblicher Mehraufwand durch die Tatsache, dass für die Fortführung des Betriebs eine vollumfängliche Prüfung der Miet- und Leasingverhältnisse an mehreren Standorten erforderlich wurde. Dies umfasste Verhandlungen mit den Vermietern zur einvernehmlichen und wirtschaftlich tragfähigen Vertragsbeendigung unter Berücksichtigung insolvenz- und mietrechtlicher Besonderheiten.Unter Berücksichtigung aller tatsächlicher und rechtlicher Gegebenheiten, Besonderheiten und Schwierigkeiten des Verfahrens erscheint im Rahmen der anzustellenden Gesamtbetrachtung ein Zuschlag in Höhe von 55 % angemessen.
Im Übrigen wird auf die ausführliche Begründung im Antrag vom 12.02.2026 Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12a, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 55 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 24.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1542 IN 3944/25 · zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 3944/25
Wirksam am
25.09.2026
Registerbezug
München, HRB 67660
1542 IN 3944/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH, Nymphenburger Straße 13-15, 80335 München, vertreten durch den Geschäftsführer Manchot Florian Hans Rudolf
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 67660
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols und Franzke, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin

Die von der Schuldnerin an den Sachwalter Rechtsanwalt Florian Loserth, Herzogstraße 9, 80803 München, zu zahlende Vergütung nebst Auslagenersatz und Umsatzsteuer wird wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sachwalters vom 27.07.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 40 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 27.07.2026 wird Bezug genommen.Nach §§ 3 Abs. 1, 10 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn der Sachwalter über die gesetzliche Aufgabenerfüllung hinaus mit höchstpersönlich wahrzunehmenden Aufgaben betraut wird, die quantitativ oder qualitativ erheblich über den gesetzlichen geregelten Fall der Zuständigkeits- und Aufgabenverteilung zwischen Schuldner und Sachwalter hinausgehen und ihn auch entsprechend in erheblich überdurchschnittlichem Umfang in Anspruch genommen haben, vgl. BGH 21.7.2016 - IX ZB 70/14 Rn. 56, NZI 2016, 796 = ZInsO 2016, 1637. Zu berücksichtigen ist, dass in ab dem 01.01.2021 anhängigen Eigenverwaltungsverfahren der Schuldner durch professionelle Berater vorbereitet und begleitet wird. Potenzielle Zuschläge müssen insgesamt aufgrund der bloßen Überwachungsaufgabe generell deutlich geringer angesetzt werden als im Regelinsolvenzverfahren (BGH 22.9.2016 - IX ZB 71/14 Rn. 61, NZI 2016, 963 = ZInsO 2016, 2077; BGH 21.7.2016 - IX ZB 70/14 Rn. 81, NZI 2016, 794 = ZInsO 2016, 1637); Haarmeyer/Mock, 7. Aufl. 2024, InsVV § 12a Rn. 49. Maßgeblich für die Bewertung ist grundsätzlich der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand des Sachwalters sowie die sich dadurch ergebende Abweichung zum Normalfall, wobei eine Gesamtbetrachtung der Tätigkeit notwendig ist. Dieser Fall ist im vorliegenden Verfahren wie folgt gegeben: Der Sachwalter macht für die Überwachung der Betriebsfortführung und der Kassenführung einen Zuschlag geltend. Die wirtschaftliche Entwicklung der Schuldnerin wurde anhand wöchentlicher Berichte laufend überprüft und ausgewertet. Die Liquiditätsentwicklung wurde während des gesamten Verfahrens engmaschig überwacht und regelmäßig mit der Sanierungsplanung abgeglichen. Der hierfür erforderliche Mehraufwand ist entsprechend § 3 Abs. 1 Buchst. b) InsVV vergütungserhöhend zu bewerten.Daneben war ein erhöhter Arbeitsaufwand bei der Erstellung eines von Schuldnerseite erstellten Insolvenzplanes erforderlich. Hierbei musste der Sachwalter aufgrund der umsatzsteuerlichen Organschaft der Schuldnerin die steuerliche Haftung einkalkulieren und die Ausarbeitung eines zweiten Planes anstoßen. Ferner war im Hinblick auf die Ermittlung und Abwicklung der Entleiherhaftung ein erheblicher Mehraufwand gegeben. So mussten 25 Krankenkassen angeschrieben und die jeweiligen Haftungsanteile individuell ermittelt werden. Der Sachwalter koordinierte hierbei zusätzlich die Zusammenarbeit zwischen der Schuldnerin, dem externen Berater und den Krankenkassen. Daneben waren noch die Anfechtungsansprüche gegen jede Krankenkasse individuell zu ermitteln und durchzusetzen, was im Ergebnis zu einer nicht unerheblichen Massemehrung geführt hat. Unter Berücksichtigung einer aufs Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung ist dem Gesamtzuschlag von 40 % auf die Regelvergütung zuzustimmen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 40 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Sachwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 24.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1542 IN 3944/25 · zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 3944/25
Wirksam am
28.07.2026
Registerbezug
München, HRB 67660
1542 IN 3944/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH, Nymphenburger Straße 13-15, 80335 München, vertreten durch den Geschäftsführer Manchot Florian Hans Rudolf
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 67660
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols und Franzke, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin

Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Donnerstag, 20.08.2026, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
|Die Gläubiger, der Sachwalter, die Schuldnerin und die Gesellschafter der Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen.
|Die Organvertreter juristischer Personen werden darauf hingewiesen, dass die Organstellung durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 1 Monat) nachzuweisen ist.
|Vor Teilnahme an dem Termin ist zur Identitätsprüfung ein taugliches Ausweispapier vorzulegen.
|Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.
|Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
|Forderungen, gegen die ein Widerspruch nicht erhoben wird, gelten als festgestellt.
|Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
|Der Insolvenzplan ging in der Fassung vom 18.07.2026 bei Gericht ein. Er wird nicht zurückgewiesen.
|In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan (§ 234 InsO) und die eingegangenen Stellungnahmen der Schuldnerin, des Gläubigerausschusses und des Betriebsrats (§ 232 InsO) eingesehen werden.
|Gemäß § 253 Abs. 2 InsO ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, für Beteiligte nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan schriftlich oder zu Protokoll spätestens im Abstimmungstermin widerspricht, im Abstimmungstermin gegen den Plan stimmt und glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann, § 253 Abs. 3, Abs. 2 Nr. 1, 2 InsO.
|Der Sachwalter wird entsprechend den Regelungen im Eröffnungsbeschluss damit beauftragt, die gemäß § 235 Abs. 3 InsO erforderlichen Zustellungen durchzuführen und dazu die Abschriften des Insolvenzplans samt Anlagen zu übersenden. Die Zustellungen an die Schuldnerin erfolgt durch das Gericht.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1542 IN 3944/25 · zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 3944/25
Wirksam am
24.07.2026
Registerbezug
München, HRB 67660
1542 IN 3944/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH, Nymphenburger Straße 13-15, 80335 München, vertreten durch den Geschäftsführer Manchot Florian Hans Rudolf
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 67660
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols und Franzke, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28-37 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 24.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 67660 HRB 67660: zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH, München, Nymphenburger Str. 13-15, 80335 München. Bestellt: Geschäftsführer: Hirschbeck, Thomas, Gräfelfing, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtig…
HRB 67660: zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH, München, Nymphenburger Str. 13-15, 80335 München. Bestellt: Geschäftsführer: Hirschbeck, Thomas, Gräfelfing, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 67660 HRB 67660: zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH, München, Nymphenburger Str. 13-15, 80335 München. Bestellt: Geschäftsführer: Manchot, Florian Hans Rudolf, Olching, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsbe…
HRB 67660: zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH, München, Nymphenburger Str. 13-15, 80335 München. Bestellt: Geschäftsführer: Manchot, Florian Hans Rudolf, Olching, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Manchot, Florian, Olching, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 67660 HRB 67660: zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH, München, Nymphenburger Str. 13-15, 80335 München. Die Gesellschaft hat am 24.11.2015 mit der zeitkraft Holding GmbH mit dem Sitz in München (Amtsger…
HRB 67660: zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH, München, Nymphenburger Str. 13-15, 80335 München. Die Gesellschaft hat am 24.11.2015 mit der zeitkraft Holding GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 222083) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 24.11.2015 zugestimmt.
Veränderungen
HRB 67660 HRB 67660: zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH, München, Nymphenburger Str. 13-15, 80335 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Manchot, Rudolf, Maschinenbautechniker, Emmering, *XX.XX.XXXX. Per…
HRB 67660: zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH, München, Nymphenburger Str. 13-15, 80335 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Manchot, Rudolf, Maschinenbautechniker, Emmering, *XX.XX.XXXX. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Hirschbeck, Daniela, Gräfelfing, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 67660 zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH, München, Nymphenburger Str. 13-15, 80335 München. Einzelprokura: Manchot, Florian, Olching, *XX.XX.XXXX.
zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH, München, Nymphenburger Str. 13-15, 80335 München. Einzelprokura: Manchot, Florian, Olching, *XX.XX.XXXX.
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HRB 67660 zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH, München, Nymphenburger Str. 13-15, 80335 München.Geschäftsanschrift: Nymphenburger Str. 13-15, 80335 München.
zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH, München, Nymphenburger Str. 13-15, 80335 München.Geschäftsanschrift: Nymphenburger Str. 13-15, 80335 München.
Berichtigungen
HRB 67660 zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH, München (Theresienstr. 81, 80333 München). Personendaten von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Manchot, Daniela, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsb…
zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH, München (Theresienstr. 81, 80333 München). Personendaten von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Manchot, Daniela, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 67660 zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH, München (Theresienstr. 81, 80333 München). Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2007 hat die Aufnahme des § 10 (Erbfolge) in die Satzung beschlossen. Vertre…
zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH, München (Theresienstr. 81, 80333 München). Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2007 hat die Aufnahme des § 10 (Erbfolge) in die Satzung beschlossen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Manchot, Rudolf, Maschinenbautechniker, Emmering, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführer: Manchot, Daniela, Dachau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Manchot, Daniela, Dachau, *XX.XX.XXXX.
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HRB 67660 Der Industriepartner zeit-kraft Gesellschaft für Industrieservice mbH, München (Theresienstr. 81, 80333 München). Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2005 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des…
Der Industriepartner zeit-kraft Gesellschaft für Industrieservice mbH, München (Theresienstr. 81, 80333 München). Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2005 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 85,41 EUR auf 25.650,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH.
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HRB 67660 Der Industriepartner zeit-kraft Gesellschaft für Industrieservice mbH, München (Theresienstr. 81, 80333 München). Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2005 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des…
Der Industriepartner zeit-kraft Gesellschaft für Industrieservice mbH, München (Theresienstr. 81, 80333 München). Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2005 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 85,41 EUR auf 25.650,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH.

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